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Ausbildungsfreibetrag

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    Ausbildungsfreibetrag

    Mein Sohn ist seit 2015 in Berufsausbildung. Ich würde gern den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Er wohnt jedoch nur außerhalb, wenn er in der Berufsschule ist.
    Kann ich trotzdem den Freibetrag zum Absetzen der Fahrt- und Unterkunftskosten nutzen?
    Gibt es noch andere Möglichkeiten für Angestellte Ausbildungskosten des Kindes ( z. B. Fahrzeugkosten ) zu verrechnen.

    Danke für eure Hilfe und schönes Wochenende

    mit freundlichen Grüßen

    Steffen

    #2
    AW: Ausbildungsfreibetrag

    Mit ElsterFormular hat die Frage nichts zu tun!

    Bei Kindern in Ausbildung, für die ein Kindergeldanspruch besteht, ist mit Ausnahme des Sonderbedarfs für die auswärtige Unterbringung, mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag alles abgegolten.

    Den Sonderbedarf kann man aber nur für ein volljähriges Kind in Anspruch nehmen! In die Zeilen 50/51 der Anlage Kind können einzelne Zeiträume eingegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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