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    Fernstudium

    Hallo liebe Community,

    ich habe 2015 ein nicht berufsspezifisches Fernstudium (also Sonderausgaben) begonnen und mir in diesem Zuge Arbeitsmittel zugelegt (Schreibtisch, Bürostuhl, etc.). Kann ich diese zu den Kosten für das Studium hinzurechen? Oder muss ich die als Arbeitsmittel bei den Werbungskosten angeben? -> in wie weit kann man das dann bei Nachfragen vom Finanzamt beweisen, da ich nicht über 1000WK komme?!

    Gruß Simon

    #2
    AW: Fernstudium

    Wenn die Arbeitsmittel überwiegend für das Studium genutzt werden, warum nicht als Sonderausgaben. Dass du studierst, wirst du ja nachweisen können.

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