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Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

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    Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe selbiges mit einem Leistungszeitraum 23.12.15 bis 22.02.16 bezogen. Die erste Zahlung ging am 29.12.15 auf meinem Konto ein. Ich bin mir nicht sicher, in welchem Jahr ich diese Zahlung angeben muss. Mir ist zwar das Zu- und Abflussprinzip bekannt, allerdings gibt es ja auch die Ausnahme aus der Rechtsprechung, nach der zu berücksichtigen sei, zu welchem Zeitraum eine Zahlung wirtschaftlich gehört. Die fragliche Zahlung habe ich natürlich nicht konkret für den Monat Januar 2016 bezogen, sondern für den Zeitraum 23.12.15 - bis 22.01.16. Also: muss ich diese Zahlung für die Erklärung 2015 angeben oder nicht?

    #2
    AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

    Man erhält doch eine Bescheinigung für solche Leistungen. Aus der geht auch hervor, welcher Betrag für 2015 gemeldet wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

      Ja, aber ich glaube nicht, dass ein Elterngeldbescheid auf die Feinheiten des Steuerrechtes Rücksicht nimmt.

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        #4
        AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

        Ich meine nicht den Bescheid, sondern die Bescheinigung nach § 32b Abs. 3 Satz 2 EStG

        3) 1Die Träger der Sozialleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 haben die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung zu übermitteln, soweit die Leistungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5) auszuweisen sind; § 41b Absatz 2 und § 22a Absatz 2 gelten entsprechend. 2Der Empfänger der Leistungen ist entsprechend zu informieren und auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

          Wann soll man diese Bescheinigung erhalten? Mit dem Bescheid? Vermutlich später, oder? Ich kann mich allerdings nicht entsinnen, noch etwas separates erhalten zu haben.

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            #6
            AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

            Wenn die Leistungen zu 2015 gehören, hättest du die Information bis Ende Februar 2016 erhalten müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Elterngeldbezug zum Jahreswechsel

              Du solltest mal bei der auszuzahlenden Stelle nachfragen, ob da für das Jahr 2015 noch eine Bescheinigung folgt.

              Denn normalerweise gehört die Zahlung ins Jahr 2015.
              Mfg

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