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Anlage Kind, Problem Pause bei Ausbildung wg Krankheit

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    Anlage Kind, Problem Pause bei Ausbildung wg Krankheit

    Guten Morgen,
    ich habe folgende Situation:
    Auf Grund einer geplanten Operation im April09 hat meine Tochter erst im August2009 ihre schulische Ausbildung wieder aufgenommen und bis 31.12.2009 fortgeführt.
    In der Zeit von Jan09-Jul09 war sie nicht arbeitslos gemeldet (da krank), nicht an der Schule "eingetragen" und auch nicht krank gemeldet, da ja nicht berufstätig.
    Sie erhielt in dieser Zeit lediglich ihr Kindergeld und Unterhalt von ihrem Vater und mir (also auch kein eigenes Einkommen).
    Parallel dazu ist sie aber im Januar09 zu Hause ausgezogen, um schonmal näher an der Schule zu leben (vorher war es eine unakzeptable Entfernung)
    Wie trage ich das den in der Anlage Kind ein? Jedesmal, wenn ich den Zeitraum des Ausbildung auf 01.08.09 setze, gibt es eine Fehlermeldung bei der Berechnung.
    Oder soll ich dies dem Finanzamt am besten zusätzlich schriftlich erklären?
    Danke für Tipps
    Sabine

    #2
    AW: Anlage Kind, Problem Pause bei Ausbildung wg Krankheit

    wie alt ist das kind denn und was hat es vor der krankheit gemacht? wenn es noch nicht volljährig ist spielt das mit der ausbildung und co gar keine geige, sie schreiben ja, das es noch kindergeld gab...

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      #3
      AW: Anlage Kind, Problem Pause bei Ausbildung wg Krankheit

      Hallo,
      meine Tochter wurde im Jan2009 20 Jahr alt.
      Bis zum Herbst 2008 war sie im ersten Teil der schulischen Berufsausbildung (Erzieherin), danach kam die geplante Pause wegen der OPs.
      Kindergeld gab es noch, da sie im März 09 die Aufnahmeprüfung für die Weiterführung der Ausbildung gemacht und auch bestanden hat. Dadurch war der Familienkasse die längere Pause (statt der üblichen 4 Monate) plausibel zu erklären.
      Danke
      Sabine

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        #4
        AW: Anlage Kind, Problem Pause bei Ausbildung wg Krankheit

        wenn es seitens der familienkasse das kindergeld ganzjaehrig gab, das kind vorher in der ausbildung war, zwischendrin im prinzip auch (prüfung) und hinterher eben auch, könnte man wohl ggf. der einfachheit halber ganzjaehrig ausbildung eintragen und gut ist.

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