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Handwerkerleistungen über 6000 Euro

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    Handwerkerleistungen über 6000 Euro

    Hallo,
    letztes Jahr hatten wir Fassenarbeiten und haben auch neue Fenster bekommen, wodurch die Leistungen für unseren Anteil knapp 7000 Euro (ohne Material) betragen. Die Rechnungen wurden auch letzes Jahr komplett gezahlt und da man nur 20% zurückbekommt, verschenke ich sozusagen um die 200 Euro an den Staat.

    Kann man da nichts mehr machen?

    #2
    AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

    im Nachhinein nicht mehr. Hätte mit einer Anzahlung in 2014 oder einer letzten Rate in 2016 gelöst werden können.

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

      Zitat von wiggle Beitrag anzeigen
      Hallo,
      letztes Jahr hatten wir Fassenarbeiten und haben auch neue Fenster bekommen, wodurch die Leistungen für unseren Anteil knapp 7000 Euro (ohne Material) betragen. Die Rechnungen wurden auch letzes Jahr komplett gezahlt und da man nur 20% zurückbekommt, verschenke ich sozusagen um die 200 Euro an den Staat.

      Kann man da nichts mehr machen?
      Eigentlich ist es genau andersrum :

      Der Staat schenkt dir die 1.200 Euro
      Mfg

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

        Nachdem mir das vor etlichen Jahren, damals war die Höchstgrenze allerdings nach meiner Erinnerung nur halb so hoch, auch schon passiert ist, plane ich meine Handwerkerleistungen, soweit möglich, über zwei Jahre im Voraus.

        Das geht leider nicht immer, das muss man dann eben hinnehmen. Nicht alle Reparaturen lassen sich auf mehrere Jahre verteilen.

        Von Geschenk möchte ich nicht sprechen, denn immerhin sichert sich der Staat mit diesem Anreiz die bei Schwarzarbeit nicht bezahlte Umsatzsteuer und natürlich auch die Gewinnsteuern des Handwerkers.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Von Geschenk möchte ich nicht sprechen, denn immerhin sichert sich der Staat mit diesem Anreiz die bei Schwarzarbeit nicht bezahlte Umsatzsteuer und natürlich auch die Gewinnsteuern des Handwerkers.
          ... so die theoretische Idee des Gesetzgebers
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

            Danke euch, das nächste Mal bin ich auch klüger

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

              ... so die theoretische Idee des Gesetzgebers
              So theoretisch ist das nicht!

              Man muss ein wenig über den Steuerhorizont hinaus denken! Die ordentlich beschäftigten Handwerker und ihre Arbeitgeber zahlen Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Beschäftigten in der Regel selbst auch Einkommensteuer.

              Für das Gemeinwesen ist das unterm Strich ein dickes Plus, also eine eindeutige WinWin-Situation!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                So theoretisch ist das nicht!

                Man muss ein wenig über den Steuerhorizont hinaus denken! Die ordentlich beschäftigten Handwerker und ihre Arbeitgeber zahlen Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Beschäftigten in der Regel selbst auch Einkommensteuer.

                Für das Gemeinwesen ist das unterm Strich ein dickes Plus, also eine eindeutige WinWin-Situation!
                Das ist trotzdem nur in der Theorie so..

                In der Praxis sieht es anders aus.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

                  Bingo, der Staat würde die erbrachten Handwerkerleistungen nicht steuerlich fördern, wenn er dabei Miese machen würde



                  Zitat von wiggle Beitrag anzeigen
                  Danke euch, das nächste Mal bin ich auch klüger

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                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

                    Es wird oft versucht über die Steuergesetzgebung etwas zu erreichen was in der Praxis nicht funktioniert...

                    Eine Steuerermäßigung von 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) ist im Zweifelsfall immer noch weniger als 19% der gesamten Aufwendungen.
                    Ich will damit jetzt niemanden zur Schwarzarbeit animieren sondern lediglich verdeutlichen, dass der §35a aus rein finanziellen Sicht seinen Zweck verfehlt hat.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Handwerkerleistungen über 6000 Euro

                      Zitat von Prokurist Beitrag anzeigen
                      Bingo, der Staat würde die erbrachten Handwerkerleistungen nicht steuerlich fördern, wenn er dabei Miese machen würde
                      Da liegst du falsch.

                      Die Regierung will bei der nächsten Wahl wieder gewählt werden.

                      Aus finanziellen Gründen hätte sie den 35a schon längst wieder abschaffen müssen.

                      Wenn man Steuerhinterziehung bekämpfen will, dann gäbe es da für den Gesetzgeber weit aus wirkungsvollere Methoden.
                      Mfg

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