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Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann absetzen

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    Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann absetzen

    Mein Mann und ich haben 2015 eine Eigentumswohnung gekauft. Es handelt sich allerdings um ein Bauprojekt, das Haus steht noch nicht, der Bauträger fängt gerade an zu bauen.

    Die Wohnung ist zur Vermietung vorgesehen, die ersten Vermieter werden voraussichtlich Ende 2016, vielleicht aber erst in 2017 einziehen. Das hängt vom Baufortschritt ab.

    Kaufvertrag ist vom Dezember 2015 und es sind uns in 2015 schon Kosten von reichlich 3000 Euro für den Notar und Grundbuch entstanden.

    Werden diese Kosten und auch schon der erste Abschreibungsbetrag (2 Prozent der Kosten für die Immobilie) in der Steuererklärung 2015 angesetzt oder kann ich diese erst nächstes Jahr ansetzen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann abse

    Es handelt sich um eine Frage die keinen Bezug zu Elster hat. Wir befinden uns hier in einem Elster-Forum.

    Kommentar


      #3
      AW: Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann abse

      http://www.steuerlinks.de/richtlinie...2005/r7.4.html
      Mfg

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        #4
        AW: Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann abse

        Noch ein informativer Link zum Selbststudium:

        https://www.smartsteuer.de/portal/le...rpachtung.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

          Ich möchte Werbungskosten (Finanzierungskosten) für eine Eigentumswohnung, die erst gebaut wird, bereits für 2014 als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Wo kann ich diese eintragen? Trotzdem in Anlage V? Da steht ja eigentlich ganz klar drauf "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück".

          Danke für Hilfe!

          Kommentar


            #6
            AW: voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

            Ob solche Kosten geltend gemacht werden können, ist keine Frage von ElsterFormular. Die Frage kann dir verbindlich nur dein Steuerberater beantworten.

            Wenn sie als vorweggenommene Werbungskosten gelten, gehören sie bei einer zur Vermietung gekauften Eigentumswohnung natürlich in der Anlage V erklärt, wo denn sonst?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

              Zitat von mei_ka Beitrag anzeigen
              Ich möchte Werbungskosten (Finanzierungskosten) für eine Eigentumswohnung, die erst gebaut wird, bereits für 2014 als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Wo kann ich diese eintragen? Trotzdem in Anlage V? Da steht ja eigentlich ganz klar drauf "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück".

              Danke für Hilfe!
              das erst gebaut wird?
              Ja klar, ein Grundstück, welches erst bebaut werden soll, ist bebaut! Frage Deinen Steuerberater.

              Deine Finanzierungskosten gehören wenn überhaupt in die AfA und den Erwerb von Grund und Boden (nicht abschreibbar).
              StB!
              Zuletzt geändert von stiller; 15.03.2016, 19:23. Grund: Finanzierungskosten
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Deine Finanzierungskosten gehören wenn überhaupt in die AfA und den Erwerb von Grund und Boden (nicht abschreibbar).
                StB!
                Da muss ich widersprechen. Finanzierungskosten sind Werbungskosten, die ich sofort ansetzen kann. Sonst hätte sich meine Frage gar nicht ergeben, denn abschreiben kann ich ja erst nach Übergabe.

                Danke für die anderen Antworten. Ich habe das Wort "bebaut" zu wörtlich genommen.

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                  #9
                  AW: Anschaffungskosten für eine noch nicht gebaute Immobilie zur Vermietung wann abse

                  Finanzierungskosten sind Werbungskosten und haben mit der AfA nichts zu tun, da hast du schon recht!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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