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AHW Abbruch wegen Anlage Kind

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    #16
    AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

    Müsste nach den Angaben die Kindergeldzahlung für den ersten Sohn nicht letztmalig für 04/2010 geleistet worden sein?

    -> Grds. bis einschließlich 08/2009 (Ablauf der regulären Zeit)
    -> Verlängerung um 8 Monate Wehrdienst (10/04 - 05/05)
    -> Neues Ende = 04/2010

    Daran dürfte ELSTER sich stören.

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      #17
      AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Müsste nach den Angaben die Kindergeldzahlung für den ersten Sohn nicht letztmalig für 04/2010 geleistet worden sein?

      -> Grds. bis einschließlich 08/2009 (Ablauf der regulären Zeit)
      -> Verlängerung um 8 Monate Wehrdienst (10/04 - 05/05)
      -> Neues Ende = 04/2010

      Daran dürfte ELSTER sich stören.
      ich hatte nicht in erwägung gezogen, dass die kindergeldstelle einen monat zuviel
      auszahlt. danke für den hinweis. ich habe den wehrdienst "verlängert", die meldung
      ist nun weg. aber jetzt erscheint eine neue meldung:
      "neben den eingaben zur basiskrankenversicherung liegen keine eintragungen zur
      sozialen pflegeversicherung/pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. bitte überprüfen...

      ich bin freiw. versichert (kein beamter) und habe in AV, zeile 18 eingetragen. weil ich div. hinweise in div.
      foren gefolgt bin. im vorjahr war das formular anders, da hatte ich es unter zeile 14 eingetragen. leider
      steht nirgends explizit drinne, wo man die freiw. KV, die ja in der
      lohnsteuerkarte ganz unten ohne nr. steht, eintragen muss.

      wie gesagt, das thema taucht in ähnlichem zusammenhang häufiger auf,
      aber immer für "spezialfälle". was macht der standard- angestellte in 2010?

      danke fürs helfen
      gotthard

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        #18
        AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

        jetzt muss ich mir aus technischen gründen (fehler 400) selbst antwort, dabei
        habe ich eigentlich nur einen nachtrag:

        den betrag aus zeile 18 AV habe ich folgendem thread zufolge auch in
        zeile 20 eingetragen, das hatte ich nicht erwähnt. nützt aber nix!

        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=27221

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          #19
          AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

          Auf der Anlage *AV* werden nur die Beiträge in Riester-Verträge eingetragen.

          Alle anderen Versicherungen kommen auf die Anlage Vorsorgeaufwand.

          In Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand stehen die Beiträge in eine *gesetzliche* Krankenversicherung für Nichtarbeitnehmer (also Rentner oder Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben). Wenn diese Eintragung richtig ist, muss zwingend auch in Zeile 21 eine Angabe zu Beiträgen in die Pflegeversicherung gemacht werden - denn Krankenversicherung ohne Pflegevesicherung geht nicht (auch nicht anders herum).

          Wenn Ihre Versicherung Ihnen keinen Beitrag zur Pflegeversicherung bescheinigt hat, tragen Sie dort bitte "1" ein.

          Beiträge in private Krankenversicherungen werden auf der zweiten Seite der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 31-36) gemacht (der Hinweis mit dem "kein Beamter" verwirrt mich da etwas).

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            #20
            AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            Auf der Anlage *AV* werden nur die Beiträge in Riester-Verträge eingetragen.

            Alle anderen Versicherungen kommen auf die Anlage Vorsorgeaufwand.

            In Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand stehen die Beiträge in eine *gesetzliche* Krankenversicherung für Nichtarbeitnehmer (also Rentner oder Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben). Wenn diese Eintragung richtig ist, muss zwingend auch in Zeile 21 eine Angabe zu Beiträgen in die Pflegeversicherung gemacht werden - denn Krankenversicherung ohne Pflegevesicherung geht nicht (auch nicht anders herum).

            Wenn Ihre Versicherung Ihnen keinen Beitrag zur Pflegeversicherung bescheinigt hat, tragen Sie dort bitte "1" ein.

            Beiträge in private Krankenversicherungen werden auf der zweiten Seite der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 31-36) gemacht (der Hinweis mit dem "kein Beamter" verwirrt mich da etwas).
            also, ich habe das jetzt wie folgt gelöst, nachdem ich ausserhalb dieses forum gestöbert habe.
            es hat wohl einige änderungen in dieser problematik gegeben und möglicherweise sind auch
            die lohnsteuerbescheinigung nicht astrein.

            ich habe jetzt den wert aus "beiträge zu freiw. KV/PV" aus der lohnsteuerkarte, unterhalb punkt 33., aufgeteilt nach KV und PV (12,5%) und in die zeilen 25 und 26 der lst- karte
            eingetragen.

            fehlermeldung weg, berechnung funktioniert.

            verstehen kann das kein mensch, beim besten willen nicht.
            vielleicht soll das auch so sein.
            egal, ich verabschiede mich für dieses jahr und verbleibe mit
            dem wunsch, dass jemand die "steuererklärung auf bierdeckel" endlich
            mal umsetzt.

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              #21
              AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

              Steuererklärungen sind immer so umfangreich wie ins Recht umgesetzte Lebenssachverhalte.

              Wenn man keine Versicherungen mehr absetzen könnte, bräuchte man auch keine Anlage Vorsorgeaufwand.

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                #22
                AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                ergaenzend sei noch gesagt, das es bei den angaben zur freiwilligen gesetzlichen versicherung imho eher darauf ankommt, ob man selbst an die kasse zahlt oder der Ag den beitrag abführt.
                das die zeilen 18ff nicht für nichtselbständige sein sollen wäre mir neu - sehe jedenfalls nicht wo das stehen sollte ;-)

                ergo gehört wie sabre schon schrieb die aufteilung der beiträge in zeile 18/21 und nicht in die lohnsteuerbescheinigung, da gehört nur rein, was der AG bescheinigt, und der kann eigentlich nur bescheinigen, was er abführt.

                was die kinder angeht, bin ich wohl zu spät für eine Antwort ;-)

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                  #23
                  AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                  Ich habe drei Kinder, das älteste ist 2010 18 geworden und geht noch zur Schule.
                  Ich habe die Zeilen 4-7, 9 und 14 ausgefüllt (Zeitraum des Schulbesuchs mit den Daten ab 18. Geburtstag bis 31.12.2010).
                  Das Kind hat keine Einkünfte.
                  Ich komme leider über die Plausibilitätsprüfung nicht hinaus, das Program möchte einen Eintrag in Zeile 48 haben (auswärtige Unterbringung). Was mache ich denn falsch?

                  Ich bin nicht alleinerziehend, To. ist leibliches Kind von meinem Mann und mir, ist über 18, wohnt noch zu Hause, hat keine Einkünfte.
                  Hülfe.....

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                    #24
                    AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                    das mit der auswärtigen unterbringung ist imho nur ein gruener hinweis, auf moegliche vorteile, wenn man das angeben kann. solangs also nicht rot ist, einfach unten auf [nicht mehr anzeigen] klicken und die welt ist wieder in ordnung

                    Kommentar


                      #25
                      AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                      Ja stimmt, man muss nur anklicken "nicht mehr anzeigen". Eigentlich ganz einfach, es sei denn, man ist blond und hat das Elster-Formular bis unten an den Bildschirmrand gezogen und hat dann den "nicht mehr anzeigen"-Button gar nicht im Sichtfeld und wundert sich, warum das doofe Feld immer grün blinkt. Peinlich...
                      Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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                        #26
                        AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                        Komme über den Abbruch-Hinweis nicht hinaus:
                        "Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
                        Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
                        Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht."

                        - arbeite mit der neuesten Version 12.1.1.
                        - habe nur 1 Kind, also eine Anlage Kind
                        - GebDat. 01.01.1993 (ist erst seit diesem Jahr volljährig)
                        - Anspruch auf Kindergeld: 1.104 eingetragen
                        - Wohnort:im Inland, Anschrift, von 1.1. bis 31.12.2010
                        - leibl. Kind angekreuzt und
                        - Kindschaftsverh. zu weiteren Personen ausgefüllt (leibl. Vater) mit Zeitraum 1.1.bis31.12.2010
                        Auf der zweiten Seite noch Kreuz bei Zeile 39 gesetzt.

                        Plausibilitätsprüfung ergibt keine Beanstandungen, aber leider klappt die Berechnung nicht wegen Abbruch.
                        Habe schon versucht die ganze L.St.Erklärung neu anzulegen mit dem gleichen Erfolg.

                        Hat jemand einen Tipp, was ich noch versuchen kann?
                        Zuletzt geändert von luzie; 16.03.2011, 19:37.

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                          #27
                          AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                          das problem laesst sich reproduzieren. ich vermute es haengt am geburtsdatum 01.01. - das fällt auf den jahreswechsel und damit kommt die berechnung offenbar nocht so ganz klar.

                          aendert man dieses datum für berechnungszwecke auf den 02.01. ist das problem weg und bei mir funktioniert die berechnung. es werden 4824 euro freibetrag beruecksichtigt. (zum absenden der erklärung nat. das korrekte geburtsdatum angeben!)

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                            #28
                            AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                            Prima, vielen Dank für den Tipp!

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                              #29
                              AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                              Das Problem ist wahrscheinlich, dass das am 01.01. geborene Kind nach der Fiktion des BGB mit Ablauf des 31.12.2010 das 18. Lebensjahr vollendet. Dies bedeutet, dass für einen Tag im Dezember wohl Angaben zu volljährigen Kindern in üblicher Form (noch in Ausbildung? etc.) zu machen sind.

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                                #30
                                AW: AHW Abbruch wegen Anlage Kind

                                UUPS, ich habe die Lösung selbst gefunden:

                                Nicht jedes Kind erhält das gleiche Kindergeld - peinlich, peinlich.
                                Trotzdem danke

                                und viele Grüße
                                Claudia
                                Zuletzt geändert von ; 18.03.2011, 10:12.

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