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USt Voranmeldung & Paypal

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    USt Voranmeldung & Paypal

    Hallo,

    ich hätte zwei Fragen.

    In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es in Zeilen 33-38 innergemeinschaftliche Erwerbe. Ich bin mir nicht ganz im klaren was genau dort hinein muss. Wenn ich z.b. in Deutschland einen Computer gekauft habe oder im internet eine Software (verkäufer auch in DE), beides ausschließlich für gewerbliche Zwecke, muss ich den Nettobetrag (bzw. die Nettosumme aller meiner betrieblichen Einkäufe) dann dort eintragen?

    Die zweite Frage geht um Paypal. Ich habe ein Paypal konto (da ich nur online sonstige Leistungen erbringe, sprich softwareverkauf) und bei jedem Kundenkauf muss ich eine Gebühr an Paypal zahlen. Paypal ist ja seit letztem Jahr offiziel eine Bank, gehe ich damit recht in der Annahme dass diese Gebühren Umsatzsteuerfrei sind und entsprechend als Geldverkehr anzusehen sind? Folglich könnte ich auch keine Vorsteuer von diesen Gebühren abziehen.

    Vielen Dank
    Samir
    Zuletzt geändert von Katachi; 29.03.2010, 13:46.

    #2
    AW: USt Voranmeldung & Paypal

    Zitat von Katachi Beitrag anzeigen
    In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es in Zeilen 33-38 innergemeinschaftliche Erwerbe. Ich bin mir nicht ganz im klaren was genau dort hinein muss. Wenn ich z.b. in Deutschland einen Computer gekauft habe oder im internet eine Software (verkäufer auch in DE), beides ausschließlich für gewerbliche Zwecke, muss ich den Nettobetrag (bzw. die Nettosumme aller meiner betrieblichen Einkäufe) dann dort eintragen?
    Innergemeinschaftliche Erwerbe liegen vor, wenn Du Ware in einem anderen Land der europäischen Gemeinschaft kaufst. Vorsteuern - also die Umsatzsteuer, die Dir in Deutschland in Rechnung gestellt wird - gehört in einer Summe in die Zeile 55 (Kennzahl 66). Dort also nicht der Netto- oder Bruttobetrag sondern nur die Steuer.

    Zitat von Katachi Beitrag anzeigen
    Paypal ist ja seit letztem Jahr offiziel eine Bank, gehe ich damit recht in der Annahme dass diese Gebühren Umsatzsteuerfrei sind und entsprechend als Geldverkehr anzusehen sind? Folglich könnte ich auch keine Vorsteuer von diesen Gebühren abziehen.
    Das ist ganz einfach zu beantworten: wenn in der Rechnung des leistenden Unternehmers keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann hast Du auch keinen Vorsteuerabzug.

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      #3
      AW: USt Voranmeldung & Paypal

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Innergemeinschaftliche Erwerbe liegen vor, wenn Du Ware in einem anderen Land der europäischen Gemeinschaft kaufst. Vorsteuern - also die Umsatzsteuer, die Dir in Deutschland in Rechnung gestellt wird - gehört in einer Summe in die Zeile 55 (Kennzahl 66). Dort also nicht der Netto- oder Bruttobetrag sondern nur die Steuer.
      Ah vielen Dank für die Erläuterung!

      Das ist ganz einfach zu beantworten: wenn in der Rechnung des leistenden Unternehmers keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann hast Du auch keinen Vorsteuerabzug.
      Das ist ja das Problem, von Paypal gibt es dafür keine Rechnung. Von meiner Bank erhalte ich für Banktransfergebühren ja ebenfalls keine Rechnung. Deswegen bin ich mir nicht sicher. Ich denke ich frage einfach mal direkt bei Paypal an.

      Danke

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        #4
        AW: USt Voranmeldung & Paypal

        Hallo,

        gibt es dazu eine Lösung?

        PP ist eine Bank, also kann ich in den Umsatzsteuervoranmeldung ja nichts ausweisen, oder?

        Lediglich für die EÜR wird es interessant, Kosten des Geldverkehrs, oder?

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