Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage zum Verpflegungsmehraufwand, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Und zwar: Mein AG erstattet mir meine Verpflegungspauschale steuerfrei. Also habe ich logischerweise keinen weiteren Anspruch auf Geltendmachung der Pauschbeträge für Mehraufwendung beim Finanzamt. In Zeile 25 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der Beträge festgehalten.
Meine Frage dazu: Muss ich die Verpflegungspauschale trotzdem mit in die Lohnsteuererklärung aufnehmen oder kann ich meinen Anspruch und die geleisteten Zahlungen des AG (Der Betrag ist ja der gleiche) weglassen? Meine Befürchtung ist nämlich, wenn ich meinen Anspruch weglasse, dass dann die steuerfreien Beträge auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden.
Vielen Dank.
Gruß
Sascha
ich habe eine kurze Frage zum Verpflegungsmehraufwand, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Und zwar: Mein AG erstattet mir meine Verpflegungspauschale steuerfrei. Also habe ich logischerweise keinen weiteren Anspruch auf Geltendmachung der Pauschbeträge für Mehraufwendung beim Finanzamt. In Zeile 25 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der Beträge festgehalten.
Meine Frage dazu: Muss ich die Verpflegungspauschale trotzdem mit in die Lohnsteuererklärung aufnehmen oder kann ich meinen Anspruch und die geleisteten Zahlungen des AG (Der Betrag ist ja der gleiche) weglassen? Meine Befürchtung ist nämlich, wenn ich meinen Anspruch weglasse, dass dann die steuerfreien Beträge auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden.
Vielen Dank.
Gruß
Sascha
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