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Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnungen nachreichen

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    Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnungen nachreichen

    Ich muss seit Jan 2016 eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (momentan mach' ich sie mal jeden Monat). Das klappt auf Elster ganz gut, aber ich hab für Februar zwei Rechnungen übersehen, bei denen ich Ust rückkriegen würde.

    Meine Frage ist, soll ich sie bei Elster für Februar nachtragen? Oder im März mit reinnehmen? Oder dann Ende des Jahres abrechnen?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnungen nachreichen

    Sie MÜSSEN da rein, wo sie reingehören. Also Berichtigungsanmeldung für Februar.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnungen nachreichen

      Hallo steuerneuline,

      es kommt ja auf die Größenordnung an, wegen zehn Euro würde ich keine Korrekturmeldung machen.
      Du könntest natürlich wenn du den Februar schon versandt hast eine Berichtigung für den Februar machen, Kreuzchen bei Kennziffer 10 berichtigte Anmeldung setzen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnungen nachreichen

        @picard777 Passt, danke!

        @holzgoe Ja, es geht nicht um sehr viel Geld. Feb ist schon versandt, ja. Ich überleg' mir das mit der Berichtigung, danke für die Erklärung!!

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