Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe selbiges mit einem Leistungszeitraum 23.12.15 bis 22.02.16 bezogen. Die erste Zahlung ging am 29.12.15 auf meinem Konto ein. Ich bin mir nicht sicher, in welchem Jahr ich diese Zahlung angeben muss. Mir ist zwar das Zu- und Abflussprinzip bekannt, allerdings gibt es ja auch die Ausnahme aus der Rechtsprechung, nach der zu berücksichtigen sei, zu welchem Zeitraum eine Zahlung wirtschaftlich gehört. Die fragliche Zahlung habe ich natürlich nicht konkret für den Monat Januar 2016 bezogen, sondern für den Zeitraum 23.12.15 - bis 22.01.16. Also: muss ich diese Zahlung für die Erklärung 2015 angeben oder nicht?
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe selbiges mit einem Leistungszeitraum 23.12.15 bis 22.02.16 bezogen. Die erste Zahlung ging am 29.12.15 auf meinem Konto ein. Ich bin mir nicht sicher, in welchem Jahr ich diese Zahlung angeben muss. Mir ist zwar das Zu- und Abflussprinzip bekannt, allerdings gibt es ja auch die Ausnahme aus der Rechtsprechung, nach der zu berücksichtigen sei, zu welchem Zeitraum eine Zahlung wirtschaftlich gehört. Die fragliche Zahlung habe ich natürlich nicht konkret für den Monat Januar 2016 bezogen, sondern für den Zeitraum 23.12.15 - bis 22.01.16. Also: muss ich diese Zahlung für die Erklärung 2015 angeben oder nicht?
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