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MiniJOB und Fahrtkosten

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    MiniJOB und Fahrtkosten

    Hallo Zusammen,

    ich habe mehrere Fragen:

    Als erstes habe ich einen Minijob und dafür auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten mit Steuerklasse 6 und natürlich noch einen Vollzeitjob Steuerklasse 1.
    Wenn ich den minijob jetzt allerdings mit in meine Erklärung eintrage vermindert dieser meine Rückzahlung und das nicht gerade wenig, ist das normal? meine Werbungskosten beziehen sich ja allein auf meinen Vollzeitjob und die dafür gezahlte Lohnsteuer.

    Und 2tens habe ich 2014 den Job gewechselt und dadurch für 5 Monate einen Arbeitsweg von 42 statt 17km gehabt und dementsprechend ist die Rückzahlung höher ausgefallen, dieses Jahr allerdings habe ich 12 Monate lang 42km Arbeitsweg meine Rückzahlung allerdings verändert sich kaum, mache ich hier etwas falsch?

    Denn für 2016 habe ich dann ein Lohnsteuerabzug beantragt und mir wurde ein Freibetrag von über 1800 eingetragen, die Rückzahlung für 2015 aber berechnet mir elster gerade mal etwas über 700€

    Vielen Dank im Vorraus.
    Zuletzt geändert von moribundus; 21.02.2016, 17:05.

    #2
    AW: MiniJOB und Fahrtkosten

    Hallo,

    und warum gibst du keine WK für den Minijob an?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: MiniJOB und Fahrtkosten

      Entfernungspauschale habe ich ja aber den Rest? kann ich das in gleicher Höhe wie bei meinem Hauptjob (Telefon und Internet etc.?) und trage ich das zusammen ein oder muss ich das irgendwie getrennt ausführen

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        #4
        AW: MiniJOB und Fahrtkosten

        Hallo,

        woher soll hier jemand wissen, welche WK du bei deinem Nebenjob hast.

        Zitat:kann ich das in gleicher Höhe wie bei meinem Hauptjob (Telefon und Internet etc.)

        Hast du überhaupt solche WK?


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: MiniJOB und Fahrtkosten

          ...und mir wurde ein Freibetrag von über 1800 eingetragen, die Rückzahlung für 2015 aber berechnet mir elster gerade mal etwas über 700€
          Der Steuersatz beträgt nun mal keine 100%!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: MiniJOB und Fahrtkosten

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            woher soll hier jemand wissen, welche WK du bei deinem Nebenjob hast.

            Zitat:kann ich das in gleicher Höhe wie bei meinem Hauptjob (Telefon und Internet etc.)

            Hast du überhaupt solche WK?


            Gruß FIGUL
            Ja benötige ich bei meinem Nebenjob auch, der monatliche maximalbetrag allerdigns beträgt ja 20€ /240€ pro Jahr
            die Frage ist halt ob sich das ändern würde durch den zweiten job und wie ich das dann angebe bzw. ob es irgendwie extra ausgewiesen werden muss?

            - - - Aktualisiert - - -

            Ich hätte da noch eine viel wichtigere Frage

            mein zweitjob ist ein Minijob und ich bin niemals über 450€ gekommen ist aber dennoch Steuerklasse 6 und demanch wurden mir eine Menge Lohnsteuern abgezogen, kann ich das jetzt noch irgendwie ändern?

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              #7
              AW: MiniJOB und Fahrtkosten

              Hallo,

              da rede mal mit AG2.
              Hast du nur diesen einen Nebenjob oder läuft da noch etwas?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: MiniJOB und Fahrtkosten

                nur nur hauptjob und minijob sonst nichts und minijob immer deutlich unter 450€ und trotzdem die 6

                ja mit dem werde ich darüber auch reden aber kann ich das jetzt irgendwie in der steuerrklärung so gestalten das ich die zuviel entrichteten steuern zurückbekomme?

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                  #9
                  AW: MiniJOB und Fahrtkosten

                  Hallo

                  Zitat:kann ich das jetzt irgendwie in der steuerrklärung so gestalten das ich die zuviel entrichteten steuern zurückbekomme?
                  Die Frage versteh ich nicht.
                  Eine Steuererklärung dient nicht der Selbstverwirklichung oder freien Gestaltung.
                  Dein AG2 hat dich auf Karte = Stkl 6 angemeldet und nicht auf MINIJOB

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: MiniJOB und Fahrtkosten

                    Dein AG2 hat dich auf Karte = Stkl 6 angemeldet und nicht auf MINIJOB
                    Das ist ja für den Arbeitgeber vermutlich auch günstiger und außerdem nicht verboten, es sei denn, im Arbeitsvertrag wäre es anders vereinbart.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: MiniJOB und Fahrtkosten

                      Zitat von moribundus Beitrag anzeigen
                      kann ich das jetzt irgendwie in der steuerrklärung so gestalten das ich die zuviel entrichteten steuern zurückbekomme?
                      Du wirst mit der Steuererklärung i m m e r zuviel entrichtete Steuern zurückbekommen!

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                        #12
                        AW: MiniJOB und Fahrtkosten

                        Da AG2 dich über die Steuerklasse 6 abrechnet und auch Steuer einbehalten hat, ist es kein Minijob.

                        Daher kannst du deine Aufwendungen dafür auch als Werbungskosten erklären.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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