Mein Mann hat im November 2014 aufgrund Arbeitgeberwechsel eine Zweitwohnung bezogen. Also kann ich in der Steuer für 2015 ja noch 2 Monate (also für Januar und Februar) angeben. Jetzt ist mein Mann im Juni 2015 in eine andere Zweitwohnung gezogen, weil der Weg zur Arbeitsstätte noch kürzer ist. Arbeitgeber ist derselbe. Lediglich der Ort der Zweitwohnung ist ein anderer. Meine Frage: Kann ich nun nochmal für die neue Wohnung die Verpflegungsmehraufwendung ansetzen?
LG, isabas
LG, isabas
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