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Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

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    #16
    AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

    Quote: ... (Ich mach nach dem Versenden der Daten bis zur Bescheidabholung keine Updates mehr, dadurch hats mir schon min. 2x die Bescheiddatenabholung ruiniert)...


    Kann das bitte einmal konkretisiert werden:
    Für 2010 habe ich inzwischen 6 ESt-Bescheide (wegen laufend einlaufender Meldungen an Beteiligungen und einem Einspruch)
    Von diesen konnte ich nur 2 Bescheide elektronisch abrufen. Die E-Mail ist jeweils gekommen (...steht zur Abholung bereit...), aber der Button in Elster-Formular ist ausgegraut:
    Bescheidabruf ist nicht möglich.

    2 Möglichkeiten, die ich mir vorstellen kann:
    1) FA hat Mail versandt, aber der Sachbearbeiter hat trotzdem seinerseits keinen "Haken" gesetzt, so dass Bescheidabruf nicht möglich ist. Ist so etwas denkbar?
    2) Programmfehler (siehe Quote oben) nach Update von Elsterformular (habe ich dummerweise gerade heute wieder so gemacht).

    Es wäre schön, zur Eingrenzung des Problems von anderen ähnlichen Erfahrungen zu hören.

    Steuerschlumpf

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      #17
      AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

      ... aber der Button in Elster-Formular ist ausgegraut
      Es gelingt mir nicht, das nachzustellen! Der Button Abholen ist bei mir in der Formularansicht immer aktiv, wenn ich eine übermittelte, also nicht mehr editierbare Steuererklärung öffne.

      Ich habe jetzt bei einer Steuererklärung für 2015, bei der 2016 schon 2-mal Bescheiddaten abgeholt wurden, die Abholung erneut gestartet und erhalte dann

      korrekterweise folgende Meldung: siehe Anhang unten!

      Mein ElsterFormular ist auf dem aktuellen Stand, es wurde seit der ersten Datenabholung für die genannte Erklärung bestimmt 4-mal upgedatet.

      Mit mehr als 2 Datenabholungen bei einem Bescheid kann ich allerdings nicht dienen!
      Angehängte Dateien
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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