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Fortbildung Fahrkosten

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    Fortbildung Fahrkosten

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich besuche seit letztem Jahr den Angestellten I Lehrgang berufsbegleitend. Das heisst ich bin Mittwochs und viermal im Jahr 1 Woche im Studieninstitut. Mo, Di, Do und Fr bin ich arbeiten. Die Lehrgangskosten zahlt mein Arbeitgeber. Wir haben auch eine Lerngemeinschaft (komplett aufgelistet als Nachweis).

    Wo in der Steuererklärung kann ich die Fahrkosten, zum Institut und der Lerngemeinschaft, eintragen - Zeile 44 oder Zeile 48??? (auch separat Auflisten als Nachweis?)

    Kann ich auch Verpflegung geltend machen?

    Oder gilt die als Dienstreisen, was ich mir aber nicht vorstellen kann...

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

    Grüße und Danke

    #2
    AW: Fortbildung Fahrkosten

    Unter dem Punkt Fortbildung.

    Aufstellung solltest du einreichen.

    Verpflegungsmehraufwand gibt's erst bei einer Auswärtstätigkeit über 8 Stunden.
    Mfg

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      #3
      AW: Verpflegung und Fortbildung Fahrkosten

      Super ich danke für die Antwort

      Noch eine Frage zu den Verpflegungskosten.

      Gilt die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Ankunft der Wohnung oder nur die Zeit welches ich in der Schule bin (08:15-15:15)???

      Danke

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        #4
        AW: Fortbildung Fahrkosten

        Es zählt die Abwesenheitszeit einschließlich der Reisezeiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verpflegung + Fortbildung Fahrkosten

          Danke das hilft mir wirklich weiter. Nur noch eins

          Wo trage ich diese dann ein? Zeile 48??

          Danke
          Zuletzt geändert von rupfi15; 08.03.2016, 11:18.

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            #6
            AW: Fortbildung Fahrkosten

            Wenn du eine Aufstellung beifügst und die Fahrtkosten sowie den Verpflegungsmehraufwand selbst berechnest, kannst du alles aufsummiert bei Fortbildungskosten in Zeile 44 eintragen.

            Du kannst aber auch zur ersten Seite Auswärtstätigkeit wechseln und die Fahrtkosten sowie den Verpflegungsmehraufwand in die Zeilen 50 bzw. 52 ff eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fortbildung Fahrkosten

              Ich danke Euch

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