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GbR im Nebenberuf Besteuerung

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    GbR im Nebenberuf Besteuerung

    Hallo liebe Forenmitglieder

    ich habe da mal eine Frage:

    Ich habe mit meinem Bruder zusammen eine GbR gegründet. Beide sind Berufstätig im Hauptberuf. Wir werden Kleinunternehmer sein und somit keine Mwst ausweisen.
    Die Einnahmen der GbR werden nicht sonderlich groß sein (ca. 10.000€ p.a.). Jedoch soll es so geregelt werden, dass wir uns ab und zu einen Teil herausnehmen für Urlaub z.B. 2500€ pro Gesellschafter.
    Der Rest soll auf dem GbR Konto bleiben.

    Frage 1: Muss ich dann eine Steuerklärung für die GbR machen? Oder muss ich nur das, was wir uns Auszahlen lassen auf meiner EE angeben?
    Frage 2: Fällt in diesem Bsp. überhaupt eine Steuer dann an? Ist doch erst ab 17.500€ oder lieg ich da falsch?

    Bin zwar eigentlich schon fit in diesem Thema, steh aber irgendwie derzeit am Schlauch! :-)

    Danke schon mal an alle die helfen können

    Manuel

    #2
    AW: GbR im Nebenberuf Besteuerung

    Ihr müsst für die GbR eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte (geht bei Elsteronline) nebst Gewinnermittlung (z. B. Anlage EÜR) einreichen. Ggf. auch Umsatzsteuer als Kleinunternehmer. Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer.

    Im Feststellungsbescheid wird der Gewinnanteil für eure Einkommensteuer festgestellt. Dieser Anteil kommt dann jeweils in die Anlage G.

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      #3
      AW: GbR im Nebenberuf Besteuerung

      Frage 1: Muss ich dann eine Steuerklärung für die GbR machen? Oder muss ich nur das, was wir uns Auszahlen lassen auf meiner EE angeben?
      Frage 2: Fällt in diesem Bsp. überhaupt eine Steuer dann an? Ist doch erst ab 17.500€ oder lieg ich da falsch?

      Frage 1: Warum soll die GBR keine Erklärung abgeben müssen? Es geht doch zunächst um die Gewinnermittlung der GBR und nicht um Privatentnahmen der Gemeinschafter. Dazu sind eine Feststellungserklärung und eine EÜR abzugeben.

      Frage 2: Bitte nicht die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer verwechseln! Eure Gewinnanteile aus der Gemeinschaft müsst ihr natürlich in eurer Einkommensteuererklärung angeben und dafür auch Steuern zahlen.

      Mit ElsterFormular hat das aber herzlich wenig zu tun!

      Edit: Kloebi war schhneller!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: GbR im Nebenberuf Besteuerung

        Den Unterschied zwischen Bilanz und Einnahmeüberschussrechnung solltest du dir vielleicht auch nochmal von deinem Steuerberater erklären lassen.
        Mfg

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          #5
          AW: GbR im Nebenberuf Besteuerung

          Hallo Manuh,

          es spielt keine Rolle wie viel oder wenig Geld du aus der Firma entnimmst oder hineingibst (das sind Privateinlagen oder Privatentnahmen, die haben keinen Einfluss auf den "Steuerlichen" Gewinn oder Verlust, sondern tangieren nur die Kapitalkonten bzw. das tatsächliche Bankkonto der GbR).

          Du macht eine ganz normale Einnahme/Überschussrechnung und eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung. Das Finanzamt ermittelt dann euren "Steuerlichen" Gewinn und schickt entsprechende Bescheinigungen an die Stellen wo eure "Private" Steuererklärung bearbeitet wird. Da werden die Gewinne/Verluste eingearbeitet und entsprechend versteuert.

          In der Umsatzsteuererklärung macht ihr die Angaben zum Kleinunternehmer (Seite 1 Zeile 33/34)
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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