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Ruhegeld

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    Ruhegeld

    Beim Eintragen des Ruhegeldes in Anlage N meldet sich immer ein Fehler:
    Die angegebene Summe der Lohnsteuer Lohnsteuerbescheinigungen StKl 1 - 5 stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Ehefrau/Lebenspartner(in) B).
    Ich habe keine LSt.Bescheinigung, ich habe nur Versorgungsmitteilung
    Wird das Ruhegeld in eine andere Anlage eingetragen?
    FG

    #2
    AW: Ruhegeld

    In die Anlage N gehört das Ruhegeld, wenn es vom früheren Arbeitgeber direkt bezahlt wird, dann gibt es dafür auch eine Lohnsteuerbescheinigung. Dazu gehören z. B. Beamtenpensionen oder auch Werksrenten usw..

    Kommt das Ruhegeld hingegen von einem Pensionsfond oder einer Versorgungskasse, gehört es in der Anlage R erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ruhegeld

      Ansonsten fresse ich einen Besen, wenn diese Meldung von ElsterFormular stammt.

      Dafür hört sie sich zu sehr nach der Meldung vom ElsterOnline-Portal an, wenn der Summenknopf nicht gedrückt wurde.

      Kommentar


        #4
        AW: Ruhegeld

        Da hast du höchstwahrscheinlich recht!

        Es wird aber auch behauptet, es gäbe keine Lohnsteuerbescheinigung, so dass ich darauf vorrangig eingegangen bin.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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