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Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

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    Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

    Hallo,
    Ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärung von 2015 zu machen. Ich war von Jan-Nov in einem befristeten Arbeitsverhältnis und habe dann im Dezember für einen Monat Arbeitslosengeld bezogen.

    Wo und was muss ich dafür in der Lohnsteuererklärung eintragen?

    LG

    #2
    AW: Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

    Der Eintrag gehört in Zeile 91 des Hauptvordrucks!

    Du solltest eine Bescheinigung der BfA für das Finanzamt erhalten haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

      Hallo,

      >>> ... und habe dann im Dezember für einen Monat Arbeitslosengeld bezogen.

      Hast du denn auch schon in 2015 das Geld bekommen? (weil, machmal dauert das mit dem Antrag ja eine gewisse Zeit)
      Wenn nicht, dann gehört es gar nicht in das Jahr 2015 (Zuflussprinzip).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

        Hallo,

        danke für die Antworten!
        Ich habe das Arbeitslosengeld Ende Dezember überwiesen bekommen

        Ich weiß aber nicht mehr, ob ich so ein schreiben bekommen habe und wo ich es hingelegt habe Zumindest finde ich es hier nicht auf die schnelle!
        Ist das schlimm, wenn ich den Zettel nicht mehr finde? Und muss ich sonst noch irgendwo etwas eintragen?

        LG

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          #5
          AW: Wo Arbeitslosengeld I eintragen?

          [Quote]Ich weiß aber nicht mehr, ob ich so ein schreiben bekommen habe und wo ich es hingelegt habe[/b]

          Eigentlich solltest du sogar 2 Bescheinigungen bekommen haben, nämlich eine für das Finanzamt und eine für die Rentenversicherung.

          Zumindest letztere sollte man aufheben! In die Erklärung trägst du den überwiesenen Betrag, abgerundet auf volle Euro ein.

          Die Zeiten der Nichtbeschäftigung werden noch in Zeile 28 der Anlage N abgefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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