Hallo,
ich habe am 01.08.2015 (ok, eigentlich war es der 03.08.2015, da der 01.08.2015 auf ein WE fiel) ein duales Studium begonnen, und zwar zum Beamtenanwärter im gehobenen Dienst.
Bis zum 31.12.2015 habe ich knapp über 5480 Euro brutto verdient, netto waren es gut 5310 Euro (Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge entfallen ja im Beamtenverhältnis). Nun hatte ich mal etwas davon gelesen, dass man erst ab einem bestimmten Betrag eine Steuererklärung machen kann? Bringt es also überhaupt etwas die Steuererklärung für 2015 anzufertigen?
Und nun ist es weiterhin so:
In der Anlage N, Zeile 31 geht es ja um die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die erste Tätigkeitsstätte wäre ja die Behörde, in der ich arbeite. Diese liegt nur wenige Kilometer entfernt weg und dahin fahre ich auch mit dem Fahrrad. Ich war in 2015 gerade mal für 3 Tage dort (vom 03.08. bis zum 05.08.). Demnach lohnt es sich doch nicht in den Zeilen 31 und 35 überhaupt etwas einzutragen, oder?
Das duale Studium umfasst in den ersten sieben Monaten eine praktische Phase, d. h. ich musste zu einer Fachhochschule reisen und diese ist in einfacher Strecke 133 Kilometer entfernt. Dafür kommt ja nun Zeile 49 ff. in Betracht (Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten). Lt. Stundenplan war ich 95 Tage von August bis Dezember dort, habe täglich 266 km zurückgelegt und jeder Kilometer wird ja mit 0,30 Euro angerechnet, richtig? Dann komme ich auf einen Betrag von rund 7581 Euro. Wie trage ich das nun in die Zeile 49 ein? Soll ich einfach reinschreiben "Fahrtkosten" und daneben den Betrag? Soll ich als Beweis den Stundenplan hinzufügen?
Ich hoffe jemand versteht mein Problem und ich freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
ich habe am 01.08.2015 (ok, eigentlich war es der 03.08.2015, da der 01.08.2015 auf ein WE fiel) ein duales Studium begonnen, und zwar zum Beamtenanwärter im gehobenen Dienst.
Bis zum 31.12.2015 habe ich knapp über 5480 Euro brutto verdient, netto waren es gut 5310 Euro (Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge entfallen ja im Beamtenverhältnis). Nun hatte ich mal etwas davon gelesen, dass man erst ab einem bestimmten Betrag eine Steuererklärung machen kann? Bringt es also überhaupt etwas die Steuererklärung für 2015 anzufertigen?
Und nun ist es weiterhin so:
In der Anlage N, Zeile 31 geht es ja um die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die erste Tätigkeitsstätte wäre ja die Behörde, in der ich arbeite. Diese liegt nur wenige Kilometer entfernt weg und dahin fahre ich auch mit dem Fahrrad. Ich war in 2015 gerade mal für 3 Tage dort (vom 03.08. bis zum 05.08.). Demnach lohnt es sich doch nicht in den Zeilen 31 und 35 überhaupt etwas einzutragen, oder?
Das duale Studium umfasst in den ersten sieben Monaten eine praktische Phase, d. h. ich musste zu einer Fachhochschule reisen und diese ist in einfacher Strecke 133 Kilometer entfernt. Dafür kommt ja nun Zeile 49 ff. in Betracht (Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten). Lt. Stundenplan war ich 95 Tage von August bis Dezember dort, habe täglich 266 km zurückgelegt und jeder Kilometer wird ja mit 0,30 Euro angerechnet, richtig? Dann komme ich auf einen Betrag von rund 7581 Euro. Wie trage ich das nun in die Zeile 49 ein? Soll ich einfach reinschreiben "Fahrtkosten" und daneben den Betrag? Soll ich als Beweis den Stundenplan hinzufügen?
Ich hoffe jemand versteht mein Problem und ich freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
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