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Verlustfeststellung KAP

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    Verlustfeststellung KAP

    Hallo,

    habe 2014 mal was mit Aktien versucht aber keinen Erfolg gehabt - ergo Verlustbescheinigung.

    Da ich Student war habe ich damals (und auch bis heute) keine Steuererklärung abgegeben. Nun rückt die erste Steuererklärung näher und ich habe noch die Verlustbescheinigung für die Verluste aus 2014 hier liegen. Vor der ersten Steuererklärung will ich nun eine Verlustfeststellung für das Jahr 2014 einreichen, damit dass dann vorgetragen werden kann.
    Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich dazu nur den Mantelbogen und die Anlage KAP ausfüllen. Ich habe das nun mal mit Elster gemacht, also den Mantelbogen und die Anlage KAP ausgefüllt, sprich die Zeilen 10 und 11 und natürlich auch die darüberliegenden Zeilen (paar cent Zinsen von Giro und Tagesgeld, die dem Amt ohnehin bekannt sein müssten).

    Bei der Plausibilitätsprüfung meiner Eingaben verlangt das Programm dann aber ein Kreuz zu setzen entweder bei
    "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" oder bei "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuerinbehalts für bestimmte Kapitalerträge".

    Ich weiß nicht wie damit umzugehen ist, laut den Infos zu beiden Punkten die mir das Programm liefert, trifft es ja nicht zu für das Ziel eine Verlustfeststellung zu bekommen? Wie ist vorzugehen?

    #2
    AW: Verlustfeststellung KAP

    Vor der ersten Steuererklärung will ich nun eine Verlustfeststellung für das Jahr 2014 einreichen, damit dass dann vorgetragen werden kann.
    Kreuze einfach an: Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge

    Nur als Hinweis:

    Machst du inzwischen Gewinne mit Aktien? Mit anderen Einkünften sind deine Verluste bekanntlich nicht verrechenbar.

    Warum hast du die Verluste nicht einfach im Bankdepot gelassen, Sich die Verluste bescheinigen zu lassen, macht doch nur Sinn, wenn man bei mehreren Banken Depots unterhält.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustfeststellung KAP

      Danke, für die Antwort.

      Verlustbescheinigung, weil das Depot damals gekündigt.

      Nur verrechenbar mit Kapitalerträgen... ist mir bekannt.
      Nein, habe keine Gewinne, aber soweit ich weiß wird dass solange vorgetragen, bis ich welche erziele (?). Und da die erste Steuererklärung bald ansteht (Studienkosten etc.) kann es ja nicht schaden, das vorher erledigt zu haben.

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        #4
        AW: Verlustfeststellung KAP

        Nur verrechenbar mit Kapitalerträgen... ist mir bekannt.
        Nein, nur noch verrechenbar mit Aktiengewinnen ist richtig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustfeststellung KAP

          Ja, so meinte ich das!

          Noch eine Kleinigkeit. Elster lässt auf dem KAP keine Kommas zu. Immer aufrunden ist in Ordnung?

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            #6
            AW: Verlustfeststellung KAP

            Aufrunden oder abrunden auf volle Euro darfst du natürlich, je nachdem, was für dich günstiger ist!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustfeststellung KAP

              Zitat von Sarah91 Beitrag anzeigen
              und natürlich auch die darüberliegenden Zeilen (paar cent Zinsen von Giro und Tagesgeld, die dem Amt ohnehin bekannt sein müssten).
              Das wäre zwar schön für den FISKUS aber die Höhe der Zinserträge wird nach wie vor nicht von den Banken ans FA übermittelt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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