Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe bei Masterstudium

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe bei Masterstudium

    Hallo Leute,

    ich bin etwas verwirrt bei der Absetzung der Studienkosten...
    Ich habe im Jahr 2015 als Werkstudent gearbeitet und ca 6500€ verdient. Gleichzeitig habe ich natürlich auch studiert (Masterstudium) und dementsprechend Werbungskosten (insb. Fahrten zur Uni) gehabt.
    Lohnsteuer habe ich allerdings nicht bezahlt in dem Jahr. Jetzt kommt die große Frage, ob es sich überhaupt lohnt eine Steuererklärung zu machen und die Werbungskosten anzusetzen oder würde in dem Fall gar kein Verlustvortrag entstehen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Hilfe bei Masterstudium

    1. Das hat mit ElsterFormular nicht die Bohne zu tun.

    2. Du wirst genau 0,00 € rauskriegen.

    3.
    Zitat von Vasanth Beitrag anzeigen
    würde in dem Fall gar kein Verlustvortrag entstehen?
    Verkustvortrag, wenn ein Verlust vorliegt.

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei Masterstudium

      Lohnsteuer habe ich allerdings nicht bezahlt in dem Jahr. Jetzt kommt die große Frage, ob es sich überhaupt lohnt eine Steuererklärung zu machen und die Werbungskosten anzusetzen oder würde in dem Fall gar kein Verlustvortrag entstehen?
      Wenn deine Werbungskosten unter den von dir genannten 6.500 € an Einnahmen liegen, wirst du zu keinen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte und damit auch zu keinem Verlustvortrag kommen!
      So einfach ist das!

      Mit ElsterFormular hat deine Frage allerdings nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei Masterstudium

        Könnte ich das Masterstudium dann im nächsten Jahr als Werbungskosten ansetzen?

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe bei Masterstudium

          Zitat von Vasanth Beitrag anzeigen
          Könnte ich das Masterstudium dann im nächsten Jahr als Werbungskosten ansetzen?
          Nein.
          Siehe § 11 EStG.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar

          Lädt...
          X