Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

    Hallo zusammen,

    ich versuche meine Steuererklärung für das Jahr 2014 auszufüllen. Ich nutze ElsterFormular 17.1.

    Ich war das ganze Jahr Arbeitnehmer bei einer deutschen Firma, hatte aber einen Aufenthalt in Portugal vom 19.08.14 bis zum 31.12.14 (eigentlich bis März des folgenden Jahres). Die Personalabteilung hat mir erklärt, dass ich dann in diesem Zeitraum beschränkt steuerpflichtig bin.

    Wie ich es verstanden habe, muss ich, da ich nur zeitweise beschränkt Steuerpflicht war, ein "normales" Formular für unbeschränkt Steuerpflichtige ausfüllen und davon die Zeilen 96-98. Meine einzige Einkommensquelle war mein deutscher Arbeitsgeber. Es wird wie früher die Lohnsteuer von meinem Gehalt jeden Monat weggenommen, also die gleiche Menge.

    In Zeile 96 habe ich dann 0101 bis 1808 eingetragen.
    In Zeile 98 werde ich nach ausländischen Einkünften gefragt. Ich habe aber kein ausländischen Einkünfte gehabt. Ich bekomme dann eine Fehlermeldung, da Zeile 99 leer bleibt (es funktioniert auch nicht, wenn ich "0" eintrage).

    Was muss ich tun:
    _ Das Einkommen, das ich von meinem Arbeitsgeber nach dem 18.08.2014 bekommen habe, in Zeile 98 eintragen?
    _ Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige ausfüllen?
    _ ...?

    Es wäre super wenn mir irgendjemand helfen könnte.

    Danke im Voraus.

    HY

    #2
    AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

    Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland während des Portugalaufenthalts jetzt tatsächlich aufgegeben oder beibehalten?

    Bei tatsächlicher Beibehaltung bist du sowieso unverändert unbeschränkt steuerpflichtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland während des Portugalaufenthalts jetzt tatsächlich aufgegeben oder beibehalten?

      Bei tatsächlicher Beibehaltung bist du sowieso unverändert unbeschränkt steuerpflichtig.
      Danke für die antwort.

      Nein ich habe mich bei der Einwohnermeldamt abgemeldet und habe mein Mietvertrag gestoppt. Ich bin Franzose und habe sogar überhaupt kein Haben in Deutschland. Ich bin einfach umgezogen.

      Kommentar


        #4
        AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

        Verstehe ich das richtig: Vor dem Portugalaufenthalt hast du in Frankreich gewohnt aber in Deutschland für eine deutsche Firma gearbeitet?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Verstehe ich das richtig: Vor dem Portugalaufenthalt hast du in Frankreich gewohnt aber in Deutschland für eine deutsche Firma gearbeitet?
          Nein. Mein Herkunft ist hier unwichtig, es war nur klar zu machen, dass ich überhaupt kein Haus oder Wohnung in Deutschland habe. Natürlich kann ein Ausländer Haben in Deutschland besitzen aber es ist hier nicht das Thema.

          Meine Situation ist hier unkompliziert:
          Meine einzige Einkuft war mein Gehalt als Arbeitnehmer. Ich besitze kein Haus, kein Stockoptions, und bekomme kein Selbständige Einküfte, nichts, in der ganzen Welt.
          ich habe bei einer deutschen Firma in Deutschland gearbeitet. ich habe eine Wohnung in Deutschland gemietet.
          Am 19.08.2014, werde ich von meiner Firma ins Ausland innerhalb der EU entsendet. Ich habe dann meinen Mietvertrag in Deutschland gestoppt, ich habe mich bei dem Einwohnermeldamt abgemeldet und eine Wohnung in Portugal gemietet. Ganz einfach: bin ich zu meinem neuen Arbeitsort umgezogen. Gehalt habe ich immer noch von der deutschen GmbH auf meinem Deutschen Konto bekommen.

          Kommentar


            #6
            AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

            Einmal die unbeschränkte Einkommensteuererklärung ausfüllen.
            Und wie bereits der Arbeitgeber richtigerweise festgestellt hat:
            Ab der Anmeldung bzw Umzug in Deutschland dann bis 31.12 die portugiesischen Einkünfte dann in Seite 4 Hauptvordruck Zeile 98.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 06.03.2016, 22:13.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: 2014: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

              Danke Für Ihre Antwort

              Um sicher zugehen, dass ich alles richtig verstande habe, fasse ich noch einmal zusammen:

              In Anlage N trage ich mein jährliches (01.01 - 31.12) Einkommen ein.
              Auf Seite 4 des Hauptvordrucks, in Zeile 96, schreibe ich "vom 01.01.2014 bis 18.08.2014".
              Auf Seite 4, in Zeile 98, schreibe ich 0€. Ich habe keine portugiesischen Einkünfte bekommen, wie gesagt, Gehalt habe ich immer noch von der deutschen GmbH auf mein deutsches Konto bekommen, das der deutschen Einkommensteuer unterlegen hat (im Widerspruch zu der Angabe in der ElsterFormular Software).

              ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

              Kommentar

              Lädt...
              X