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Altersteilzeit und Rente

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    Altersteilzeit und Rente

    Ich bin gerade dabei, meine Lohnsteuererklärung für 2015 zu erstellen. Ich war das gesamte Jahr 2015 in ATZ in der aktiven Phase. Meine Frau hat eine Behinderung von 100%. Soweit sogut, ich habe alles ausgefüllt, über Elsterformular eine Proberechnung gemacht und muß laut Programm ca. 300 Euro nachzahlen. Progressionsvorbehalt usw., das ist völlig in Ordnung. Kurze Zeit später viel mir ein, dass meine Frau seit März 2015 Rentnerin ist und ich die Zahlen ja auch noch in die Steuererklärung eintragen muss. Wir überlegten kurz, meine Frau hat eine Rente von ca. 670 Euro Brutto im Monat, davon sind seit 2015 noch 70% zu versteuern, also 469 Euro. Übers Jahr gerechnet sind das ca 5640 Euro. Steuerfreibetrag bei Ledigen ca. 8000 Euro und Verheirateten ca 17000 Euro, das passt, wir brauchen für die Rente keine Steuer zu zahlen. Also setzte ich mich noch mal dran und trug die fehlenden Daten ins Elsterformular ein. Ich machte eine Plausibilitätsüberprüfung, alles ok, danach machte ich die Proberechnung und soll nun auf einmal um die 900 Euro Steuer nachzahlen.
    Nun meine Fragen, habe ich vielleicht einen Fehler beim Ausfüllen gemacht oder kann das sein. Mir kommt es etwas hoch vor. Muss ich die Rente, da ja doch relativ gering, überhaupt eintragen oder kann ich für meine Frau eine Steuerbefreiung beantragen?

    PS: Bei Alleinveranlagung müsste ich über 2000 Euro nachzahlen, also kann ich das schon mal ganz vergessen.

    Vielen Dank im Voraus
    Holger

    #2
    AW: Altersteilzeit und Rente

    Nun meine Fragen, habe ich vielleicht einen Fehler beim Ausfüllen gemacht oder kann das sein. Mir kommt es etwas hoch vor. Muss ich die Rente, da ja doch relativ gering, überhaupt eintragen oder kann ich für meine Frau eine Steuerbefreiung beantragen?
    Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig! Du hast also keinen Fehler beim Ausfüllen gemacht.

    Von Renten, die im Laufe des Jahres 2015 begonnen haben, bleiben 30% steuerfrei, das heißt, für 2015 bleiben konkret 30% des Rentenbezugs 2015 steuerfrei, 70% des Rentenbezugs müssen also versteuert werden.

    Für die endgültige Berechnung des nicht steuerpflichtigen Rentenbetrags ist allerdings das erste volle Jahr des Rentenbezugs maßgeblich ist, also das Jahr 2016.

    Dieser steuerfreie Betrag wird dann auf Lebenszeit festgeschrieben! Alle Rentenerhöhungen müssen also voll versteuert werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Altersteilzeit und Rente

      Hallo,

      >>>Steuerfreibetrag bei Ledigen ca. 8000 Euro und Verheirateten ca 17000 Euro, das passt, wir brauchen für die Rente keine Steuer zu zahlen.

      Das stimmt so nicht. Du darfst nämlich nicht eine Einkunftsart herausziehen, vielmehr zählt das gesamte Einkommen. Bei der Zusammenveranlagung ist das auch der Vorteil, denn ein eventuell nicht voll ausgenutzter Freibetrag bekommt praktisch noch der Ehepartner.

      Bei einer Rente von ca. fünfeinhalbtausend Euro ist eine zusätzliche(!) Nachzahlung von 600 Euro auch nicht viel, das entspricht ja gerade mal einem Grenzsteuersatz von gut 11% (imho geht das eigentlich gar nicht - ??? - der Grenzsteuersatz kann nämlich nicht unter 14% liegen, jedenfalls soweit der Grundfreibetrag auch vorher schon ausgeschöpft war).
      Daher mal eine kleine Nachfrage: Hast du vielleicht von der Rente nur die 70% eingetragen? Das wäre nicht korrekt, das Finanzamt und auch Elster rechnen den steuerpflichtigen Anteil alleine aus.

      Und noch was: Macht euch auf eine Vorauszahlung gefasst. Das Problem dabei ist immer, dass der Bescheid erst Mitte des Jahres kommt, die ersten Raten sind dann höher.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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