AW: Bruttolohn des Jahres
Hallo borg,
wenn du in den 4 Monaten deutlich weniger verdient hast als danach, ist es schon wahrscheinlich, dass es eine Erstattung gibt. Außer, der Arbeitgeber hat bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, siehe Dezemberabrechnung.
Gib doch einmal deine Daten in einen Steuerrechner ein (etwa: http://www.n-heydorn.de/steuer.html). Dann hast du schon mal einen groben Überblick.
Übrigens den Eindruck, dass du zu wenig Steuern gezahlt hast, macht es bestimmt nicht. Schwankender Lohn ist völlig normal.
MfG Stefan
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AW: Bruttolohn des Jahres
in elsterformular alle daten und werte eintragen und dann im menue auf steuerberechnung klicken ;-)
hat der 'verbleibende betrag' ein minus als vorzeichen gibt es eine erstattung (abgabe lohnt sich also), hat er kein minus muesste man etwas nachbezahlen...
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AW: Bruttolohn des Jahres
leider hab ich keine ahnung, wie man sowas durchrechnet...
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AW: Bruttolohn des Jahres
Zitat von Falzo Beitrag anzeigenggf. sollten sie sich aber die frage stellen, ob sie ueberhaupt eine steuererklärung abgeben muessen. wenn es nichts zu holen gibt, und sie nicht zwingend veranlagt werden, würde ich das dann wohl eher lassen ;-)
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AW: Bruttolohn des Jahres
Spielen Sie doch mal beide Varianten durch und schauen Sie, was rauskommt.
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AW: Bruttolohn des Jahres
Danke für die die schnelle Antwort,
ich habs mir schon gedacht, dass es da keine Möglichkeit gibt. Ärgerlich nur, dass ich keine Einschätzung habe, ob sich die Erklärung lohnt oder nicht.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
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AW: Bruttolohn des Jahres
sie haben kein 'geld steuerfrei verdient'.
versteuert wird immer das gesamte jahreseinkommen, unabhaengig davon, ob man vorab steuern darauf abgefuehrt hat oder nicht.
wenn sie in den ersten 4 monaten als student 'nebenher' taetig waren und hier keine steuern einbehalten worden sind, sondern zB nur rentenversicherungsbeitraege abgefuehrt wurden, so ist das vermutlich völlig korrekt - als Einkommen zaehlt dieses Geld für das Jahr 2009 natuerlich trotzdem!
wenn der steuerabzug von mai bis dezember insgesamt zu wenig war fuer ihr gesamtjahreseinkommen, so muessen sie dies eben mit einer nachzahlung begleichen, wenn sie ihre steuererklärung abgeben (müssen).
in elsterformular tippen sie einfach in den vordruck der lohnsteuerbescheinigung die daten aus ihrer lohnsteuerbescheinigung vom AG ab, fertig.
ggf. sollten sie sich aber die frage stellen, ob sie ueberhaupt eine steuererklärung abgeben muessen. wenn es nichts zu holen gibt, und sie nicht zwingend veranlagt werden, würde ich das dann wohl eher lassen ;-)
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Bruttolohn des Jahres
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich bin das ganze Jahr 2009 bei der gleichen Firma angestellt gewesen auch unter dem gleichen Vertrag. Nur war ich Januar bis April noch Student im Erststudium. Seit Mai werden meinem Gehalt die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, da ich normaler Arbeitnehmer geworden bin.
Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009 ist als Bruttolohn das komplette Jahr 2009 zusammengerechnet. Soll ich in Zeile 6 der Anlage N den gesamten Betrag angeben oder nur den Betrag ab Mai? Sonst macht es ja den Eindruck ich hätte viel zu wenig Steuern gezahlt.
Oder gibt es eine Möglichkeit dem Finanzamt mitzuteilen (auf irgendeiner der hunderttausend möglichen Anlagen) wie viel Geld ich steuerfrei verdient habe und wie viel, auf das ich Steuern zahlen muss? Ich habe diese Möglichkeit noch nicht gefunden. Ich habe nur die Möglichkeit gesehen anzugeben, dass man auf Grund seines Studiums nicht beschäftigt war.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele Grüße
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