Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. Können nur Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung eingetragen werden? Oder kann ich auch irgendwo die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitlosenversicherung eintragen?
2. Die Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO) hat bei mir für 2009 nur eine Seite und damit nicht die Zeilen 37ff., die fürs Eintragen meiner Riester-Beiträge notwendig wären. Was tun?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Beste Grüße
steuerlexikon
ich habe zwei Fragen:
1. Können nur Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung eingetragen werden? Oder kann ich auch irgendwo die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitlosenversicherung eintragen?
2. Die Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO) hat bei mir für 2009 nur eine Seite und damit nicht die Zeilen 37ff., die fürs Eintragen meiner Riester-Beiträge notwendig wären. Was tun?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Beste Grüße
steuerlexikon
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