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Abbruch Steuerberechnung Anlage Kind

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    Abbruch Steuerberechnung Anlage Kind

    Hallo, habe ein Problem bei der Steuerberechnung wird immer abgebrochen mit dem Hinweis Anlage Kind : Überprüfen Sie die Eintragungen Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis. Die Plausibilitätspfrüfung ist ok.
    Unser Sohn hat bis zum 12.10.2015 studiert, 1880 € Kindergeld erhalten und war erwerbstätig vom 01.10.2015-31.12.2015 und ist unser leibliches Kind.
    folgende Eintragungen:
    Zeile 7 1880 €
    Zeile 8 Adresse Datum 01012015-31122015
    Zeile 10 leibliches Kind
    Zeile 16 Studium 01.01.2015-12.10.2015
    Zeile 23 ja
    Zeile 24 ja
    Zeile 25 nein
    Zeile 26 ja 01.10.2015-31.12.2015 19 Stunden
    Zeile 50 01.01.2015-12.10.2015
    Zeile 51 Adresse

    hab auch testhalber die Daten aus dem vorigen Jahr eingetragen(mit geänderter Jahreszahl) Berechnung immer wieder abgebrochen

    #2
    AW: Abbruch Steuerberechnung Anlage Kind

    Über oder unter 25 Jahre alt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch Steuerberechnung Anlage Kind

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Über oder unter 25 Jahre alt?
      ist im April 2015 25 geworden. Hab den Fehler gefunden, mußte noch mal die Zeit des Zivildienstes angeben, da sich dadurch der Kindergeldanspruch verlängert.

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        #4
        AW: Abbruch Steuerberechnung Anlage Kind

        ...Hab den Fehler gefunden, mußte noch mal die Zeit des Zivildienstes angeben,
        Genau wegen eines solch möglicherweise fehlenden Eintrags zu Verlängerungszeiten habe ich nach dem Alter gefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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