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Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

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    Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Für meine Steuer 2015 sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2015 sind in Feld 20 = 336,00 Euro ausgewiesen.

    Ich habe die Summe entsprechend in der Erklärung in Anlage N, Zeile 57 eingetragen.

    Ich habe für den steuerfreien Zeitraum (6 Euro täglich, mehr als 8 Std. Abwesenheit = 56 Tage) berechnet bekommen.

    Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35" eingetragen worden sind?

    Was ist hier richtig. Bitte um korrekte Hilfe.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

    Also, bei mir wird in Zeile 52 abgefragt: Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.

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      #3
      AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Also, bei mir wird in Zeile 52 abgefragt: Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
      Hallo und danke, meine Frage war:

      Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35" eingetragen worden sind?

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        #4
        AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

        Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen
        Dort stehen die Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, wenn das 56 waren dann eben 56.

        oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35"
        Eigentlich werden in Zeile 35 gar nicht die Gesamtarbeitstage abgefragt. Auch wenn Du nie von zu Hause arbeitest oder Dienstreisen von zu Hause antrittst, Du solltest schon beachten was wirklich dort steht.


        oder die Gesamtarbeitstage
        Wenn Du jeden Tag über 8 Stunden wegen Auswärtstätigkeit abwesend warst, und auch nirgends länger als drei Monate warst, dann ist das natürlich richtig.

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          #5
          AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Dort stehen die Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, wenn das 56 waren dann eben 56.


          Eigentlich werden in Zeile 35 gar nicht die Gesamtarbeitstage abgefragt. Auch wenn Du nie von zu Hause arbeitest oder Dienstreisen von zu Hause antrittst, Du solltest schon beachten was wirklich dort steht.


          Wenn Du jeden Tag über 8 Stunden wegen Auswärtstätigkeit abwesend warst, und auch nirgends länger als drei Monate warst, dann ist das natürlich richtig.
          Also im Klartext: Zeile 52 (Arbeitstage über 8 Stunden ist unabhängig von 57 (steuerfreier Erstattung)?
          Ich trage also in Zeile 52 ALLE Tage an die ich über 8 STd. gearbeitet habe oder nur die 56 Tage für die ich die steuerfreie Erstattung (Zeile 57) erhalten habe?

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            #6
            AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

            Ich trage also in Zeile 52 ALLE Tage an die ich über 8 STd. gearbeitet habe oder nur die 56 Tage für die ich die steuerfreie Erstattung (Zeile 57) erhalten habe?
            Wenn das mehr als die 56 Tage waren, die dir der AG steuerfrei ersetzt hat und du an derselben auswärtigen Tätigkeitsstelle maximal 3 Monate tätig warst, darfst du auch mehr als die 56 Tage angeben.

            Die Frage hat im Übrigen @L. E. Fant schon beantwortet:

            Wenn Du jeden Tag über 8 Stunden wegen Auswärtstätigkeit abwesend warst, und auch nirgends länger als drei Monate warst, dann ist das natürlich richtig.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 12.03.2016, 14:47. Grund: Formatierung geändert!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57

              Zitat von Fabi1984 Beitrag anzeigen
              Also im Klartext: Zeile 52 (Arbeitstage über 8 Stunden ist unabhängig von 57 (steuerfreier Erstattung)?
              Ich trage also in Zeile 52 ALLE Tage an die ich über 8 STd. gearbeitet habe oder nur die 56 Tage für die ich die steuerfreie Erstattung (Zeile 57) erhalten habe?
              Nur diejenigen Tage, an denen du auch über 8 Stunden auswärts (!) tätig warst.
              Mfg

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