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Verpflegungsmehraufwendungen bei Wechsel der Zweitwohnung

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    Verpflegungsmehraufwendungen bei Wechsel der Zweitwohnung

    Mein Mann hat im November 2014 aufgrund Arbeitgeberwechsel eine Zweitwohnung bezogen. Also kann ich in der Steuer für 2015 ja noch 2 Monate (also für Januar und Februar) angeben. Jetzt ist mein Mann im Juni 2015 in eine andere Zweitwohnung gezogen, weil der Weg zur Arbeitsstätte noch kürzer ist. Arbeitgeber ist derselbe. Lediglich der Ort der Zweitwohnung ist ein anderer. Meine Frage: Kann ich nun nochmal für die neue Wohnung die Verpflegungsmehraufwendung ansetzen?

    LG, isabas

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendungen bei Wechsel der Zweitwohnung

    Nein, § 9 Abs. 4a Satz 12 iVm Satz 6 EStG, da kein Wechsel der Tätigkeitsstätte stattgefunden hat. Darüber hinaus dürfte regelmäßig für den Umzug keine berufliche Veranlassung wie Fahrtverkürzung über eine Stunde täglich vorliegen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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