Guten Abend! :-)
Ich benötige Hilfe bei meiner Steuererklärung für 2015.
Ich war bis September dualer Student und habe die Zeit von Januar bis Mai im Ausland (Großbritannien) zum Studieren verbracht. Von meinem Arbeitgeber habe ich durchgehend Gehalt bekommen. Für den Auslandsaufenthalt, an dem ich nur zum Studieren war, gab es zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen Zuschuss. Dieser wurde auf der monatlichen Gehaltsabrechnung als "Reisekosten" steuerfrei aufgelistet. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 taucht diese Summe nicht auf.
In meiner Steuersoftware habe ich den Zuschuss und das Gehalt, die während des Auslandsaufenthalts gezahlt wurden unter "Steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag / Kaufkraftausgleich / Auslandszuschlag" und "Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn, der auf die Auslandstätigkeit entfällt" eingegeben.
Nun gibt es in dem gleichen Fenster auch das Feld "Ausgaben", aus denen auch ein "nichtabziehbarer Teil der Ausgaben" berechnet wird. Für das Auslandssemester habe ich vor allem Ausgaben für die Miete und für Flüge zahlen müssen. An dieser Stelle bin ich mir unschlüssig, ob diese Kosten in dem besagten "Ausgaben"-Feld eingetragen werden müssen, oder wie gewöhnlich bei den Allgemeinen Ausgaben unter "Ausbildungskosten"??? Bei den Ausbildungskosten habe ich unter anderem die Pauschale für Verpflegung für die Tage, die ich im Ausland verbracht habe, geltend gemacht.
Ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen! Dafür bedanke ich mich bereits im Voraus.
Ich benötige Hilfe bei meiner Steuererklärung für 2015.
Ich war bis September dualer Student und habe die Zeit von Januar bis Mai im Ausland (Großbritannien) zum Studieren verbracht. Von meinem Arbeitgeber habe ich durchgehend Gehalt bekommen. Für den Auslandsaufenthalt, an dem ich nur zum Studieren war, gab es zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen Zuschuss. Dieser wurde auf der monatlichen Gehaltsabrechnung als "Reisekosten" steuerfrei aufgelistet. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 taucht diese Summe nicht auf.
In meiner Steuersoftware habe ich den Zuschuss und das Gehalt, die während des Auslandsaufenthalts gezahlt wurden unter "Steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag / Kaufkraftausgleich / Auslandszuschlag" und "Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn, der auf die Auslandstätigkeit entfällt" eingegeben.
Nun gibt es in dem gleichen Fenster auch das Feld "Ausgaben", aus denen auch ein "nichtabziehbarer Teil der Ausgaben" berechnet wird. Für das Auslandssemester habe ich vor allem Ausgaben für die Miete und für Flüge zahlen müssen. An dieser Stelle bin ich mir unschlüssig, ob diese Kosten in dem besagten "Ausgaben"-Feld eingetragen werden müssen, oder wie gewöhnlich bei den Allgemeinen Ausgaben unter "Ausbildungskosten"??? Bei den Ausbildungskosten habe ich unter anderem die Pauschale für Verpflegung für die Tage, die ich im Ausland verbracht habe, geltend gemacht.
Ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen! Dafür bedanke ich mich bereits im Voraus.
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