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Kindergeldzahlung

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    Kindergeldzahlung

    Hallo,
    für meine Tochter haben wir in 2009 kein Kindergeld erhalten,da ihr eigenes Einkommen zu hoch war.Durch ihre Werbungskosten in 2009 ist ihr Einkommen unterhalb des Höchstbetrages. Deshalb hab ich sie in unserer Steuererklärung als Kind eingetragen und beim erhaltenen Kindergeld "0,00 €" eingetragen. In der Steuerberechnung wird aber einfach vorausgesetzt, dass wir das gesetzliche Kindergeld erhalten haben.. -ich dachte, das "ausstehende" Kindergeld wird mit der Einkommensteuer verrechnet..Muß ich bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf Kindergeld stellen?

    Gruß round

    #2
    AW: Kindergeldzahlung

    Es wird immer (!) mit dem Anspruch auf Kindergeld gerechnet, egal ob man es erhalten hat oder nicht.
    Sonst hätte man jetzt die Vergünstigung durch den Kinderfreibetrag ohne dass das Kindergeld angerechnet wird und man könnte anschließend das Kindergeld beantragen.
    Das geht natürlich nicht.

    => Antrag auf Kindergeld stellen

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeldzahlung

      Abgesehen davon, dass es je nach steuerlicher Konstellation der Eltern auch durchaus sein kann, dass der Kindergeldanspruch höher wäre als ein Steuerermäßigungsanspruch aus dem Kinderfreibetrag, so dass sich schon deswegen grundsätzlich der Antrag auf Kindergeld gebietet.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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