Hallo,
für meine Tochter haben wir in 2009 kein Kindergeld erhalten,da ihr eigenes Einkommen zu hoch war.Durch ihre Werbungskosten in 2009 ist ihr Einkommen unterhalb des Höchstbetrages. Deshalb hab ich sie in unserer Steuererklärung als Kind eingetragen und beim erhaltenen Kindergeld "0,00 €" eingetragen. In der Steuerberechnung wird aber einfach vorausgesetzt, dass wir das gesetzliche Kindergeld erhalten haben.. -ich dachte, das "ausstehende" Kindergeld wird mit der Einkommensteuer verrechnet..Muß ich bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf Kindergeld stellen?
Gruß round
für meine Tochter haben wir in 2009 kein Kindergeld erhalten,da ihr eigenes Einkommen zu hoch war.Durch ihre Werbungskosten in 2009 ist ihr Einkommen unterhalb des Höchstbetrages. Deshalb hab ich sie in unserer Steuererklärung als Kind eingetragen und beim erhaltenen Kindergeld "0,00 €" eingetragen. In der Steuerberechnung wird aber einfach vorausgesetzt, dass wir das gesetzliche Kindergeld erhalten haben.. -ich dachte, das "ausstehende" Kindergeld wird mit der Einkommensteuer verrechnet..Muß ich bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf Kindergeld stellen?
Gruß round
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