Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

    Hallo, ich mach gerade online meine Einkommensteuererklärung zum ersten Mal direkt in Elster. Kann mir jemand sagen, wo genau ich meine vierteljährlichen Steuervorauszahlungen eintragen kann???? Ich finde und finde die Stelle nicht.
    Danke.
    mannem22

    #2
    AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

    Gar nicht. Werden vom FA automatisch berücksichtigt.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

      Ok. Deswegen ist wohl auch die angebotenen Steuerberechnung am Ende des Vorgangs falsch nach der ich anstelle einer Rückzahlung eine beachtliche Nachzahlung zu tätigen hätte?
      Schlechter Service!!
      Das kann das Aldi Steuerprogramm viel besser.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

        Zitat von mannem22 Beitrag anzeigen
        Ok. Deswegen ist wohl auch die angebotenen Steuerberechnung am Ende des Vorgangs falsch nach der ich anstelle einer Rückzahlung eine beachtliche Nachzahlung zu tätigen hätte?
        Früher gab es mal die Möglichkeit, Steuervorauszahlungen bei den zusätzlichen Angaben einzutragen, damit sie in der Berechnung berücksichtigt werden. Warum es weggefallen ist, keine Ahnung. Vielleicht, weil viele Leute dort ihre gezahlte Lohnsteuer eingetragen haben und sich hinterher wunderten, warum sie die prognostizierte tolle Rückzahlung doch nicht kriegen?

        Ich denke aber, für das Abziehen der Vorauszahlung von der errechneten Nachzahlung muss man keine Atomphysik studiert haben.

        Zitat von mannem22 Beitrag anzeigen
        Schlechter Service!!
        Das kann das Aldi Steuerprogramm viel besser.
        Ganz ernst gemeint: Dann nimm doch das Aldi-Steuerprogramm. Oder scheitert es an der Handvoll Euro, die das kostet?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

          Aus dem Grund ist EF auch kostenlos während man für das "Aldi" Programm etwas bezahlen muss.

          Die kostenfreien Angebote der Finanzverwaltung dürfen nicht in Konkurrenz zu den kommerziellen Programmen treten und sind daher vom Funktionsumfang etwas eingeschränkt.
          Man darf sich somit schon darüber freuen, dass es überhaupt eine Steuerberechnung gibt und nicht nur eine Prüfung auf Eingabefehler.

          Nachtrag: meines Wissens gab es früher in EF mal die Funktion bei den zusätzlichen Angaben zur Steuerberechnung die VZ einzugeben. In der aktuellen Version ist dies aber nicht mehr enthalten.

          EDIT: da war jemand schneller :-)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

            Die kostenfreien Angebote der Finanzverwaltung dürfen nicht in Konkurrenz zu den kommerziellen Programmen treten und sind daher vom Funktionsumfang etwas eingeschränkt.
            Man darf sich somit schon darüber freuen, dass es überhaupt eine Steuerberechnung gibt und nicht nur eine Prüfung auf Eingabefehler.

            Mich überzeugt diese Argumentation nicht wirklich!

            Immerhin hat man ab 2015 in dem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung die Möglichkeit geschaffen, Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften und aus dem Vorjahr anzugeben

            und so die Steuerberechnung für diese Fälle erheblich verbessert. Warum das für Vorauszahlungen nicht genauso ermöglicht werden sollte, ist für mich nicht nachvollziehbar.

            Dann bekäme das Zusatzformular eben zwei Seiten statt momentan einer. Früher war es ja auch schon mal möglich, die Vorauszahlungen anzugeben und damals gab es auch schon kommerzielle Steuersoftware.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

              wobei es kein ernsthaftes Problem ist. Mit einer einfachen Subtraktion unter zu Hilfenahme eines Taschenrechners kommt man dem Endergebnis recht nahe. Die weit überwiegende Mehrheit der Einkommensteuerpflichtigen leistet keine Vorauszahlungen, so dass der Punkt für die Masse gar nicht relevant ist.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

                Hallo,

                an einer händischen Subtraktion (geht auch ohne Taschenrechner) sollte das Ganze wohl nicht scheitern.
                Könnte natürlich ein Problem sein, weil sich bei der Subtraktion ein Wert < 0 (negativ) ergeben kann. ;-(

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

                  Natürlich lässt sich alles auch von Hand usw. berechnen, aber ich hätte nichts gegen mehr Komfort!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

                    Hallo,

                    ich denke mal das ist auch ein Punkt der auf der Prioritätenlisten nicht weit oben hingehört -> siehe Beitrag Kloebi.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

                      folgender Trick funktioniert:
                      In der Anlage N eine 2. Lohnsteuerbescheinigung aufmachen, die Kopfzeilen ausfüllen, als gezahlten Arbeitslohn 0,00 und die von dir getätigten Vorauszahlungen eintragen.

                      --> aber dann nicht vergessen, die 2. Bescheinigung vor Weiterleitung ans Finanzamt wieder zu löschen !!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuervorauszahlungen - Wo eintragen

                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        wobei es kein ernsthaftes Problem ist. Mit einer einfachen Subtraktion unter zu Hilfenahme eines Taschenrechners kommt man dem Endergebnis recht nahe. Die weit überwiegende Mehrheit der Einkommensteuerpflichtigen leistet keine Vorauszahlungen, so dass der Punkt für die Masse gar nicht relevant ist.
                        Wobei man mit der Funktion auch festgesetzte Vorauszahlungen eintragen könnte, auch wenn sie nie geleistet wurden.
                        Anschließend wundert man sich, warum doch was anderes bei rumkommt.
                        Die Funktion halte ich für überflüssig.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X