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Alleinstehend und Vorsorgeaufwand

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    Alleinstehend und Vorsorgeaufwand

    Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Vorsorgeaufwand. Meine Tochter und ich möchten diese Woche ihre Steuererklärung ausfüllen. Sie ist alleinstehend und zahlt in Riester ein. Ist sie nun mittelbar und unmittelbar zulageberechtigt.
    Wie muss der Vorsorgeaufwandbeleg für sie weiter ausgefüllt werden?

    Danke Blondi

    #2
    AW: Alleinstehend und Vorsorgeaufwand

    Zur Ausfüllung: Einfach die in der Anlage Vorsorgeaufwand gestellten Fragen beantworten und die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG der Steuererklärung beifügen.

    Dass Ihre Tochter alleinstehend und riestereinzahlend ist, hat mit der Frage der Unmittelbarkeit nicht die Bohne zu tun. Entscheidend ist, dass sie -irgendwie- für mindestens einen Tag in 2009 (es geht um die Einkommensteuererklärung 2009 ?) GESETZLICH RENTENVERSICHERT war (z.B. als arbeitnehmerin oder in Elternzeit) oder Besoldung bekommen hat (z.B. als Beamtin), um nur die wichtigsten Varianten zu nennen (es gibt noch ein paar Exoten mehr). Unmittelbar bedeutet, dass SIE SELBST die Voraussetzungen für die Zulage oder Steuerermäßigung erfüllt, bei mittelbarer Begünstigung würde nur ihr -nicht vorhandener- Ehemann die Voraussetzungen erfüllen und sie würde sich quasi an ihn dranhängen. Fazit: Entweder ist sie UNmittelbar begünstigt oder GAR NICHT begünstigt, mittelbar kann bei ihr gar nicht sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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