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Keine Ankündigung bisher.
Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet
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AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch habe geschrieben: Vielleicht Ich sehe darin aber keine hohe Priorität, ich selbst mache keine solchen Eingabefehler!
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Ich habe geschrieben: Vielleicht Ich sehe darin aber keine hohe Priorität, ich selbst mache keine solchen Eingabefehler!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo etwas bleibt nicht ohne Folgen und davor schützt nun mal auch die Prüfroutine des Programms derzeit nicht!
Es gibt zwar Menschen mit entsprechend hohen Einkünften, allerdings nicht bei Lohnersatzleistungen, insoweit könnte man da vielleicht einen Warnhinweis ab einer bestimmten Summe einbauen.
und nicht an uns User.
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Statt 883, 89 KG habe ich 88389 eingegeben...............es war das Komma.
Es gibt zwar Menschen mit entsprechend hohen Einkünften, allerdings nicht bei Lohnersatzleistungen, insoweit könnte man da vielleicht einen Warnhinweis ab einer bestimmten Summe einbauen.
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Es stimmt also doch, das Problem sitzt in den meisten Fällen davor und ich war mir so sicher.
Statt 883, 89 KG habe ich 88389 eingegeben...............es war das Komma.
Ganz herzlichen Dank, nun ist mir wohler lächel.
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Kommt drauf an, wie hoch die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt sind.
Sind das nur die 800 Euro Krankengeld oder steckt da noch mehr dahinter?
Ggfs die Eingabedaten noch mal kontrollieren.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAktuell ist die Version 17.1 - zu sehen im Menü Hilfe Untermenü Über ElsterFormular
Geändert wurde bei der Günstigerprüfung natürlich nichts!
Bei dem von dir genannten Beträgen zu dem zu versteuernden Einkommen und dem Krankengeldbezug kann keine Steuer anfallen!
Entweder stimmen deine Angaben nicht oder du interpretierst die Vorausberechnung falsch.
Danke für die Antworten............Hoffentlich finde ich in Zukunft, wo die Fragen hingehören.
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Zitat von ConnyUM Beitrag anzeigenHm, Software????????????
Ich nutze Elster Formular und habe gerade vor Tagen komplett neu aktualisiert. Ich weiß jetzt nicht welche Version das ist und wo ich das nachsehen könnte.
in https://www.elster.de/anwenderforum/
https://www.elster.de/anwenderforum/...ElsterFormular
hat sogar ein eigenes Unterforum
ElsterFormular
Ich verschiebe mal dahin!Zuletzt geändert von stiller; 01.03.2016, 19:43.
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Aktuell ist die Version 17.1 - zu sehen im Menü Hilfe Untermenü Über ElsterFormular
Geändert wurde bei der Günstigerprüfung natürlich nichts!
Bei dem von dir genannten Beträgen zu dem zu versteuernden Einkommen und dem Krankengeldbezug kann keine Steuer anfallen!
Entweder stimmen deine Angaben nicht oder du interpretierst die Vorausberechnung falsch.
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Hm, Software????????????
Ich nutze Elster Formular und habe gerade vor Tagen komplett neu aktualisiert. Ich weiß jetzt nicht welche Version das ist und wo ich das nachsehen könnte.
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Welche Software verwendest Du denn?
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Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet
Ich mache seit Jahren die Steuerklärung per Elster und nutze natürlich die vorab Steuerberechnung.
Bisher nie unbegründete Abweichungen.
Jetzt für die Erklärung 2015 folgendes Problem.....
Bruttoeinkommen ....................... ca 22000 Euro
abzüglich die üblich sehr hohen Werbungskosten...........Einkünfte = 6700 Euro
Also schon mal unter Existenzminimum.
Dann geht noch Vorsorge ab .....................................Einkommen = 3576 Euro
Wegen Krankengeld (884 Euro)und Progression ca. 60 Euro Steuer .....32,67%........schon das ist mir schleierhaft aber nicht das Problem.
Jetzt kommt es und ich frage, ob das ein Fehler im System sein kann, den ich locker ignorieren kann. Sprich kann ich die Erklärung absenden?
Die Berechnung geht wie folgt weiter....................zu verst. Einkommen 181 Euro
davon zieht das Programm völlig unnötig einen Kinderfreibetrag ab........also 3576 Euro
wegen der o.g. Progression abzgl. Handwerker bleiben .......................50 Euro zu zahlende Steuer
Jetzt wird das hälftige Kindergeld zu der Steuerlast hinzugerechnet......1128 Euro
Summe Festsetzung .................................................. ....................1178 Euro
Ich weiß um die Günstigerprüfung.........aber hier ist KG eindeutig günstiger, wie all die Jahre zuvor.
Weiß also jemand ob wirklich eine so ungerechte Änderung per 2015 vorgenommen wurde oder ist es nur ein Fehler vom System?
Für eine evtl. Antwort bedanke ich mich im Voraus.Stichworte: -
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