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Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

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    Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

    Hallo,

    ich habe nun die Abrechnung für unsere Anlage bekommen.
    Steuerlich wurden wir von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit.
    Somit muss ich also jetzt diese Steuer als jährliche Umsatzsteuer ans FA melden.
    Also bin ich ins Elsterportal, und dort auf Formulare und dann Umatzsteuer -> Umsatzsteuererklärung.
    Doch wenn ich hier anfangen möchte, kann man nur die Jahre 2013 und 2014 auswählen.

    Mache ich was falsch? Ich muss doch für 2015 anmelden.

    Grüße
    Phakiel

    #2
    AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

    Verfügbarkeit im ElsterOnline-Portal ab Ende März:

    https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax

    Mit ElsterFormular könntest du die Erklärung bereits machen:

    https://www.elster.de/elfo_down.php

    Die Voranmeldung ist aber in jedem Fall überall möglich!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.03.2016, 15:08.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

      Hallo,

      danke für die Antwort.
      Wenn ich das recht sehe, kann man ja erst ab dem 30.03.2016 die Ust. für 2015
      anmelden.
      Jetzt bin ich aber arg am Überlegen, ob ich überhaupt für 2014 das schon emacht hatte. Denn da wird es doch sicher
      auch erst ab dem 30.03.2015 möglich gewesen sein.
      Herrje, die Zeit rennt immer so. Ob ich das irgendwo sehen kann (im Elster), ob für 2014 schon mal was abgegeben wurde?

      Grübel, nu muss ich aber angestrengt nachdenken (...und das auch noch am Wochendene *lol*)

      Schönes Wochenende

      Gruß Phakiel

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        #4
        AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

        Du postest ja im Unterforum ElsterFormular. Mit ElsterFormular kannst Du die Jahreserklärung 2015 schon lange machen. In ElsterOnline geht das derzeit noch nicht.

        Wie Du feststellen kannst ob Du 2014 schon gemacht hast? Bei ElsterOnline wäre es sehr günstig gewesen, das Protokoll zu speichern. Solltest Du es ausgedruckt haben dann müsste es in irgendeinem Ordner liegen. Bei ElsterFormular kannst Du auch jetzt noch auf das Protokoll zugreifen, wenn Du die entsprechende (gesendete) Datei öffnest.

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          #5
          AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

          Bezüglich der Einkommensteuer musst du ja für die Einkommensteuer einen Steuerbescheid erhalten haben.

          Bezüglich der Umsatzsteuerklärung sollte die Nachzahlung oder Erstattung aus deinen Kontoauszügen ersichtlich sein.
          Mfg

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            #6
            AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, nun etwas verwirrend.

            Hallo,

            vielen Dank für die Posts.
            inzwischen hab ich mich etwas schlau gemacht. Ab 30.03 ist die Umst.für 2015 machbar.
            Das ist soweit geklärt.
            Aber nun hab ich das Problem, das ich nicht so recht weis, was für ein Betrag für die Steuer zu grunde liegt.

            Einfach mal Beispiel:
            Da gibt es ja die Grundvergütung, die Fiktive Einspeisg. (Eigenverbrauch) und die fiktive Rückvergütung (Eigenverbrauch)
            Sehe ich das Richtig, dass ich bei Elster den Betrag anmelde:
            Stromeinspeisung(Grundvergütung + fikt. Einspeisung) minus Eigenverbrauch (fikt.Rückvergütung)

            Bsp. (2424,19 + 403,83) = 2828,02 (Stromeinspeisg.) - 270,76 (Eigenverbrauch (Fik. Rückverg.)) = 2550,06 € netto
            dann müsst ich 484,52 € Umsatzsteuer zahlen?
            Unser Steuerberater hat aber 587,40 € gesagt, die wir zahlen müssen. Das wäre doch dann aber die Steuer
            auf die 2828,02 € ohne Berücksichtigung des Eigenverbrauches.

            Die Abrechnung ist so unüberschaubar, dass ich nicht weiss, was mit diesem Eigenverbrauch mal puls mal minus eigentlich zu machen ist.

            Ich hoffe, jemand kann mir hier eine plausible Erklärung geben (auch für den Steuerberater)

            Grüße
            Pakiel

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              #7
              AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

              Auch der Eigenverbrauch ist zu versteuern.

              Der Steuerberater dürfte damit also Recht haben.
              Aber da du einen Steuerberater hast, solltest du das mit ihm abklären.

              Wir hier dürfen nicht steuerberatend tätig werden.
              Mfg

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                #8
                AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                Hallo,

                wie kommt der Steuerberater auf 587,40 bei einer Einspeisvergütung von 2828,02 ?
                Tippfehler von dir?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                  steuerberatend.....upps, ist schon klar.
                  Unsere Anlage ist vor April 2012 in Betrieb gegangen, da sollte doch der Selbstverbrauch noch berücksichtigt werden.
                  Bei neuen Anlagen ab 01.04.2012 entfällt das ja.

                  Ist schon witzig, dass man sich da uneins ist.

                  Naja, dann muss ich den Steuerberater eben noch mal nerven.


                  Gruß
                  Phakiel

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                    Eine Alternative wäre ein Fachforum für Photovoltaik, da ist die Dichte an Betreibern höher als im ElsterForum und das Thema für alle Anlagenbetreiber mit Eigenverbrauch relevant... .

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, insoweit geklärt

                      Hallo,

                      also fix zum Abschluß:
                      Unser Steuerberater hat sich zum einen "verrechnet" und zum anderen keine Ahnung.
                      Unsere Anlage ist noch vor dem 01.04.2012 in Betrieb gegangen.
                      Da er seit 2002 unser Steuerberater ist, hätte er das in den unterlagen sehen müssen.

                      Dazu gilt also für uns:
                      "Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. März 2012
                      Bei Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden, zahlt der Netzbetreiber
                      den gesamt erzeugten Strom und stellt für den privaten Stromverbrauch eine Extrarechnung. Diese Rechnung
                      für den privat verbrauchten Strom kann als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für den privat verbrauchten
                      Strom ist jedoch auch eine Entnahme als Betriebseinnahme zu erfassen und zwar mit 20 Cent je selbst
                      verbrauchter KWh Strom. Umsatzsteuer auf die Entnahme muss nicht abgeführt werden."

                      Damit weiß ich jetzt, welchen Betrag ich bei Elster anmelden muss.


                      Grüße
                      Phakiel

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                        Seit wann stellt privat gebrauchter Strom eine Betriebsausgabe dar?
                        Betriebsausgaben sind nur betrieblich veranlasste Aufwendungen.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                          ich weiss zwar nicht so ganz, was du meinst, aber:
                          Wir haben bei unserer PV-anlage auch Eigenverbrauch.
                          (fiktive Einspeisung und fiktive Rücklieferung wird mit aufgeführt)

                          Für diesen Selbstverbrauch müssen wir keine Steuer zahlen.
                          Wäre unsere Anlage erst am/nach dem 01.04 2012 in Betrieb gegangen, dann müssten
                          wir das schon.

                          https://www.steuern.de/photovoltaikanlage.html
                          "Wie ermittle ich den Eigenverbrauch umsatzsteuerlich?

                          Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie entweder eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer ausstellen
                          oder Sie erhalten Gutschriften vom Stromanbieter mit 19 % Umsatzsteuer. Zusätzlich zu diesen Vergütungen
                          müssen Sie gegebenenfalls auch Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom abführen. Ob umsatzsteuerlich
                          ein Eigenverbrauch zu versteuern ist, hängt davon ab, ob Sie die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder
                          erst danach in Betrieb genommen haben. Zum Eigenverbrauch gelten folgende Grundsätze bei der Umsatzsteuer:

                          Inbetriebnahme der Anlage bis 31.3.2012: Wer seine Photovoltaikanlage bis zum 31.3.2012 in Betrieb genommen hat, bekommt vom
                          Stromanbieter auch den selbst verbrauchten Strom vergütet. Der Eigenverbrauch stellt eine Rücklieferung dar, über die Ihnen der
                          Strombetreiber eine Rechnung stellt. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird hier umsatzsteuerlich nicht mehr fällig.

                          Inbetriebnahme der Anlage nach dem 31.3.2012: Wurde die Photovoltaikanlage erst nach dem 31.3.2012 in Betrieb genommen, wird
                          der Eigenverbrauch nicht mehr vergütet und vom Stromanbieter in Rechnung gestellt. Sie müssen deshalb Umsatzsteuer für den selbst
                          verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen. "

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Umsatzsteuer 2015 für Voltaikanlage, klappt irgendwie nicht

                            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                            Seit wann stellt privat gebrauchter Strom eine Betriebsausgabe dar?
                            Zitat von Phakiel Beitrag anzeigen
                            ich weiss zwar nicht so ganz, was du meinst
                            Das hat er gemeint:

                            Zitat von Phakiel Beitrag anzeigen
                            Diese Rechnung für den privat verbrauchten Strom kann als Betriebsausgaben abgezogen werden
                            Private Ausgaben sind aber keine Betriebsausgaben.

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