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Steuerklasse in Einkommenssteuererklärung nach Hochzeit

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    Steuerklasse in Einkommenssteuererklärung nach Hochzeit

    Guten Tag,

    meine Frau und ich haben im Juli 2015 geheiratet. Davor waren wir beide Steuerklasse 1, seit Juli 2015 habe ich Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5.
    Nun müssen wir ja in der Einkommenssteuererklärung für 2015 in Anlage N unsere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingeben, wie sie in den elektronischen Lohnsteuererklärungen unserer beiden Arbeitgeber stehen.

    a) bei mir steht in der elektronischen Lohnssteuererklärung oben das Datum Januar bis Dezember. Steuerklasse 1 ab Januar und Steuerklasse 3 ab Juli. Welche Steuerklasse muss ich in das Formblatt in Anlage N eintragen? Es ist nur eine Auswahl möglich.

    b) meine Frau hat drei verschiedene Lohnsteuerbescheinigungen erhalten: eine von Januar bis März (Steuerklasse 1), eine von April bis August (darin steht ähnlich wie bei mir Steuerklasse 1 von April bis Juni, Steuerklasse 5 von Juli bis August) und eine letzte von September bis Dezember (Steuerklasse 5). Wir werden hier drei verschiedene Formblätter ausfüllen, welche Steuerklasse müssen wir allerdings im mittleren Teil (April bis August) angeben? Wie oben genannt ist nur eine Auswahl möglich.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Steuerklasse in Einkommenssteuererklärung nach Hochzeit

    Eigentlich ist es völlig gleichgültig, welche Steuerklasse angegeben wird.

    Bei nur einer Lohnsteuerbescheinigung würde ich die zuletzt gültige, also beim Ehemann 3 angeben, bei der Ehefrau 1, 5 und 5.

    Es hat für die Höhe der Einkommensteuer überhaupt keine Bedeutung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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