Hallo miteinander,
bin etwas ratlos in den Zeilen 53-57 der Anlage Vorsorgeaufwand. Folgender Kasus:
Als angestellter Freiberufler bin ich Pflichtmitglied in einer Kammer und in einem berufsständischen Versorgungswerk. Aufgrund dieser Pflichtmitgliedschaft musste ich mich aktiv von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und werden von meinem Arbeitgeber direkt an das Versorgungswerk überwiesen.
Entsprechend lautet meine Frage nun:
Muss ich Zeile 55 (Besteht keine Rentenversicherungspflicht aus der aktiven Tätigkeit als ... (Freiberufler)) mit ja beantworten?
Daraus folgend auch die Zeile 56 mit ja, da dies meine Altersversorgung ist.
Und drittens Zeile 57 mit ja beantworten, da ich einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalte?
Bei Beamten/Richtern/Soldaten/Geistlichen... ist mir das klar, bei mir selber aber nicht...
Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten.
Helmedan
bin etwas ratlos in den Zeilen 53-57 der Anlage Vorsorgeaufwand. Folgender Kasus:
Als angestellter Freiberufler bin ich Pflichtmitglied in einer Kammer und in einem berufsständischen Versorgungswerk. Aufgrund dieser Pflichtmitgliedschaft musste ich mich aktiv von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und werden von meinem Arbeitgeber direkt an das Versorgungswerk überwiesen.
Entsprechend lautet meine Frage nun:
Muss ich Zeile 55 (Besteht keine Rentenversicherungspflicht aus der aktiven Tätigkeit als ... (Freiberufler)) mit ja beantworten?
Daraus folgend auch die Zeile 56 mit ja, da dies meine Altersversorgung ist.
Und drittens Zeile 57 mit ja beantworten, da ich einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalte?
Bei Beamten/Richtern/Soldaten/Geistlichen... ist mir das klar, bei mir selber aber nicht...
Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten.
Helmedan
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