Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

    Hallo,

    ich möchte die Haushaltsnahen Dienstleistungen aus meiner Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung für 2009 angeben.
    Die Beträge habe ich in Zeile 76 eingetragen - ich hoffe das ist soweit richtig.

    In Zeile 79 ist im Vergleich zum letzten Jahr eine neue Frage hinzugekommen: Die Leistungen wurden ausschließlich 2009 erbracht.
    Welche Auswirkungen hat hier das Ja bzw. Nein? Die meisten der Dienstleistungen werden auch 2010 wieder erbracht (Dachrinnenreinigung aber z.B. nicht). Was muss ich hier ankreuzen?

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

    Ich verweise auf Randnummern 42 ff. der URL::
    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

    In diesem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ist alles ausführlich dargestellt.

    Kommentar


      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

      Okay, habs mir angesehen, bin aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe.

      Also ich möchte die haushaltsnahen Dienstleistungen für Jahr 2008 abrechnen. Die Betriebskostenabrechnung habe ich Ende 2009 erhalten.

      1. Ist das so möglich?
      2. Was muss ich in diesem Fall in Zeile 79 angeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

        Wie schon am 05.03.2009 zu Ihrer Einkommensteuererklärung 2008 verweise ich auf
        Zitat von DC1961
        haushaltsnahe Dienstleistungen.
        Haben Sie denn nicht in 2008 Betriebskostenvorauszahlungen geleistet? Und nun bekamen Sie Ende 2009 die BetriebskostenABRECHNUNG über Ihre in 2008 geleisteten Vorauszahlungen.
        Wie soll das in 2009 einfließen? Ich bitte um zahlreiche Beiträge.
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

          Ich hab mal ne doofe Frage..
          zu der Betriebskostenabrechnung meiner Wohnung (Ich Mieter).. da hab ich zum einem

          Hausmeisterkosten
          Hausreinigung
          Aufzugskosten
          Außenanlagen
          Grundsteuer
          Garagenkosten
          Versicherungen

          ..
          und dann halt noch Wasser,Heizung...

          Kann ich jetzt die Hausmeisterkosten in der Steuererklärung absetzen? Ich glaube Ja.
          Trage ich dann genau den Betrag zu 100% ein?

          Und die anderen Kosten? Kann ich die auch eintragen?

          Und wie ist es wenn jetzt da zB steht "Gartenpflege zu 80 Prozent"

          muss ich dann ausrechen was 80 % sind und nur diese 80% im elster formular eintragen?

          zB hab ich eine rechnung vom gericht "scheidungskosten" kann ich den betrag dieser rechung zu 100% eintragen? oder muss ich bei solchen rechnungen immer den jeweiligen %satz der absetzbar is errechnen und nur diesen eintragen

          Kommentar


            #6
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

            Hallo,

            Hausmeisterkosten - Ja
            Hausreinigung - Ja
            Aufzugskosten - Ja
            Außenanlagen - Ja
            Grundsteuer - Nein
            Garagenkosten - Nein (EDIT: ich gehe davon aus, dass hier die Miete gemeint ist)
            Versicherungen - Nein

            Und alles zu 100%, aber nur die Lohnkosten (plus Anfahrt), kein Material. Die beispielhaften 80% für Gartenpflege gelten nur, wenn es keine detailierte Rechnung gibt. Wenn auf der Nebenkostenabrechnung bereits der Hinweis auf die Prozente steht, ist davon auszugehen, dass nicht detailiert abgerechnet wurde. Hier musst du dann selber rechnen. Am besten schreibt man das dann auch mit in das Formular, etwa: |Gartenpflege 100 Euro, davon 80%| und in das Betragsfeld dann |80|.

            Scheidungskosten gehören nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern zu den ausergewöhnlichen Belastungen; und zwar zu 100% (auch mit Material, was immer das sein soll).

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 30.03.2010, 14:27.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

              Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
              Haben Sie denn nicht in 2008 Betriebskostenvorauszahlungen geleistet? Und nun bekamen Sie Ende 2009 die BetriebskostenABRECHNUNG über Ihre in 2008 geleisteten Vorauszahlungen.
              Wie soll das in 2009 einfließen? Ich bitte um zahlreiche Beiträge.
              Wenn ich mir Randziffer 42 f. des Anwendungsschreibens zu §35a anschaue,
              http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
              sollte es eigentlich nicht beanstandet werden, wenn die 2009 erfolgte Betriebkostenabrechnung für 2008 in der Erklärung für das Veranlagungsjahr 2009 auftaucht.
              Nur dass in diesem Fall natrülich nicht eingetragen werden darf, dass die Leistungen ausschließlich 2009 erfolgt sind.

              Kommentar


                #8
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Scheidungskosten gehören nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern zu den ausergewöhnlichen Belastungen; und zwar zu 100% (auch mit Material, was immer das sein soll).

                MfG Stefan
                Abzugsfähig sind nur Prozesskoste für die Scheidung und den Versorgungsausgleich (Zwangsverbund), NICHT aber für die Vermögensauseinandersetzung (BFH vom 30.06.2005, BStBl 2006 II S. 491, 492).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                  "Garagenkosten - Nein (EDIT: ich gehe davon aus, dass hier die Miete gemeint ist)"

                  Nein das ist nicht die Miete, der Posten beträgt 43 EUR für das ganze Jahr, steht auch nur Garagenkosten da..ist eine Sammel-Tiefgarage


                  Bei allen Posten die ich aufgezählt habe ist es nur eine Aufzählung......ich habe also bei allen keine Detailierte Rechnung.......

                  Da steht zB nur Hausmeister-/Hauswartkosten 183,56 EUR

                  Weiß ich jetzt natürlich nicht ob da evtl auch Material wie Glühbirnen für den Flur oder Streusalz dabei ist...............

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                    Hallo sweetervine,

                    wenn die Garagenkosten nicht die Miete ist (diese also extra gezahlt wird oder in der Wohnungsmiete enthalten ist), dann sind das wohl auch Handwerkerkosten(?); und diese könnten dann auch abgesetzt werden.

                    Zum Schätzen der einzelnen Lohnanteile verweise ich auf die folgende Tabelle des Deutschen Mieterbundes: http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Steuererklaerung-Bonus-fuer-Mieter-1555121-1562834/

                    Eigentlich müssen Vermieter aber ab 2007 Lohn- und Materialkosten in den Betriebskostenabrechnungen getrennt ausweisen. Ob das Finanzamt auch jetzt noch Schätzungen akzepiert, kann ich nicht sagen.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                      "Da steht zB nur Hausmeister-/Hauswartkosten 183,56 EUR

                      Weiß ich jetzt natürlich nicht ob da evtl auch Material wie Glühbirnen für den Flur oder Streusalz dabei ist............... "


                      Ist es nicht.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Eigentlich müssen Vermieter aber ab 2007 Lohn- und Materialkosten in den Betriebskostenabrechnungen getrennt ausweisen. Ob das Finanzamt auch jetzt noch Schätzungen akzepiert, kann ich nicht sagen.
                        Nein, Schätzung durch den Mieter ist passé.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - ausschließlich 2009?

                          Also ich gebe nochmal meinen Senf dazu:
                          Garagenkosten von 43EUR p.a. werden sich zusammensetzen aus den umlagefähigen Betriebskosten: Allgemeinstrom, Versicherungen, ? ? ?
                          Wegen solcher Unklarheiten hat der Gesetzgeber eine Bescheinigung, die inhaltlich der Anlage zum BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2007 bzw. 15. Februar 2010 entspricht, oder die Verwendung dieser Anlage vorgeschrieben.
                          Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2009 jährlich 1200EUR, d.h. 20 v.H. von maximal 6TEUR Arbeitskosten. Bis zum 31.12.2008 jedoch nur halb soviel: 20 v.H. von maximal 3TEUR!
                          Mit freundlichen Grüssen
                          gez. D. Cremer

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X