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    Umzugskosten

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. Umzugskosten.
    Ich (Arbeitgeber) habe in der Stadt X gewohnt und einen Job in die selbe Stadt angenommen. Die Frau und Kind sind vom Land Y zu mir nach Deutschland in die Stadt X umgezogen. Ich habe auch meine kleine Wohnung verlassen und wir sind zusammen in eine größere Wohnung zusammengezogen.
    Die Frage: Darf ich es als Werbungskosten (Umzugskosten) pauschal absetzen lassen? Wenn nicht, wie kann ich die Kosten, die durch Umzug (Flugkosten vom Land Y nach Deutschland, Mietwagen für Transport, ....) von Frau und Kind entstanden sind absetzen?

    Danke für Hilfe.

    Beste Grüße

    #2
    AW: Umzugskosten

    Ich (Arbeitgeber) habe in der Stadt X gewohnt und einen Job in die selbe Stadt angenommen.
    Arbeitgeber nehmen keine Jobs an, das tun nur Arbeitnehmer!

    Kosten der persönlichen Lebensführung sind steuerlich nicht relevant und sie haben mit ElsterFormular auch nichts zu tun.

    Umzugskosten sind nur dann steuerlich bedeutsam, wenn der Umzug unmittelbar mit dem Job zu tun hat.

    Bei dir geht es aber um einen Familiennachzug, also um eine Angelegenheit, die deine persönliche Lebensführung betrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umzugskosten

      Die Umzugskosten sind, wie Charlie24 geschrieben, hat nicht abzugsfähig.
      Andernfalls könnten viele Steuerpflichtige große Summen steuerlich geltend machen. Kosten die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, sind steuerlich tabu.



      Zitat von kendyshop Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage bzgl. Umzugskosten.
      Ich (Arbeitgeber) habe in der Stadt X gewohnt und einen Job in die selbe Stadt angenommen. Die Frau und Kind sind vom Land Y zu mir nach Deutschland in die Stadt X umgezogen. Ich habe auch meine kleine Wohnung verlassen und wir sind zusammen in eine größere Wohnung zusammengezogen.
      Die Frage: Darf ich es als Werbungskosten (Umzugskosten) pauschal absetzen lassen? Wenn nicht, wie kann ich die Kosten, die durch Umzug (Flugkosten vom Land Y nach Deutschland, Mietwagen für Transport, ....) von Frau und Kind entstanden sind absetzen?

      Danke für Hilfe.

      Beste Grüße

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        #4
        AW: Umzugskosten

        Eine Sache muss ich noch erwähnen. Ich habe damals im Studentenwohnheim gewohnt, und die Familie ist bei mir in mein Zimmer eingezogen. Wir müssten aber das Zimmer verlassen, da ich mit Studium fertig war und mit Arbeit angefangen habe. Können die Kosten, die dadurch entstanden sind, als Werbungskosten eingerechnet werden oder hat es immer noch mit der persönlichen Lebensführung zu tun?

        @Prokurist, was kann ich unter "Andernfalls könnten viele Steuerpflichtige große Summen steuerlich geltend machen. Kosten die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, sind steuerlich tabu." verstehen?

        Gruß

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          #5
          AW: Umzugskosten

          Es hat immer noch mit der persönlichen Lebensführung zu tun! Es ist durch die Familie und nicht durch den Beruf veranlasst.

          Wenn du nach Studium, um Arbeit zu bekommen, in eine andere Stadt hättest umziehen müssen, sähe das anders aus.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 29.02.2016, 21:11.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Umzugskosten

            @Charlie24: unabhängig von der Familie, wenn ich nach Studiumende (allein in die gleiche Stadt) umziehe, kann die Kosten als Werbungskosten angerechnet werden?

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              #7
              AW: Umzugskosten

              Zitat von kendyshop Beitrag anzeigen
              @Charlie24: unabhängig von der Familie, wenn ich nach Studiumende (allein in die gleiche Stadt) umziehe, kann die Kosten als Werbungskosten angerechnet werden?
              Nein. Wurde doch jetzt schon zehnmal geschrieben.
              Mfg

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                #8
                AW: Umzugskosten

                Hallo,

                >>>Nein. Wurde doch jetzt schon zehnmal geschrieben.

                Wo wurde das schon geschrieben? Bisher ging es doch nur um die Familie, jetzt aber um ihn selbst.

                Imho kann ein solcher Umzug absetzbar sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere ein um mindestens eine Stunde reduzierter Weg zum Arbeitsplatz - und ja, das ist auch innerhalb der selben Stadt möglich, aber doch eher selten).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umzugskosten

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>Nein. Wurde doch jetzt schon zehnmal geschrieben.

                  Wo wurde das schon geschrieben? Bisher ging es doch nur um die Familie, jetzt aber um ihn selbst.

                  Imho kann ein solcher Umzug absetzbar sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere ein um mindestens eine Stunde reduzierter Weg zum Arbeitsplatz - und ja, das ist auch innerhalb der selben Stadt möglich, aber doch eher selten).

                  Stefan
                  Das Steuerrecht ist nunmal kein Wunschkonzert.

                  Für mich sieht das so aus:

                  Er ist aufgrund privater Gründe (siehe erster Beitrag) umgezogen und sucht jetzt irgendeine Möglichkeit wie aus dem privaten Umzug ein beruflicher Umzug werden könnte.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Umzugskosten

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Das Steuerrecht ist nunmal kein Wunschkonzert.
                    Ja, und deswegen definiert es objektive Kriterien, wann ein Umzug als beruflich veranlasst gilt. Eines ist die von reckoner genannte Verkürzung des Arbeitswegs.

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