Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • neysee
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Dieses vielleicht gilt wem???
    Mensch, lies doch mal. Charlie sagt, das hat keine hohe Priorität. Die Elsterentwickler können beruhigt sein, denn immerhin kennt der Herr Herrn Söder persönlich.

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich habe geschrieben: Vielleicht Ich sehe darin aber keine hohe Priorität, ich selbst mache keine solchen Eingabefehler!
    Dieses vielleicht gilt wem???

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Ich habe geschrieben: Vielleicht Ich sehe darin aber keine hohe Priorität, ich selbst mache keine solchen Eingabefehler!

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So etwas bleibt nicht ohne Folgen und davor schützt nun mal auch die Prüfroutine des Programms derzeit nicht!

    Es gibt zwar Menschen mit entsprechend hohen Einkünften, allerdings nicht bei Lohnersatzleistungen, insoweit könnte man da vielleicht einen Warnhinweis ab einer bestimmten Summe einbauen.
    Diese Anregung melde an hotline@elster.de
    und nicht an uns User.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Statt 883, 89 KG habe ich 88389 eingegeben...............es war das Komma.
    So etwas bleibt nicht ohne Folgen und davor schützt nun mal auch die Prüfroutine des Programms derzeit nicht!

    Es gibt zwar Menschen mit entsprechend hohen Einkünften, allerdings nicht bei Lohnersatzleistungen, insoweit könnte man da vielleicht einen Warnhinweis ab einer bestimmten Summe einbauen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ConnyUM
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Es stimmt also doch, das Problem sitzt in den meisten Fällen davor und ich war mir so sicher.

    Statt 883, 89 KG habe ich 88389 eingegeben...............es war das Komma.

    Ganz herzlichen Dank, nun ist mir wohler lächel.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Kommt drauf an, wie hoch die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt sind.
    Sind das nur die 800 Euro Krankengeld oder steckt da noch mehr dahinter?
    Ggfs die Eingabedaten noch mal kontrollieren.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ConnyUM
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aktuell ist die Version 17.1 - zu sehen im Menü Hilfe Untermenü Über ElsterFormular

    Geändert wurde bei der Günstigerprüfung natürlich nichts!

    Bei dem von dir genannten Beträgen zu dem zu versteuernden Einkommen und dem Krankengeldbezug kann keine Steuer anfallen!

    Entweder stimmen deine Angaben nicht oder du interpretierst die Vorausberechnung falsch.
    Eben, das sehe ich auch so. Bin mir keines Fehlers bewusst, also versende ich die Erklärung so, wenn der Bescheid dann nicht stimmt, schreibe ich halt einen Einspruch.

    Danke für die Antworten............Hoffentlich finde ich in Zukunft, wo die Fragen hingehören.

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Zitat von ConnyUM Beitrag anzeigen
    Hm, Software????????????

    Ich nutze Elster Formular und habe gerade vor Tagen komplett neu aktualisiert. Ich weiß jetzt nicht welche Version das ist und wo ich das nachsehen könnte.
    Da gibt es so ein Unterforum
    in https://www.elster.de/anwenderforum/

    https://www.elster.de/anwenderforum/...ElsterFormular

    hat sogar ein eigenes Unterforum
    ElsterFormular

    Ich verschiebe mal dahin!
    Zuletzt geändert von stiller; 01.03.2016, 19:43.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Aktuell ist die Version 17.1 - zu sehen im Menü Hilfe Untermenü Über ElsterFormular

    Geändert wurde bei der Günstigerprüfung natürlich nichts!

    Bei dem von dir genannten Beträgen zu dem zu versteuernden Einkommen und dem Krankengeldbezug kann keine Steuer anfallen!

    Entweder stimmen deine Angaben nicht oder du interpretierst die Vorausberechnung falsch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ConnyUM
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Hm, Software????????????

    Ich nutze Elster Formular und habe gerade vor Tagen komplett neu aktualisiert. Ich weiß jetzt nicht welche Version das ist und wo ich das nachsehen könnte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Welche Software verwendest Du denn?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kindergeld trotz Existenzminimum als Steuerschuld angerechnet

    Ich mache seit Jahren die Steuerklärung per Elster und nutze natürlich die vorab Steuerberechnung.
    Bisher nie unbegründete Abweichungen.

    Jetzt für die Erklärung 2015 folgendes Problem.....

    Bruttoeinkommen ....................... ca 22000 Euro

    abzüglich die üblich sehr hohen Werbungskosten...........Einkünfte = 6700 Euro
    Also schon mal unter Existenzminimum.

    Dann geht noch Vorsorge ab .....................................Einkommen = 3576 Euro

    Wegen Krankengeld (884 Euro)und Progression ca. 60 Euro Steuer .....32,67%........schon das ist mir schleierhaft aber nicht das Problem.

    Jetzt kommt es und ich frage, ob das ein Fehler im System sein kann, den ich locker ignorieren kann. Sprich kann ich die Erklärung absenden?

    Die Berechnung geht wie folgt weiter....................zu verst. Einkommen 181 Euro

    davon zieht das Programm völlig unnötig einen Kinderfreibetrag ab........also 3576 Euro

    wegen der o.g. Progression abzgl. Handwerker bleiben .......................50 Euro zu zahlende Steuer

    Jetzt wird das hälftige Kindergeld zu der Steuerlast hinzugerechnet......1128 Euro

    Summe Festsetzung .................................................. ....................1178 Euro

    Ich weiß um die Günstigerprüfung.........aber hier ist KG eindeutig günstiger, wie all die Jahre zuvor.

    Weiß also jemand ob wirklich eine so ungerechte Änderung per 2015 vorgenommen wurde oder ist es nur ein Fehler vom System?

    Für eine evtl. Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Lädt...
X