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Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

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    Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Guten Morgen,

    2015 stellen mich einige Veränderungen vor Fragen und ich hoffe, hier kann mir geholfen werden Ich habe zwei Kinder und bin alleinerziehend.

    Meine Tochter ist 24 und hat im Januar 2015 ausgelernt. Damit endete auch die Kindergeldzahlung zum 31.01.2015. Ab Februar war sie dann voll berufstätig und hat noch bis Ende April bei mir gewohnt bevor sie auszog.
    Ich habe das nun wie folgt erfasst, bin mir aber unsicher, ob es so richtig ist, denn bei der Berechnung erhalte ich kein Ergebnis und die Aufforderung, die Anlage Kind zu überprüfen:
    Die letzte Kindergeldzahlung im Januar hab ich noch unter erhaltenes Kindergeld eingetragen.
    Wohnort im Inland bestand 01.01.-31.12.
    Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen: da habe ich den Vater des Kindes eingetragen, ebenfalls vom 01.01.- 31.12, auch wenn er schon seit 2 Jahren auf Grund ihres Einkommens während der Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig war.
    Angaben für volljähriges Kind: 01.01.-31.01.2015 Ausbildung
    Angaben zur Erwerbstätigkeit: Erstausbildung abgeschlossen und Erwerbstätigkeit 01.02. - 30.04. (Auszug)??
    Angabe mit mir in der Wohnung gemeldet: 01.01-30.04.
    Ich gehe davon aus, dass ich den Freibetrag für Alleinerziehende eh nicht mehr beantragen kann für sie im Januar, oder?

    Nach Ende der Ausbildung meiner Tochter hatte ich vom 01.02.2015-30.04.2015 dadurch die Steuerklasse 1, danach wieder 2. Hier muss ich ja in Anlage N nur die letzte, also 2 angeben, soweit hatte ich mich hier im Forum schon schlau gelesen.

    Mein Sohn wurde im September 18 und seitdem bekomme ich auch keinen Unterhalt vom Vater mehr für ihn (vorher Mangelberechnung), auch wenn er weiter zur Schule geht.
    Angaben zur Schulausbildung, keine Erwerbstätigkeit, Kindschaftsverhältnis zum Vater ganzjährig.
    Hier die Frage: wie kann ich den Kinderfreibetrag auf mich übertragen lassen? Weil er beim anderen Elternteil nicht gemeldet war, geht nur als minderjährig. Oder kann ich ganzjährig die Option wählen, weil der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

    Die Plausibilitätsprüfung findet keine Fehler, aber das System kann nicht berechnen. Dann bekomme ich den Abbruch-Hinweis "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

    Ups, viel Text, aber ich danke schonmal für die Hilfe!

    #2
    AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Hallo,

    hier sind NUR die ZEITEN einzutragen, solange du KG bezogen hast.
    Also Wohnort 01.01. - 31.01. Vater o1.01. - 31.01. u.s.w.
    Ist logisch, was interessiert ein volljähriges Kind nach der Ausbildung? NICHTS

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

      Ab Februar war sie dann voll berufstätig und hat noch bis Ende April bei mir gewohnt bevor sie auszog.
      Der Zeitraum ab Februar bis zum Auszug ist steuerrechtlich nicht mehr relevant.

      Ich würde deshalb alle Angaben für die Tochter auf den Zeitraum 01.01.2015 - 31.01.2015 reduzieren und in Zeile 23 Nein ankreuzen.

      Was die anderen Fragen angeht, zunächst die Nachfrage: Wie war das denn bisher?

      War bisher die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in der Zeile 40 für den Sohn beantragt oder war bisher die Übertragung des Kinderfreibetrags in Zeile 38 beantragt oder war gar nichts beantragt?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

        Den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende dürftest du für die Monate Januar, und Mai -September bekommen , schätze ich mal.
        Mfg

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          #5
          AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

          @Figul und Charlie24:

          Vielen Dank für eure Tipps. Die Eingaben für meine Tochter auf den Zeitraum bis 31.01. funktioniert nur, wenn ich tatsächlich bei Erwerbstätigkeit 23 nein ankreuze.

          Ich habe bisher den vollen Entlastungsbetrag für meinen Sohn beantragt, weil er noch minderjährig war. Das greift 2015 aber nur bis zum September.

          @Elster-Tester: dir auch vielen Dank! Wie mache ich das denn deutlich, dass dieser Entlastungsbetrag in dieser Zeit zum tragen kommt? Oder ist das gar nicht nötig, weil beim Finanzamt ja die entsprechenden Steuerklassen sowieso hinterlegt sind? Kreuzchen machen, muss ich trotzdem - aber wo bzw. mit welcher Begründung?

          Vermutlich wird aufgrund dieser ganzen Knicke auch gar keine Vorabberechnung über Elster möglich sein.

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            #6
            AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

            Für Februar bis April dürfte der Entlastungsbeitrag ausscheiden, weil eine volljährige Person ohne Kindergeldanspruch in deinem Haushalt gelebt hat.

            Anzukreuzen auf der Anlage Kind Zeile 44-49.
            Mfg

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              #7
              AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

              Vielen Dank für die Antworten, leider bin ich erst heute zum Weiterarbeiten an der Steuererklärung gekommen.

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Für Februar bis April dürfte der Entlastungsbeitrag ausscheiden, weil eine volljährige Person ohne Kindergeldanspruch in deinem Haushalt gelebt hat.

              Anzukreuzen auf der Anlage Kind Zeile 44-49.
              Da kann ich aber nur jemanden eintragen, für den keine Anlage Kind beigefügt ist. Für meine Tochter habe ich aber noch eine wegen dem Januar.

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                #8
                AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

                Da kann ich aber nur jemanden eintragen, für den keine Anlage Kind beigefügt ist. Für meine Tochter habe ich aber noch eine wegen dem Januar.
                Die Zeilenbeschreibung zu den Zeilen 46 und 47 ist meines Erachtens nur etwas etwas unglücklich formuliert. Es soll wohl nur vermieden werden, dass hier erwachsene Kinder angegeben werden, für die noch ein Kindergeldanspruch besteht.

                Meiner Meinung kannst du in den Zeilen 46 und 47 jeweils Ja ankreuzen und das Datum 0102|3004 angeben, soweit mit deiner erwachsenen Tochter nach Wegfall des Kindergeldanspruchs in dieser Zeit eine Haushaltsgemeinschaft bestand.

                In die Zeilen 44 und 45 müsste bei der Tochter der Zeitraum 0101|3101 und beim Sohn der Zeitraum 0101|3112 angegeben werden, nachdem er nach deinen Angaben weiter zur Schule geht.

                Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat ja nichts mit den Übertragungsmöglichkeiten beim Kinder- bzw. beim Ausbildungsfreibetrag zu tun.

                wie kann ich den Kinderfreibetrag auf mich übertragen lassen? Weil er beim anderen Elternteil nicht gemeldet war, geht nur als minderjährig. Oder kann ich ganzjährig die Option wählen, weil der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
                Du schreibst selbst, der Vater sei nicht ausreichend leistungsfähig (bisher Mangelunterhalt).

                Die Ausfüllhilfe sagt hierzu:
                Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2015 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

                  Nicht "wegen" dem Januar, sondern "für" den Januar. Für Februar - April hast Du keine Anlage Kind. Wenn diese allerdings recht wenig verdient haben sollte, KÖNNTE es etwas anders sein, aber das ist dann eine Sache für den steuerlichen Berater Deines Vertrauens und googlen nach "BMF 29.10.2004 unter Tz. 3a.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

                    Danke dir, ich werde das jetzt auch so machen!

                    Meine Güte, ich habe mir noch nie so die Zähne an einer Steuererklärung ausgebissen wie an dieser...

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                      #11
                      AW: Probleme mit Anlage Kind und Entlastungsbetrag Alleinerziehende

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Nicht "wegen" dem Januar, sondern "für" den Januar. Für Februar - April hast Du keine Anlage Kind. Wenn diese allerdings recht wenig verdient haben sollte, KÖNNTE es etwas anders sein, aber das ist dann eine Sache für den steuerlichen Berater Deines Vertrauens und googlen nach "BMF 29.10.2004 unter Tz. 3a.
                      Nein, *leider* verdient sie gut

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