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Eintragung im Anlage N PC als Werbungskosten

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    Eintragung im Anlage N PC als Werbungskosten

    Hey,

    Wie rechnet das Elster mit einem längeren Abschreibungszeitraum.
    Mein Fall:
    Ich habe ein PC welchen ich über mehrere Jahre absetzen lasse. Das erste Mal habe ich den vollen Beitrag angegeben. Das Finanzamt hat daraufhin eine Rechnung gemacht und mir ein Bescheid in tabellarischer Form zugeschickt.
    Meine Frage:
    Muss ich im Elster wieder wie am Anfang den vollen Beitrag angeben. Oder soll ich denn für das entsprechende Jahr vom Finanzamt ausgerechneten Beitrag eintragen?

    mfg

    #2
    AW: Eintragung im Anlage N PC als Werbungskosten

    Zitat von JohnMC Beitrag anzeigen
    Hey,

    Wie rechnet das Elster mit einem längeren Abschreibungszeitraum.
    Mein Fall:
    Ich habe ein PC welchen ich über mehrere Jahre absetzen lasse. Das erste Mal habe ich den vollen Beitrag angegeben. Das Finanzamt hat daraufhin eine Rechnung gemacht und mir ein Bescheid in tabellarischer Form zugeschickt.
    Meine Frage:
    Muss ich im Elster wieder wie am Anfang den vollen Beitrag angeben. Oder soll ich denn für das entsprechende Jahr vom Finanzamt ausgerechneten Beitrag eintragen?

    mfg
    Natürlich nur den ausgerechneten Betrag!
    Die Frage hat aber mit ELSTER recht wenig zu tun, wir sind User von ELSTER aber kein Online-Finanzamt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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