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Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt aber nicht in der Kirche

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    Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt aber nicht in der Kirche

    Hallo,
    Ich habe 2015 Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt, obwohl ich nicht in der Kirche bin!

    Ich bin seit 11/2014 aus der Kirche ausgetreten und habe Anfang 2015 Wertpapiere verkauft und mir wurde die Kirchensteuer automatisch abgezogen. (Ein Beleg von der gezahlten Kirchensteuer ist vorhanden)

    Wie und Wo muss ich das in Elster angeben, so das ich die Kirchensteuer wiederbekomme.

    Danke!

    #2
    AW: Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt aber nicht in der Kirche

    Anlage KAP vollständig ausfüllen.
    Mfg

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      #3
      AW: Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt aber nicht in der Kirche

      Hallo,

      >>>Anlage KAP vollständig ausfüllen.

      Wenn es wirklich nur um die Kirchensteuer geht, dann sollten imho die Zeilen 6, 47 und 48 reichen (ich wüsste nicht, was an einer Nacherhebung anders ist als an einer Erstattung).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Kirchensteuer aus Kapitalerträge gezahlt aber nicht in der Kirche

        Hallo,

        die Eingabehilfe in Elster sagt hierzu leider nichts; ich habe mal in dem von mir letztes Jahr noch benutzten Programm eines privaten Anbieters nachgeschaut und dort immerhin entdeckt, dass wohl Zeile 5 („Überprüfung des Steuereinbehaltes“) zutrifft – auch wenn sich das Beispiel dort auf einen Wohnsitzwechsel in ein Bundesland bezog, in dem nur 8 % statt 9 % Kirchensteuer erhoben wird.

        Ich habe mal testweise meine eigenen Daten im Hauptvordruck auf „keine Religion“ geändert und sämtliche Zahlen bezüglich der Kirchensteuer im Hauptvordruck und in Anlage N gelöscht und hatte dann das Problem, dass Elster die Berechnung der Steuer abbrach, weil in Anlage KAP noch Zahlen bzgl. Kirchsteuern drinstanden …. Immerhin gab es aber den Hinweis, dass die elektronische Übertragung trotzdem noch möglich ist.

        In diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass die Kapitalertragsteuer 25 % beträgt, wenn man keine Kirchensteuer bezahlt, dir jedoch wahrscheinlich nur 24,45 % (bzw. 24,51 % bei einer Steuerpflicht in BW und BY) abgezogen worden sind – siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Kapita...Deutschland%29

        Viele Grüße,
        Gerd
        Zuletzt geändert von Gerd58; 29.02.2016, 18:34.

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