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Beiträge zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung / Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO)

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    Beiträge zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung / Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO)

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen:

    1. Können nur Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung eingetragen werden? Oder kann ich auch irgendwo die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitlosenversicherung eintragen?
    2. Die Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO) hat bei mir für 2009 nur eine Seite und damit nicht die Zeilen 37ff., die fürs Eintragen meiner Riester-Beiträge notwendig wären. Was tun?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
    Beste Grüße
    steuerlexikon

    #2
    AW: Beiträge zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung / Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO)

    Hallo steuerlexikon:-),

    zu 1: Die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherungen werden automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen, siehe die grauen Felder in der Anlage Vorsorgeaufwand. EDIT: Dazu muss natürlich die Lohnsteuerbescheinigung VORHER ausgefüllt werden.

    zu 2: Das scheint ein Softwarefehler zu sein (es gibt hier irgendwo schon einen Thread dazu). Versuch einmal, die Anlage zu entfernen und dann erneut einzufügen; vielleicht auch mit zwischenzeitlichem beenden von Elster.
    Ich kann den Fehler leider nicht reproduzieren, daher ohne Gewähr.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung / Anlage Vorsorgeaufwendungen (VO)

      Hallo Stefan,

      Zu 1: Da bin ich beruhigt, dass ich nichts übersehen habe (letztes Jahr gab es noch ein getrenntes Feld).

      Zu 2: Und ich hatte schon an meinem Verstand gezweifelt....

      Danke!

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