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Rentenanpassungsbetrag

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    Rentenanpassungsbetrag

    Hallo und guten Tag,
    ich habe Fragen bezüglich des Rentenanpassungsbetrages. Ich beziehe seit dem 01.01.2013 Rente. Ist der Rentenanpassungsbetrag die Differenz zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2014 und 2015?
    Des Weiteren verstehe ich die Mitteilung der BfA zur Vorlage beim Finanzamt nicht. Der dort ausgewiesene Rentenbetrag stimmt genau wie die ausgewiesenen Beträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jedoch der Rentenanpassungsbetrag, um den es mir geht und ich deshalb die Mitteilung bei der BfA angefordert habe, ist viel zu niedrig, egal welche Differenz ich ziehe.
    Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Vielen Dank jedoch im voraus.
    Frdl. Grüße Karin Schäfer

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    ... ist viel zu niedrig, egal welche Differenz ich ziehe.
    Du sollst einfach diesen Betrag eingeben und nicht selbst rechnen!

    Dieser Betrag wurde auch dem Finanzamt übermittelt, das rechnet deshalb auch damit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rentenanpassungsbetrag

      Hallo,

      >>>Ist der Rentenanpassungsbetrag die Differenz zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2014 und 2015?

      Der zwischen 2013 und dem aktuellen Jahr (also 2015).


      >>>Du sollst einfach diesen Betrag eingeben und nicht selbst rechnen!

      Und warum darf man das nicht überprüfen?

      Gegen einen scheinbar zu niedrigen Betrag würde ich aber auch nichts machen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Rentenanpassungsbetrag

        Kurze Frage zum Sachverhalt: reguläre Altersrente oder Witwenrente?

        Bei Witwenrente kannst du nachrechnen soviel du willst ohne auf ein passendes Ergebnis zu kommen. Bei dieser wird der Anpassungsbetrag nämlich jedes mal neu ermittelt, sobald sich die Rentenhöhe auf Grund der Anrechnung anderer Einkünfte ändert.



        Bei der regulären Altersrente wird der steuerfreie Rentenanteil übrigens erst im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben (§ 22 Nr. 1 Satz 5 EStG).
        Der Rentenanpassungsbetrag ist somit der Unterschied zwischen 2014 und 2015 bezogen auf den steuerpflichtigen Rentenanteil.

        Beispiel:
        Rentenbeginn 2013, Rente 10.0000 €, steuerpflichtiger Anteil: 66% = 6.600 €, steuerfreier Anteil somit 3.400 € - keine Festschreibung des steuerfreien Anteils
        VZ 2014: Rente 11.000 €, steuerpflichtiger Anteil weiterhin 66% = 7.260 €, steuerfreier Anteil somit 3.740 € - dieser Betrag wird festgeschrieben
        VZ 2015: Rente 12.000 €, festgeschriebener steuerfreier Anteil 3.740 €, steuerpflichtiger Anteil somit 8.260 €. Rentenanpassungsbetrag somit 1.000 €

        Warum wird der Rentenanpassungsbetrag überhaupt benötigt, wenn der steuerfrei Anteil festgeschrieben wird?
        Weil die Festschreibung leider nur im Gesetz steht aber tatsächlich keine gesonderte Feststellung erfolgt. Vielmehr wird der steuerfreie Anteil jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung neu berechnet und damit da dann das möglichst richtige Ergebnis rauskommt muss der Rentenversicherer dem FA den Rentenanpassungsbetrag mitteilen.

        In der Praxis sieht die Berechnung im VZ 2015 somit wie folgt aus:
        Rente 12.000 € - Anpassungsbetrag 1.000 € = 11.000 €. Steuerpflichtiger Anteil 66% = 7.260 € zzgl. Rentenanpassungsbetrag 1.000 € = zu versteuern 8.260 €
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.02.2016, 07:18.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Rentenanpassungsbetrag

          Guten Morgen,
          danke an Alle.
          an Beamtenschweiß: es handelt sich um die reguläre Altersrente, die ich nach Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen konnte.
          Einfach den Betrag einsetzen und nicht verstehen, was ich da tue, widerstrebt mit zwar, aber so sei es denn!!!
          Grüße von Karin Schäfer

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            #6
            AW: Rentenanpassungsbetrag

            Auch wenn es einem widerstrebt, Zahlen abzuschreiben, die man rechnerisch nicht auf Anhieb nachvollziehen kann, bei diesem Thema bin ich inzwischen leidenschaftslos.

            Im ersten Moment mag ja die Berechnung bei einer ganz normalen Altersrente einfach sein, wenn aber z. B. jemand von der Verbesserung der Mütterrente ab Juli 2014 profitiert hat, wird die Neuermittlung des steuerfreien Anteils schon ziemlich komplex.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Rentenanpassungsbetrag

              Hallo charlie24,
              der Hinweis auf die Mütter Rente war für mich ganz wichtig. Ich bekomme diese Rente nämlich auch seit dem letzten Jahr und hinterfrage den Betrag nun nicht mehr. Danke und frdl. Grüße Karin schäfer

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