Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenbesteuerung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenbesteuerung

    Tach allerseits,

    ich beziehe seit dem 01.10.2004 Rente von der Dt. RV. Ursprünglich waren 50 % steuerfrei, was sich bekanntlich inzwischen deutlich verschoben hat.

    Ohne den genauen aktuellen Satz zu kennen, gehe ich mal davon aus, daß jetzt nur noch 40 % (+ ./.) unbesteuert bleiben.

    Die Berechnungs-Vorschau geht aber immer noch von 50 % aus. Handelt es sich hierbei um einen Softwarefehler, oder muß ich eine besondere Eingabe vornehmen?

    #2
    AW: Rentenbesteuerung

    Hast du den Rentenanpassungsbetrag eingegeben?

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenbesteuerung

      Bleibt bei ihnen lebenslang bei 50%. Rentenbeginn ein Jahr später wären es lebenslang 52% steuerpflichtig usw. Die Rentenerhöhung(Rentenanpasssung) ist allerdings immer voll steuerpflichtig. Gruß
      Zuletzt geändert von Laie123; 21.02.2016, 10:22.

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenbesteuerung

        @neysee

        Ich gebe immer die Brutto-Jahresrente ein, ohne zwischen "Stamm-Rente" u. Erhöhungs-Betrag zu differenzieren. Ist wohl falsch, oder ?

        @Laie123

        Hört sich gut an, scheint aber die "Maschine" nicht verstanden zu haben (s.o.)

        Kommentar


          #5
          AW: Rentenbesteuerung

          Also das wäre wirklich ein Armutszeugnis für Elster, wenn die "Maschine" so eine simple Rentenbesteuerung nicht hin bekommt. Keine Angst das Programm stimmt. Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Rentenbesteuerung

            Hallo,

            >>>Ich gebe immer die Brutto-Jahresrente ein, ohne zwischen "Stamm-Rente" u. Erhöhungs-Betrag zu differenzieren. Ist wohl falsch, oder ?

            Nein, zumindest irgendwie differenzieren musst du nicht, es gibt extra ein Eingabefeld für den Rentenanpassungsbetrag.

            Und auf 60% ist es sicher nicht gestiegen. Ich hab' mal schnell in meiner Excel-Tabelle geschaut: Bei mir sind aus anfänglich 52% so ca. 56% geworden, bei dir also geschätzt jetzt 54% (alles für 2015).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Rentenbesteuerung

              Von der Rentenversicherung die Bescheinigung für das Finanzamt anfordern.
              In der steht dann der Rentenanpassungsbetrag drin.
              Den trägst du dann in deiner Steuererklärung ein und voila die Steuerberechnung stimmt.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Rentenbesteuerung

                Bin beruhigt, danke !

                Noch ein "Problem":

                Die von meiner Betriebsrente einbehaltenen KV- u. PV-Beiträge, die nicht unerheblich sind, erscheinen n i c h t unter den Vorsorgeaufwendungen, während das bei der Dt.RV-Rente doch der Fall ist.

                Wie finden Erstere Berücksichtigung?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rentenbesteuerung

                  Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                  Bin beruhigt, danke !

                  Noch ein "Problem":

                  Die von meiner Betriebsrente einbehaltenen KV- u. PV-Beiträge, die nicht unerheblich sind, erscheinen n i c h t unter den Vorsorgeaufwendungen, während das bei der Dt.RV-Rente doch der Fall ist.

                  Wie finden Erstere Berücksichtigung?
                  Hast du für die Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?
                  Mfg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Rentenbesteuerung

                    Ich gebe immer die Brutto-Jahresrente ein, ohne zwischen "Stamm-Rente" u. Erhöhungs-Betrag zu differenzieren. Ist wohl falsch, oder ?
                    Die Angabe der aktuellen Bruttorente ist durchaus in Ordnung, aber der darin enthaltene Rentenanpassungsbetrag seit 2005 muss zusätzlich angegeben werden!

                    Zum Verständnis:

                    Steuerfrei sind 50% des Rentenbetrages, den du im Jahr 2005 erhalten hast. Mit Rentenbetrag ist die Bruttorente vor Abzug KV- und PV-Beiträge gemeint.

                    Waren das 2005 zum Beispiel 18.000 €, dann sind davon 9.000 € steuerfrei geblieben. Dieser steuerfreie Betrag ändert sich lebenslang nicht mehr!

                    Alle Rentenerhöhungen nach 2005 müssen deshalb in der Anlage R als Rentenanpassungsbetrag eingeben werden, ansonsten kann der steuerpflichtige Rentenanteil von ElsterFormular nicht korrekt berechnet werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Rentenbesteuerung

                      Eine allgem. Jahresbescheinigung ü/ Einkünfte (Rente) u. abgeführte KV- u. PV-Beiträge.

                      Lohnsteuer zahle ich nicht mehr !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rentenbesteuerung

                        Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                        Lohnsteuer zahle ich nicht mehr !
                        Danach habe ich ja auch nicht gefragt!

                        Ich habe nur gefragt, ob du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast.

                        Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                        Eine allgem. Jahresbescheinigung ü/ Einkünfte (Rente) u. abgeführte KV- u. PV-Beiträge.
                        Dann erhälst du die Rente nicht direkt vom Arbeitgeber.
                        Okay :
                        Dann trägst du die bescheinigten Zahlen eben direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand so ein.
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Rentenbesteuerung

                          @ElsterTester

                          Die Betriebsrente (1. Rente) wird Monat für Monat direkt vom ehemaligen Arbeitgeber überwiesen ! Die Daten trage ich in die Anlage "N" ein, in der ja auch die Abzugsbeträge erscheinen. Eintrag in der Anlage "V" erfolgt natürlich ebenfalls.

                          In der Vorausberechnung finde ich die Beträge jedoch nicht wieder!



                          Die Dt. RV-Rente (2. Rente) kommt wie bekannt...
                          Zuletzt geändert von ; 21.02.2016, 13:28.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Rentenbesteuerung

                            Die Betriebsrente (1. Rente) wird Monat für Monat direkt vom ehemaligen Arbeitgeber überwiesen !
                            Bei der Betriebsrente handelt es sich normalerweise um Versorgungsbezüge, nicht um eine Rente im eigentlichen Sinn!

                            Dafür erhält man von seinem Arbeitgeber jährlich auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, auch dann, wenn keine Lohnsteuer einbehalten wird.

                            So sollte das zumindest sein und so ist das bei mir!

                            Die Angaben überträgt man in Anlage N, die beginnt bei ElsterFormular bekanntlich mit einer Lohnsteuerbescheinigung. Die KV- und PV-Beiträge werden von dort automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

                            - - - Aktualisiert - - -

                            In der Vorausberechnung finde ich die Beträge jedoch nicht wieder!
                            Die Einzelbeträge wirst du dort nicht finden, die Summe aller Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollte aber erscheinen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rentenbesteuerung

                              Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                              Die Betriebsrente (1. Rente) wird Monat für Monat direkt vom ehemaligen Arbeitgeber überwiesen ! Die Daten trage ich in die Anlage "N" ein, in der ja auch die Abzugsbeträge erscheinen. Eintrag in der Anlage "V" erfolgt natürlich auch.
                              Was für Abzugsbeträge? Und wo trägst du die KV in der Anlage Vorsorgeaufwand (die nicht V heißt) ein? Und was verstehst du unter einer allgemeinen Bescheinigung und wer bescheinigt sie und warum stellt der AG keine LStB aus?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X