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Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

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    Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

    Hi,

    Jedes Jahr habe ich bei der Steuerberechnung einen anderen Erstattungsbetrag rausbekommen als bei der Finanzamt.
    Der Unterschied lag immer bei der Vorsorgeaufwand.. bei Zusammenveranlagung sollte es 3800 € sein, was Finanzamt auch richtig gerechnet hat.
    In der Steuerberechnung kriege ich einen erhöhten Zahl raus Bsp. 5000 EUR. Ich krieg die nicht runter auf 3800?

    Ich hab unter Zeile 10 bei Antragsteller und Ehefrau mit "nein" angekreuzt.

    Wie krieg ich das Problem wegkriegen, so dass der Steuerberechnung in diesem Fall mit von der Finanzamt gleich rauskommt?

    Danke

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

    Ich hab unter Zeile 10 bei Antragsteller und Ehefrau mit "nein" angekreuzt.
    Das NEIN ist aber in der Regel falsch! Das dürfen nur Selbständige und selbstzahlende Studenten ankreuzen.

    Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Rentner müssen immer JA ankreuzen, denn sie haben immer Anspruch auf eine Beteiligung des Arbeitgebers oder der Rentenversicherung an ihren Krankenversicherungsbeiträgen oder an ihren Krankheitskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

      hmm.. komisch.. wie beantwortet das wenn ich keine steuerfreie Zuschüsse/Beiträge habe?? Wie soll ich das verstehen? Hab ich welche, wenn ich als Arbeitnehmer überhaupt mit JA ankreuze

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

        Kreuze einfach zweimal JA an und du wirst merken, dass die Steuerberechnung von Elster dann mit deinem Steuerbescheid übereinstimmt.
        Mfg

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

          Bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Grundbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, also ein klarer Fall von JA!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand - Falscher Höchstbetrag Steuerberechnung

            Und bei der Ehefrau gehört auch JA rein, sofern sie selber als AN beschäftigt ist oder kostenfrei bei dir mitversichert ist
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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