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Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

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    Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

    Guten Abend,

    Mein Kind wurde letztes Jahr 26. Seitdem muss es KV/PV bezahlen. Es arbeitet temporär in kleineren Jobs. Ich zahle dafür Unterstützung. Nichts ungewöhnliches, sollte man meinen.

    Aber: Wo soll man die Angaben zu den Einkünften des Kindes machen, da sie die Obergrenze von 624€/Jahr überschreiten und deshalb von den Unterstützungszahlungen abgezogen werden müssen? Ich habe es an 3 möglichen Stellen versucht:

    1) Anlage Kind, Punkt 23ff: Elster mosert, dass hier Eintragungen inkompatibel sind mit einer Erstausbildung
    2) Anlage Unterhalt, hier gibt es sogar 2 Stellen: Punkt 26 und Punkt 45. Elster ignoriert die dort gemachten Eintragungen

    Weiß jemand mehr?

    Gruß
    Freifein
    Zuletzt geändert von Freifein; 23.02.2016, 18:32.

    #2
    AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

    Hallo,

    vergleiche mal die Datumseintragungen Gilt nur bis zum 25 Lebensjahr.
    Ausnahme Z 18,21,22

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

      Anlage Kind ist bei über 26 Jahren bereits im letzten Jahr wohl unrealistisch, es sei denn der Kindergeldanspruch hätte 2015 noch teilweise bestanden.

      Anlage Unterhalt müsste ich mir erst mal ansehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Anlage Kind ist bei über 26 Jahren bereits im letzten Jahr wohl unrealistisch, es sei denn der Kindergeldanspruch hätte 2015 noch teilweise bestanden.

        Anlage Unterhalt müsste ich mir erst mal ansehen.
        Er schreibt, dass das Kind im letzten Jahr 26 WURDE. Also war es zumindest zeitweise noch 25.
        Anlage Kind wäre daher grundsätzlich denkbar.

        Ob kindergeldanspruch besteht oder nicht, hat er uns nicht verraten.
        Mfg

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          #5
          AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

          Also war es zumindest zeitweise noch 25. Anlage Kind wäre daher grundsätzlich denkbar.
          Aber nur bei Vorliegen von Verlängerungszeiten! Denn der Kindergeldanspruch endet sonst mit Ende das Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird und das ist bekanntlich der 25. Geburtstag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Aber nur bei Vorliegen von Verlängerungszeiten! Denn der Kindergeldanspruch endet sonst mit Ende das Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird und das ist bekanntlich der 25. Geburtstag.
            Ok, Zusatzinformation: Kindergeld wurde bis Ende des Monats, in dem das Kind 26 wurde, gezahlt. Deshalb muss ich auch die Anlage Kind ausfüllen. Aber für das Problem, wo die Einnahmen aus Studijobs eintragen, damit das mit Unterhaltszahlungen verrechnet wird, sollte das irrelevant sein.
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            vergleiche mal die Datumseintragungen Gilt nur bis zum 25 Lebensjahr.
            Ausnahme Z 18,21,22
            Genau, Ausnahme trifft zu.

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              #7
              AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

              Solange ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bestand, kann mit Ausnahme des Sonderbedarfs für die auswärtige Unterbringung bei Berufsausbildung (Zeile 51 der Anlage Kind) steuerlich nichts außer übernommenen Krankenkassenbeiträgen geltend gemacht werden! Übernommene Krankenkassenbeiträge wären in den Zeilen 31 - 37 zu erklären, aber Krankenkassenbeiträge mussten ja nach Angabe erst nach Ende des Kindergeldanspruchs entrichtet werden.

              In der Anlage Kind sind Unterhaltszahlungen deshalb fehl am Platz!

              Erst nach Ende des Kindergeldanspruchs kommt die Anlage Unterhalt ins Spiel!, das heißt, der Zeitraum muss in der Erklärung exakt abgegrenzt werden.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 24.02.2016, 12:33. Grund: Formatierung fehlerhaft
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Erst nach Ende des Kindergeldanspruchs kommt die Anlage Unterhalt ins Spiel!, das heißt, der Zeitraum muss in der Erklärung exakt abgegrenzt werden.
                Ok, weitere Erläuterung: Kindergeldanspruch endete mitten im Jahr 2015, d.h. bis dahin erhielt es Kindergeld (also: Anlage Kind ausfüllen), danach nicht mehr, nur meine Unterhaltszahlung (also: Anlage Unterhalt ausfüllen).

                Zurück zur Ausgangsfrage: Wo muss ich die Einkünfte des Kindes eintragen, damit diese von Elster gegen die Unterhaltszahlungen gegengerechnet werden? Wie oben beschrieben, habe ich bereits mehrere Stellen asuprobiert, ohne dass diese in der Berechnung berücksichtigt wurden, sogar die zweifache Eingabe in Anlage Unterhalt - bei Punkte 26 und 45 - änderte an der Berechnung nichts. (um Fragen zuvorzukommen: das Kind verdiente über 624€, d.h. es darf nicht der gesamte Unterstützungsbetrag berücksichtigt werden. Wurde es aber, von Elster).

                Der Unterhaltszeitraum ist, wie Charlie24 auch fordert, klar abgegrenzt. Beim Kindergeld gibt es aber keine Möglichkeit, einen Zeitraum anzugeben (ausser vielleicht bei "Wohnort"?). Ich bin mir keineswegs sicher, ob Elster den unterjährig begrenzten Kindergeldanspruch berücksichtigt oder immer das ganze Jahr annimmt. In der Berechnung wird jedenfalls der volle Kinderfreibetrag zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen ausgewiesen. Das muss meines Erachtens ein Fehler im Programm sein, beides geht doch steuerrechtlich gar nicht.

                Gruß
                Freifein

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                  #9
                  AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                  In der Anlage Unterhalt, Seite 2, Zeile 37, musst du monatsgenau den Kindergeldanspruch benennen.

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                    #10
                    AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                    In der Berechnung wird jedenfalls der volle Kinderfreibetrag zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen ausgewiesen.
                    Bei Soli und Kirchensteuer wird immer mit dem Freibetrag für ein gesamtes Jahr gerechnet.

                    Der Bezugszeitraum für das Kindergeld wird über den eingetragenen Kindergeldanspruch sowie das Geburtsdatum und die Datumseinträge in den Zeilen 16 sowie 17 - 22 der Anlage Kind gesteuert.

                    Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person sind m. E. ab Zeile 45 der Anlage Unterhalt einzutragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      In der Anlage Unterhalt, Seite 2, Zeile 37, musst du monatsgenau den Kindergeldanspruch benennen.
                      ...bzw. den Zeitraum, ohne Anspruch. Ist dort auch eingetragen. Trotzdem voller Kinderfreibetrag in der Berechnung.

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                        #12
                        AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                        So für alle, die es interessiern mag:

                        Laut der freundlichen Auskunft meines Finanzamtes muss der Eintrag der Einküfte von unterstützten Kindern in Zeilen 45ff der Anlage Unterhalt eingetragen werden.

                        Ich bin etwas irritiert, dass Elster bei der Berechnung allerdings eine Obergrenze von 1476€ statt der sonst beschriebenen 624€ für nicht-verrechenbares Einkommen des Kindes zieht.

                        Gruß
                        Freifein

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                          #13
                          AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                          Laut der freundlichen Auskunft meines Finanzamtes muss der Eintrag der Einküfte von unterstützten Kindern in Zeilen 45ff der Anlage Unterhalt eingetragen werden.
                          Und was habe ich hier geschrieben?

                          https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post206748
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Und was habe ich hier geschrieben?
                            Tut mir sehr Leid, habe ich übersehen, da es reinkam, während ich an der Antwort auf Kloebi schrieb und der Thread genau dann auf Seite 2 umbrach.

                            Es würde mich noch interessieren, wieso Elster mit brutto 1476€ rechnet, während der "Anrechnungsfreibetrag" bei 624€ liegt. Das habe ich nirgendwo finden können und erscheint mir auch mit eventuell abzuziehenden Pauschalen, z.B. Werbungskosten-Pauschbetrag oder Versorgungs-Pauschbetrag, sehr hoch.

                            Gruß
                            Freifein

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                              #15
                              AW: Kind über 25J, Student, mit Gelegenheitsjob

                              Ich habe in EF mal einen Fall durchgerechnet und das Ergebnis stimmt.

                              Daher zu Aufklärung zwei Fragen:

                              1) von welchem Höchstbetrag gem. § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG bist du bei deiner Kontrollrechnung ausgegangen? Für 2015 beträgt dieser 8.472 €

                              2) wurde in der Anlage Unterhalt KV-Beiträge eingegeben (Zeile 11)? Diese erhöhen nämlich ggf. den abzugsfähigen Höchstbetrag.



                              PS: wo siehst du überhaupt welche Werte ELSTER wo ansetzt? Ich sehe in der Berechnung von EF nur das Ergebnis aber nicht die Berechnung.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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