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AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

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    AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

    Hallo liebes Forum!
    Ihr habt immer die Antworten zu meinen Fragen, deswegen wende ich mich nun wieder vertrauensvoll an euch.
    Habe auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 den Eintrag AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK mit 243 € gefunden. Mir ist das das vorher noch nie über den Weg gelaufen, wo trage ich das den ein? Hat jemand eine Idee? Vielen Dank und Liebe Grüße!

    #2
    AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

    Sofern du bereits vor dem 01.01.05 in die ZVK einbezahlt hast sind es sonstige Vorsorgeaufwendungen im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 3 a EStG (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 oder 52) , es sei denn du hast dafür eine entsprechende Anbieterbescheinigung, dass es sich um einen Rürup-Vertrag handelt (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 7).

    Wenn beides nicht zutrifft, hat es in der Steuererklärung gar nichts zu suchen.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 03.03.2016, 11:30.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

      bin neu hier. VZ 2016 gearbeitet im öffentlichen Dienst. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht zeile 34 Ananteil Zusatzversorgung xxx€ , dazu habe ich von meinem Arbeitgeber Stadt "Tariflich Beschäftigte" eine Bescheinigung "Meldebescheinigung Zusatzversorgung für den ANer VBL Karlsruhe. Was muss ich? Kann ich es absetzten ?

      Lieben Dank im Voraus

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        #4
        AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

        Die Rechtslage hat sich zwischen 2015 und 2016 nicht geändert, d.h. die Antwort von Beamtenschweiß kannst Du auch bei Dir verwenden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Die Rechtslage hat sich zwischen 2015 und 2016 nicht geändert, d.h. die Antwort von Beamtenschweiß kannst Du auch bei Dir verwenden.
          da ich vor 2016 nie eingezahlt habe, bzw ich erst ab 2016 arbeite, kann ich es nicht absetzen. Verstehe ich es richtig

          Danke

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            #6
            AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

            Jep, siehst Du richtig. Und selbst WENN Du es wie von Beamtenschweiß für Vor-2005-Fälle geschrieben ansetzen KÖNNTEST, würde es sich in den allermeisten Fällen nicht auswirken, da die Höchstbeträge meist schon überschritten sind. Du kannst es ja mal probehalber so eintragen und mit der Berechnungsfunktion von Elsterformular testen, was herauskäme.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Jep, siehst Du richtig. Und selbst WENN Du es wie von Beamtenschweiß für Vor-2005-Fälle geschrieben ansetzen KÖNNTEST, würde es sich in den allermeisten Fällen nicht auswirken, da die Höchstbeträge meist schon überschritten sind. Du kannst es ja mal probehalber so eintragen und mit der Berechnungsfunktion von Elsterformular testen, was herauskäme.
              ok danke...

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Jep, siehst Du richtig. Und selbst WENN Du es wie von Beamtenschweiß für Vor-2005-Fälle geschrieben ansetzen KÖNNTEST, würde es sich in den allermeisten Fällen nicht auswirken, da die Höchstbeträge meist schon überschritten sind. Du kannst es ja mal probehalber so eintragen und mit der Berechnungsfunktion von Elsterformular testen, was herauskäme.
              ok danke, werde ich mal ausprobieren

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                #8
                ZV-AN-Beitrag und ZV-Arbeitg.-Ant. stpfl. Wo und ob überhaupt Eintragen in VA 2014

                Hallo,

                ich bin neu hier und habe schon an verschiedenen Stellen einige hilfreiche Tipps gefunden. Mir ist schon bei den Abkürzungen nicht ganz klar, was dies für Gelder sind. Auch ob ich sie eintragen soll und wohin ist mir nicht ganz klar.

                Hintergrund: ich bin seit Sep. 2014 verbeamtet. Vermutlich ändert sich in dieser und den noch folgenden VA einiges bei der Steurerklärung. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

                Frohes neues Jahr und vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!

                Birgit

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                  #9
                  AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

                  Mir ist schon bei den Abkürzungen nicht ganz klar, was dies für Gelder sind.
                  Ohne Nennung der Abkürzungen geht uns das genauso! Zahlungen an eine ZVK sind bei Beamten ja nicht unbedingt typisch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

                    Ich kann nur abschreiben, was in Zeile 36 und 37 steht:

                    36. ZV-AN-Beitrag XXX,XX
                    37. ZV-Arbeitg.-Ant. stpfl. XXX,XX

                    Mein Mann und ich werden zusammenveranlagt und nur ich bin jetzt verbeamtet. Da ändert sich doch einiges, oder? Und im VZ 14 war der Wechsel, da muss doch sicher irgendwo angegeben werden, dass es diesen Wechsel gab, aber ich finde es nicht. Vielleicht brauche ich aber jetzt auch noch andere Formular? Ich bin gerade ratlos, gleichzeitig aber hocherfreut, dass meine Frage sooooo schnell gelesen wurde und schon eine Antwort kam. DANKE!

                    Gruß,

                    Birgit

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                      #11
                      AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

                      Da ändert sich doch einiges, oder? Und im VZ 14 war der Wechsel, da muss doch sicher irgendwo angegeben werden, dass es diesen Wechsel gab
                      Da ändert sich nur wenig! Beamte sind steuerrechtlich Arbeitnehmer und erklären ihre Bezüge genauso so über die Lohnsteuerbescheinigung der Anlage N wie andere Arbeitnehmer auch.

                      Der Status selbst wird nur in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben und zwar in Zeile 53 Kennzahl 380 oder 480

                      Dazu steht in der Eingabehilfe:

                      Diese Zeilen sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs 2014 nicht rentenversicherungspflichtig waren.
                      Hierzu gehören insbesondere Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, ...

                      Und die Beiträge zur Zusatzversorgung (Nr. 36, 37) gehören ohnehin nur dann in Zeile 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand, wenn der 1. Beitrag vor dem 01.01.2005 geleistet wurde,
                      wobei sie sich auch in diesen Altfällen steuerlich regelmäßig nicht auswirken!

                      Dazu steht in der Eingabehilfe:

                      Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 52).
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK

                        Prima!

                        VIELEN VIELEN DANK!!!

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