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Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

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    Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

    Hallo,

    ich bin 22 Jahre alt und Student. Dieses Jahr habe ich ein Gewerbe angemeldet und mir neben meinem Studium etwas Geld dazuzuverdienen.
    Die Einnahmen im Jahr bleiben definitiv unter 8000 Euro, allerdings habe ich bezüglich Einkommenserklärung etc. etwas den Faden verloren.

    Ich beziehe Halbwaisenrente und bekomme Bafög, in meinem Nebenjob im Promotionbereich verdiene ich im Jahr unter 8004 Euro.
    Das Gewerbe habe ich anfang Februar angemeldert, Halbwaisenrente beziehe ich seit März 2013.

    Bisjetzt habe ich noch keinen Cent durch meine Tätigkeit verdient, das erste Geld wird Ende März kommen. (ca. 1000 Euro).
    Der Fakt, dass ich mein Einkommen erklären muss, ist mir durchaus bewusst.


    Nun zu meinen Fragen:

    1) Unter 8004 Euro muss ich keine Steuern zahlen?
    2) Für die Errechnung meines zu versteuernden Einkommens nehme ich den Gesamtbruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Aufwendungen?
    3) Wie verhält es sich mit meinem Bafög, Rente?
    4) Zur Erleichterung möchte ich eine Software verwenden, ist zB Wiso Steuersparbuch 2016 das richtige für mich?
    5) Ich habe die letzten Jahre in den Semesterferien, angefangen 2013, immer für 1-2 Monate Vollzeit im Sinne einer kurzfristigen Anstellung gearbeitet, auch hier habe ich Steuern bezahlt? (Verdienst immer zw. 1000-4000 Euro) Kann auch diese Steuern mittels Einkommenserklärung zurückholen?

    Erstmal danke für das Lesen meines Textes. Ich habe mich durchaus schon anderweitig informiert, leider immer abweichende Meinungen erhalten, die mich nur noch mehr verwirrt haben.

    Vielen Dank im Voraus,

    Ralf

    #2
    AW: Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

    Zitat von Ralfi123 Beitrag anzeigen
    1) Unter 8004 Euro muss ich keine Steuern zahlen?
    2) Für die Errechnung meines zu versteuernden Einkommens nehme ich den Gesamtbruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Aufwendungen?
    3) Wie verhält es sich mit meinem Bafög, Rente?
    4) Zur Erleichterung möchte ich eine Software verwenden, ist zB Wiso Steuersparbuch 2016 das richtige für mich?
    5) Ich habe die letzten Jahre in den Semesterferien, angefangen 2013, immer für 1-2 Monate Vollzeit im Sinne einer kurzfristigen Anstellung gearbeitet, auch hier habe ich Steuern bezahlt? (Verdienst immer zw. 1000-4000 Euro) Kann auch diese Steuern mittels Einkommenserklärung zurückholen?
    1. Abgesehen davon, dass 8004 alt ist, ja.
    2. Gesamtbruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten sind Begriffe für Arbeitnehmer. Du bist doch sebstständig tätig. Nenne es daher Gewinn, wobei der Gewinn die Einnahmen abzgl. Betriebseinnahmen sind. Sonderausgaben sind je nach Art innerhalb bestimmter Grenzen absetzbar, bei außergewöhnlichen Belastungen ist die zumutbare Belastung zu berücksichtigen. Das Rechnen überlässt man besser einer Software.
    3. Bafög ist steuerfrei, die Rente ist teilweise steuerpflichtig.
    4. Zumindest kannst du damit deine Einkommensteuererklärung machen. Ob die Umsatzsteuer auch geht, weiß ich nicht.
    5. Zum Verdienst kommt natürlich noch der steuerpflichtige Teil der Rente hinzu. Wahrscheinlich würde es aber eine gänzliche oder teilweise Erstattung geben. Die Abgabe einer Steuererklärung wäre die Grundvoraussetzung dafür.

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      #3
      AW: Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

      Vielen Dank Neysee für die schnelle Antwort, damit ist mir schonmal sehr geholfen.

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        #4
        AW: Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

        Hallo,

        zuerst mal eine Tabelle der Grundfreibeträge 8004 € waren in der Steinzeit
        2010–2012 8.004 €
        2013 8.130 €
        2014 8.354 €
        2015 8.472 €
        2016 8.652 €

        zur Rente Anlage R
        Bafög kommt nicht in die Erklärung
        Punkt 4 Geschmacksache kannst auch ElsterFormular wählen. Kostenlos
        Punkt 5 ja Steuerklärung für 2013 muss bis 31.12.2017 abgegeben werden

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einkommenserklärung als selbstständiger Rentner unter 8004 Euro

          Vielen Dank Figul

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