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Kirchensteuer als Sonderausgaben

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    Kirchensteuer als Sonderausgaben

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage zur Einkommenssteuererklärung 2015:
    Meine Frau und ich machen zum ersten mal eine "zusammenveranlagte" Steuererklärung. Wir sind beide kirchensteuerpflichtig. Wir haben bei der Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet und erreichen den Sparerfreibetrag von 1600€ nicht - deshalb zahlen wir auch keine Abgeltungssteuer.
    Können wir die in 2015 bezahlte Kirchensteuer, wie sie auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen von meiner Frau und mir genannt sind, als Sonderausgaben im Hauptvordruck St. 2, Zeile 42 zusammengerechnet (meine Frau + ich) eintragen? Was bedeutet die Zelle daneben "2015 erstattet"? Wo finde ich diesen Wert (falls es ihn überhaupt gibt)?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

    Können wir die in 2015 bezahlte Kirchensteuer, wie sie auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen von meiner Frau und mir genannt sind, als Sonderausgaben im Hauptvordruck St. 2, Zeile 42 zusammengerechnet (meine Frau + ich) eintragen? Was bedeutet die Zelle daneben "2015 erstattet"? Wo finde ich diesen Wert (falls es ihn überhaupt gibt)?
    Das müsst ihr sogar, sonst mosert ElsterFormular!

    Wenn ihr im Laufe des Jahre 2015 eine Kirchensteuerrückerstattung bekommen habt, zum Beispiel aus der Einkommensteuerveranlagung für 2014, dann gebt ihr die aufsummierten Beträge unter "2015 erstattet" an.
    Die Werte findet ihr auf euren Steuerbescheiden (je nach Bundesland Einkommensteuerbescheid oder Kirchensteuerbescheid)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ist mit erstattet der Betrag gemeint, der im Steuerbescheid von 2014 als Kirchensteuer wieder zurückerstattet wurde (Steuerabzug vom Lohn - Festgesetzte Steuer)?

      Können wir hier also in die Zeile 42 die Summe von meiner Frau und mir eintragen?

      Danke

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        #4
        AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

        Können wir hier also in die Zeile 42 die Summe von meiner Frau und mir eintragen?
        Falls die Zahlung bzw. Überweisung der Rückerstattungen im Jahr 2015 erfolgt ist: JA!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

          Kann das denn richtig sein? Wenn ich aufgrund Steuerbescheid für 2014 im Jahr 2015 Kirchensteuer zurück erhalten habe, besagt das doch nur, dass ich in 2014 aufgrund von zulässigen Absetzungen für 2014 eine geringerer Steuerpflicht habe, als im Laufe des Jahres 2014 vom Arbeitgeber abgeführt worden sind. Wegen des Verhältnisses von (ich glaube 9,5 %) Kirchensteuer zu Lohnsteuer bekommt man auch die somit zuviel gezahlte Kirchensteuer anteilig zurück. Was hat das mit meiner im Jahr 2015 abgeführten Kirchensteuer zu tun? Die ist dadurch doch nicht weniger geworden, weil ich für das Jahr 2014 das dort zuviel Gezahlte zurück bekommen habe. Anders ausgedrückt wären die Erstattungen für 2014, wenn sie bei den Zahlungen für 2015 diese mindernd abgezogen würden im Ergebnis für 2014 gar nicht erstattet worden! M.E.könnten nur solche Kirchensteuererstattungen die Summe der in 2015 gezahlten Kirchensteuer mindern, wenn die Kirchensteuererstattungen in 2015 für für 2015 gezahlte Kirchensteuer erfolgen würde. Aber wobei soll das erfolgen??

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            #6
            AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

            Was ist denn das für eine haarsträubende Logik?

            Ok, dass man Kirchensteuer von der Einkommensteuer absetzen kann - was wiederum die Kirchensteuer mindert! - das find ich ja auch nicht in Ordnung!

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              #7
              AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

              Bei Sonderausgaben gilt nun mal das Zu- und Abflussprinzip.

              Rückerstattungen die 2015 ausbezahlt wurden, werden deshalb zu Recht mit den 2015 gezahlten Kirchensteuern verrechnet. Wo ist das Problem?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kirchensteuer als Sonderausgaben

                @Vkavp

                Ich glaube du verwechselst hier die Anrechnung der vom AG einbehaltenen KiSt auf die festgesetzte KiSt und den Sonderausgabenabzug für die KiSt

                Anrechnung: die vom AG in 2015 einbehaltene KiSt wird in voller Höhe auf die für 2015 festgesetzte KiSt angerechnet.

                Sonderausgabenabzug: nur die in 2015 effektiv gezahlte KiSt (unabhängig vom Entstehungsjahr) wird als SA berücksichtigt. Berechnung somit: Einbehalt durch den AG in 2015 + Nachzahlungen für Vorjahre in 2015 + als Vorauszahlung geleistete KiSt - Erstattungen aus den Vorjahren in 2015 = abzugsfähige Sonderausgabe
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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