Guten Morgen,
2015 stellen mich einige Veränderungen vor Fragen und ich hoffe, hier kann mir geholfen werden Ich habe zwei Kinder und bin alleinerziehend.
Meine Tochter ist 24 und hat im Januar 2015 ausgelernt. Damit endete auch die Kindergeldzahlung zum 31.01.2015. Ab Februar war sie dann voll berufstätig und hat noch bis Ende April bei mir gewohnt bevor sie auszog.
Ich habe das nun wie folgt erfasst, bin mir aber unsicher, ob es so richtig ist, denn bei der Berechnung erhalte ich kein Ergebnis und die Aufforderung, die Anlage Kind zu überprüfen:
Die letzte Kindergeldzahlung im Januar hab ich noch unter erhaltenes Kindergeld eingetragen.
Wohnort im Inland bestand 01.01.-31.12.
Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen: da habe ich den Vater des Kindes eingetragen, ebenfalls vom 01.01.- 31.12, auch wenn er schon seit 2 Jahren auf Grund ihres Einkommens während der Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig war.
Angaben für volljähriges Kind: 01.01.-31.01.2015 Ausbildung
Angaben zur Erwerbstätigkeit: Erstausbildung abgeschlossen und Erwerbstätigkeit 01.02. - 30.04. (Auszug)??
Angabe mit mir in der Wohnung gemeldet: 01.01-30.04.
Ich gehe davon aus, dass ich den Freibetrag für Alleinerziehende eh nicht mehr beantragen kann für sie im Januar, oder?
Nach Ende der Ausbildung meiner Tochter hatte ich vom 01.02.2015-30.04.2015 dadurch die Steuerklasse 1, danach wieder 2. Hier muss ich ja in Anlage N nur die letzte, also 2 angeben, soweit hatte ich mich hier im Forum schon schlau gelesen.
Mein Sohn wurde im September 18 und seitdem bekomme ich auch keinen Unterhalt vom Vater mehr für ihn (vorher Mangelberechnung), auch wenn er weiter zur Schule geht.
Angaben zur Schulausbildung, keine Erwerbstätigkeit, Kindschaftsverhältnis zum Vater ganzjährig.
Hier die Frage: wie kann ich den Kinderfreibetrag auf mich übertragen lassen? Weil er beim anderen Elternteil nicht gemeldet war, geht nur als minderjährig. Oder kann ich ganzjährig die Option wählen, weil der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Die Plausibilitätsprüfung findet keine Fehler, aber das System kann nicht berechnen. Dann bekomme ich den Abbruch-Hinweis "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
Ups, viel Text, aber ich danke schonmal für die Hilfe!
2015 stellen mich einige Veränderungen vor Fragen und ich hoffe, hier kann mir geholfen werden Ich habe zwei Kinder und bin alleinerziehend.
Meine Tochter ist 24 und hat im Januar 2015 ausgelernt. Damit endete auch die Kindergeldzahlung zum 31.01.2015. Ab Februar war sie dann voll berufstätig und hat noch bis Ende April bei mir gewohnt bevor sie auszog.
Ich habe das nun wie folgt erfasst, bin mir aber unsicher, ob es so richtig ist, denn bei der Berechnung erhalte ich kein Ergebnis und die Aufforderung, die Anlage Kind zu überprüfen:
Die letzte Kindergeldzahlung im Januar hab ich noch unter erhaltenes Kindergeld eingetragen.
Wohnort im Inland bestand 01.01.-31.12.
Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen: da habe ich den Vater des Kindes eingetragen, ebenfalls vom 01.01.- 31.12, auch wenn er schon seit 2 Jahren auf Grund ihres Einkommens während der Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig war.
Angaben für volljähriges Kind: 01.01.-31.01.2015 Ausbildung
Angaben zur Erwerbstätigkeit: Erstausbildung abgeschlossen und Erwerbstätigkeit 01.02. - 30.04. (Auszug)??
Angabe mit mir in der Wohnung gemeldet: 01.01-30.04.
Ich gehe davon aus, dass ich den Freibetrag für Alleinerziehende eh nicht mehr beantragen kann für sie im Januar, oder?
Nach Ende der Ausbildung meiner Tochter hatte ich vom 01.02.2015-30.04.2015 dadurch die Steuerklasse 1, danach wieder 2. Hier muss ich ja in Anlage N nur die letzte, also 2 angeben, soweit hatte ich mich hier im Forum schon schlau gelesen.
Mein Sohn wurde im September 18 und seitdem bekomme ich auch keinen Unterhalt vom Vater mehr für ihn (vorher Mangelberechnung), auch wenn er weiter zur Schule geht.
Angaben zur Schulausbildung, keine Erwerbstätigkeit, Kindschaftsverhältnis zum Vater ganzjährig.
Hier die Frage: wie kann ich den Kinderfreibetrag auf mich übertragen lassen? Weil er beim anderen Elternteil nicht gemeldet war, geht nur als minderjährig. Oder kann ich ganzjährig die Option wählen, weil der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Die Plausibilitätsprüfung findet keine Fehler, aber das System kann nicht berechnen. Dann bekomme ich den Abbruch-Hinweis "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
Ups, viel Text, aber ich danke schonmal für die Hilfe!
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