Mein Sohn ist seit 2015 in Berufsausbildung. Ich würde gern den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Er wohnt jedoch nur außerhalb, wenn er in der Berufsschule ist.
Kann ich trotzdem den Freibetrag zum Absetzen der Fahrt- und Unterkunftskosten nutzen?
Gibt es noch andere Möglichkeiten für Angestellte Ausbildungskosten des Kindes ( z. B. Fahrzeugkosten ) zu verrechnen.
Danke für eure Hilfe und schönes Wochenende
mit freundlichen Grüßen
Steffen
Kann ich trotzdem den Freibetrag zum Absetzen der Fahrt- und Unterkunftskosten nutzen?
Gibt es noch andere Möglichkeiten für Angestellte Ausbildungskosten des Kindes ( z. B. Fahrzeugkosten ) zu verrechnen.
Danke für eure Hilfe und schönes Wochenende
mit freundlichen Grüßen
Steffen
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