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AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

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    AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

    Schönen guten Abend,

    ich "brüte" gerade über meine Steuererklärung für 2015 mit 2 Jungerwachsen in Ausbildung und obwohl die Plausibiliätsprüfung keine Fehlerhinweise (grün/gelb/rot) ergibt, will Elster die Berechnung nicht vornehmen. Ich habe schon auf verschieden Seiten nach einem Hinweis geschaut, aber nicht wirklich eine passende Lösung gefunden. Zu den Details:

    Fehlerhinweis (PDF):
    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Bei mindestens einem Kind ( xx.xx.1991 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum
    gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen (Ausbildungszeitraum).
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Um welchen Anlage Kind ist eindeutig. Besonderheit hier, die Ausbildung wurde am 30.09.2015 beendet. Festanstellung und Wohnungswechsel zum 01.10.2015. Der erste Hinweis (Grün) kam zum Freibetrag Ausbildung, den ich weil grün zu erst ignorieren lies. Dann habe ich den Wohnungswechsel (nach Ausbildung eingesetzt). Damit kommt auch kein grüner Hinweise mehr, aber berechnen will er trotzdem nicht.

    Details zu den Eingaben

    Ordentliche Erfassung in der Anlage Kind der Zeilen 4, 5, 6, 6 mit anteiligem Kindergeld), 7, 8, 9 mit und ohne Angabe, da bis 30.09 elterliche Anschrift, 8 & 9 ab 01.10 mit und ganz ohne Angaben, 10 & 10, 15 Ausbildungszeit 01.01.-30.09., 16, 23 mit 2 für nein da Erstausbildung.

    Also bisher :-) war es mit Elster immer völlig problemlos, jetzt hat's mich erwischt.

    Bin also für jede Hilfe dankbar ... im Voraus.

    #2
    AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

    Wenn der Kindergeldanspruch für das 1991 geborene Kind am 30.09.2015 endete, machst du für dieses Kind am besten nur Angaben bis zum 30.09.2015.

    Wo das ehemalige Kind in Anführungsanzeichen nach Wegfall des Kindergeldanspruchs gewohnt hat, interessiert niemand.

    Kindergeldanspruch bei Zusammenveranlagung: 1.692 €

    In die Zeilen 50 und 51 darf nur dann ein Eintrag erfolgen, wenn das Kind während der Ausbildung auswärts untergebracht war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

      Hallo,

      Danke für den Hinweis, habe ich auch gemacht, aber ... Elster berechnet immer noch nicht mit der gleichen Fehlermeldung.
      Ich gehe auch fest davon aus, dass mit Abschluss der Ausbildung a.) Kindergeld wegfällt b.) der steuerliche Vergleich ebenfalls anteilig erfolgt. Nach der Ausbildung ist das Kind "raus" aus meiner Erklärung, zumal eigenes Geld verdient wird ... aber ich hätte es schon gerne berechnet. Kann das evtl. ein Bug im Programm sein ?

      Schönen Abend noch :-)

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        #4
        AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

        Danke für den Hinweis, habe ich auch gemacht, aber ... Elster berechnet immer noch nicht mit der gleichen Fehlermeldung.
        Dann wäre es wahrscheinlich am besten, alle konkreten Einträge bezüglich dieses Kindes hier einzustellen und zwar Zeile für Zeile!

        Bugs in ElsterFormular sind bei der Anlage Kind eher unwahrscheinlich, das ist zumindest meine Erfahrung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

          Ich hatte das gleiche Problem und meine die Lösung zu kennen:
          Meiner Meinung nach wird in der aktuellen Elster-Version noch nicht das erhöhte Kindergeld aus 2015 berücksichtigt. Nachdem ich probehalber die alten Zahlen (1 Kind = 2.208 Euro p.a.) eingegeben habe, kam die Fehlermeldung nicht und eine Berechnung war möglich...

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            #6
            AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

            Nachdem ich probehalber die alten Zahlen (1 Kind = 2.208 Euro p.a.) eingegeben habe, kam die Fehlermeldung nicht und eine Berechnung war möglich
            Bei mir ist die Steuerberechnung mit dem richtigen Wert von 2.256 € ebenso möglich wie mit dem 2014-er Wert von 2.208 €!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

              Hallo Pasta & Charlie24 !

              bin z. Zt. unterwegs und werde das ausprobieren und auf jeden Fall die Ergebnisse hier "posten". Wird aber wohl Wochenende werden.

              Besten Dank schon mal für die Hinweise :-)

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                #8
                AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                Hallo Vyisler,

                gerade bei solchen Problemen hat es schon manchmal geholfen -> Anlage Kind entfernen und noch einmal neu anlegen, ein Versuch wäre es wert.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                  Hallo zusammen,

                  da bin ich wieder und meine Problem mit Elster leider auch :-(

                  a.) Mit dem alten Kindergeld habe ich es versucht > leider keine Besserung / Berechnung

                  b.) Mit löschen der Anlage(n) Kind und Neuanlage versucht > leider keine Besserung / Berechnung

                  PS: Der Hinweis in der Fehlermeldung bezog sich auf das 2. Kind, mit Neuanlage klappt es schon beim 1. Kind nicht mit der Berechnung. Lasse ich die Anlagen Kind weg berechnet er korrekt - und noch eins, die Plausibilitätsprüfung gibt IMMER alles in Ordnung aus.

                  c.) Welche Angaben habe ich gemacht: (X = Zeile im Formular : Was habe ich eingetragen)

                  4: Identifikationsnummer
                  5: Vorname (keine abweichender Familienname = mit und ohne)
                  6: Geburtsdatum 1990
                  KG: 2.256 (12*188)
                  7: Zuständige Familienkasse
                  8: 01.01 bis 31.10 ggf. abweichende Adresse (mit und ohne Angaben der Adresse: Elternhaus)
                  9: keine Eingabe
                  01.11 bis 31.12. Neue Anschrift Münster = Meldeadresse
                  10: x Leibliches Kind
                  x Leibliches Kind
                  16: Vollzeitstudium RU Bochum 01.01. - 30.09
                  Vollzeitstudium WMU Münster 01.10 - 31.12.
                  23: NEIN
                  50: 01.11 - 31.12.
                  51: Meldeadresse Münster

                  Plausibilitätsprüfung: Es wurden keine Fehler oder Hinweise festgestellt (keine Ausnahme)
                  Steuerberechnung: AHW Abbruch-Hinweise Anlage Kind:
                  Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind,
                  z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder
                  Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                  PPS: Am Rechner kann es auch nicht liegen, an verschiedenen ausprobiert. Auch bei einer Alternativinstallation kommt das gleich Ergebnis.

                  Herzlichen Dank schon mal im Voraus für die Mühen.

                  Vyisler

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                    #10
                    AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                    Wenn das 1. Kind 1990 geboren ist, hat es ja irgendwann im Laufe des Jahres 2015 seinen 25. Geburtstag gehabt. Damit, genau am Ende des Monats, an dem es 25 Jahre alt geworden ist, endet die Berücksichtigung als Kind, falls kein Verlängerungstatbestand greift. Einen solchen (Zivildienst, soziales Jahr etc.) hast du nicht angegeben, sondern nur die Studienzeiten bis zum Jahresende:

                    16: Vollzeitstudium RU Bochum 01.01. - 30.09
                    Vollzeitstudium WMU Münster 01.10 - 31.12.
                    Das würde sich nur ausgehen, wenn das Kind erst im Dezember 2015 seinen 25.Geburtstag gehabt hätte, also im Dezember 1990 geboren wäre. Das gilt auch für den eingetragenen Kindergeldanspruch.

                    Wenn das Kind nicht im Dezember 1990 geboren ist, fehlt ein Eintrag in den Zeilen 18 oder 22!

                    Beim 2. Kind habe ich oben schon mal geschrieben, dass alle Angaben nur bis zum Ausbildungsende gemacht werden sollten!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                      Hat das Kind eventuell Wehr- oder Zivildienst geleistet, der die Altersgrenze verschiebt?

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                        #12
                        AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                        Hallo Charlie24,

                        "JO", zwecks Fussball hatte ich eine Pause eingelegt und da kam es mir dann auch in den Sinn, dass wir wegen Zivildienst eine Verlängerung des Kindergeldes beantragt und genehmigt bekommen haben und Kindergeld ja eigentlich mit 25 endet.

                        Zum Testen habe ich dann das Geburtsjahr mal 1 Jahr zurückgenommen und schon klappte alles.

                        Da der Zivildienst etwas zurückliegt war Zeile 22 der richtige Hinweis. Jetzt klappt alles wieder BESTENS.

                        Ja, beim 2. Kind habe ich alle Angaben nur bis zum Ausbildungsende angegeben.

                        Meinen aller herzlichsten Dank, insbesondere für das nächste FREIE Wochenende :-))

                        Schönen Restsonntag

                        Vyisler

                        - - - Aktualisiert - - -

                        PS: Natürlich mit Angabe des richtigen Geburtstages und Zeile 22 versteht sich ;-)

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                          #13
                          AW: AHW Abbruch-Hinweise; Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragung

                          Nichts zu danken! Wichtig ist, dass die Berechnung jetzt funktioniert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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