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Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht weiter

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    Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht weiter

    Hallo an die Community,
    ich komme mit meiner Steuererklärung 2015 nicht weiter. Im Forum habe ich verschiedene Fragen und Antworten gelesen, aber nichts zutreffendes zu meinem Problem.

    Meine Situation: Verheiratet, 2 Kinder- das Eine ist 20, das Andere ist 13. Das zweite Kind geht zur Schule. Das Erste ist bei einem Berufskollege seit August 2015. Vorher hat es bis Ende März Arbeitslosengeld bekommen, dann bis Ende April gar nichts und erst ab Mai Kindergeld wegen der 4 monatigen Übergangszeit bis zum Ausbildungsanfang. Dementsprechend habe ich bei dem 1. Kind die tatsächlich erhaltene Kindergeldsumme, zur Hälfte geteilt, eingegeben, wie auch ebenfalls bei dem zweiten Kind- nur zur Hälfte.
    All die Jahre haben wir die Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung abgegeben. Im Jahr 2015 hat meine Frau teilweise in den Niederlanden gearbeitet und daher wollen wir Steuererklärung getrennt abgeben.
    Bei dem Punkt 10 der beiden Anlagen "Kind" habe ich "leibliches Kind" angekreuzt, unter 11 und 12 habe ich die Angaben zu meiner Frau gemacht inkl. Geburtsdatum und der Dauer des Kindschaftsverhältnisses (vom 01.01 bis 31.12) sowie das Kreuzchen bei "leibliches Kind" gestellt.
    Soweit so gut. Die Plausibilitätsprüfung ergab keine Fehler, aber, als ich die Berechnung durchführen wollte, brach sie ab.
    Die Fehlermeldung lautet: "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

    Auf dem Hauptvordruck habe ich die Punkte 16-23 leer stehen lassen (ist nur bei Zusammenveranlagung) und bei dem Punkt 24 habe ich "Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartner" angekreuzt.
    Wo könnte das Problem liegen?
    Für Ihre wertvollen Tipps, wie man die Fehlermeldung weg bekommt, wäre ich Ihnen sehr dankbar

    Schöne Grüße

    Stefan Schwartz

    #2
    AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

    Im Jahr 2015 hat meine Frau teilweise in den Niederlanden gearbeitet und daher wollen wir Steuererklärung getrennt abgeben.
    Ihr habt ausgerechnet, dass das wirklich Sinn macht?

    Das Erste ist bei einem Berufskollege seit August 2015. Vorher hat es bis Ende März Arbeitslosengeld bekommen, dann bis Ende April gar nichts und erst ab Mai Kindergeld wegen der 4 monatigen Übergangszeit bis zum Ausbildungsanfang.
    Die jeweiligen Zeiträume hast du exakt in die Zeilen 16 bis 20 der Anlage Kind eingetragen bzw was hast du dort eingetragen?

    Der eingetragene Kindergeldanspruch muss nämlich dazu passen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

      Hallo Charlie24,
      erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      Zu "Ihr habt ausgerechnet, dass das wirklich Sinn macht?" ich wollte eigentlich testen, was mehr Sinn macht.
      Aber wenn die Frau in den Niederlanden tätig war, macht es Sinn, dort die Steuererklärung abzugeben oder?

      Zu "Die jeweiligen Zeiträume hast du exakt in die Zeilen 16 bis 20 der Anlage Kind eingetragen bzw was hast du dort eingetragen?
      Der eingetragene Kindergeldanspruch muss nämlich dazu passen!"- nach deiner Empfehlung habe ich den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 11.08.2015 (die Ausbildung begann am 12.08.2015) eingegeben und sieh da, es hat funktioniert. Die Software ist sehr schlau. Sie hat es berechnet.

      Auf jeden Fall Vielen Dank für deine schnelle Hilfe.

      Gruß

      Stefan

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        #4
        AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

        Aber wenn die Frau in den Niederlanden tätig war, macht es Sinn, dort die Steuererklärung abzugeben oder?
        Aber sie ist ja in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, ihr lebt ja hier zusammen.

        Sie muss ihre Einkünfte in der Anlage N-AUS erklären, was soll da eine Einzelveranlagung bringen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

          Hallo,

          du bekommst doch auch KG während der Ausbildung???

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

            @charlie24

            Die Einkünfte der EF sind nach DBA sehr wahrscheinlich in den NL zu besteuern und unterliegen hier nur dem Progressionsvorbehalt.
            Bei einer Einzelveranlagung würden nur die Einkünfte des EM berücksichtigt ohne Progressionsvorbehalt.

            Was davon nun günstiger ist, Splitting mit Progression oder Grundtabelle ohne Progression hängt von den jeweiligen Einkünften ab. Das muss man sich halt vorher mal mit EF ausrechnen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              du bekommst doch auch KG während der Ausbildung???

              Gruß FIGUL
              Hallo FIGUL,

              ja ich bekomme KG.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              @charlie24

              Die Einkünfte der EF sind nach DBA sehr wahrscheinlich in den NL zu besteuern und unterliegen hier nur dem Progressionsvorbehalt.
              Bei einer Einzelveranlagung würden nur die Einkünfte des EM berücksichtigt ohne Progressionsvorbehalt.

              Was davon nun günstiger ist, Splitting mit Progression oder Grundtabelle ohne Progression hängt von den jeweiligen Einkünften ab. Das muss man sich halt vorher mal mit EF ausrechnen.
              Hallo Beamtenschweiß,
              das habe ich auch vor.
              Ich wollte die beiden Varianten berechnen lassen und dann stieß ich auf das oben beschriebene Problem, das mittlerweile mithilfe des Hinweises von charlie24 gelöst wurde.
              Danke
              Gruß
              Stefan

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                #8
                AW: Anlage Kind: Überprüfen der Eintragungen auf der Anlage Kind- ich komme nicht wei

                Hallo,

                Zitat: Der eingetragene Kindergeldanspruch muss nämlich dazu passen!"- nach deiner Empfehlung habe ich den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 11.08.2015 (die Ausbildung begann am 12.08.2015) eingegeben

                Meine Frage zielte auf den angegebenen Zeitraum.
                Du hast doch Anspruch bis zum 31.12. und nicht bis zum 12.08.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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