Hallo,
ich hätte zwei Fragen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es in Zeilen 33-38 innergemeinschaftliche Erwerbe. Ich bin mir nicht ganz im klaren was genau dort hinein muss. Wenn ich z.b. in Deutschland einen Computer gekauft habe oder im internet eine Software (verkäufer auch in DE), beides ausschließlich für gewerbliche Zwecke, muss ich den Nettobetrag (bzw. die Nettosumme aller meiner betrieblichen Einkäufe) dann dort eintragen?
Die zweite Frage geht um Paypal. Ich habe ein Paypal konto (da ich nur online sonstige Leistungen erbringe, sprich softwareverkauf) und bei jedem Kundenkauf muss ich eine Gebühr an Paypal zahlen. Paypal ist ja seit letztem Jahr offiziel eine Bank, gehe ich damit recht in der Annahme dass diese Gebühren Umsatzsteuerfrei sind und entsprechend als Geldverkehr anzusehen sind? Folglich könnte ich auch keine Vorsteuer von diesen Gebühren abziehen.
Vielen Dank
Samir
ich hätte zwei Fragen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es in Zeilen 33-38 innergemeinschaftliche Erwerbe. Ich bin mir nicht ganz im klaren was genau dort hinein muss. Wenn ich z.b. in Deutschland einen Computer gekauft habe oder im internet eine Software (verkäufer auch in DE), beides ausschließlich für gewerbliche Zwecke, muss ich den Nettobetrag (bzw. die Nettosumme aller meiner betrieblichen Einkäufe) dann dort eintragen?
Die zweite Frage geht um Paypal. Ich habe ein Paypal konto (da ich nur online sonstige Leistungen erbringe, sprich softwareverkauf) und bei jedem Kundenkauf muss ich eine Gebühr an Paypal zahlen. Paypal ist ja seit letztem Jahr offiziel eine Bank, gehe ich damit recht in der Annahme dass diese Gebühren Umsatzsteuerfrei sind und entsprechend als Geldverkehr anzusehen sind? Folglich könnte ich auch keine Vorsteuer von diesen Gebühren abziehen.
Vielen Dank
Samir
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