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Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

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    Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

    Hallo liebe Forengemeinde,

    Ich habe eine Frage zum Eintragen meiner Riester-Rente in die Anlage AV. Ich habe diese bisher noch nie geltend gemacht und möchte diese jetzt das erste Mal steuerllich geltend machen.
    Ich habe bisher in Zeile 5 der Anlage AV meine Sozialversicherungsnummer eingetragen, in Zeile 7 die Anzahl der Riesterverträge mit 1 eingetragen.
    In der Zeile 8 habe ich laut der Bescheinigung die ich vom Versicherungsanbieter erhalten habe den Beitrag ohne Zulage eingetragen.
    In Zeile 10 habe ich den Haken bei unmittelbar begünstigt gesetzt, da es so in den Vertragsdaten steht.
    In Zeile 11 wurde von mir die Beitragspflichtige Einnahme von 2014 eingetragen. Also der Bruttolohn für 2014

    Muss ich sonst noch etwas eintragen?
    In der Bescheinigung die ich für das Jahr 2015 bekommen habe, stehen noch viel mehr Zahlen drin. Unter anderem Anbieternummer usw. Muss ich die ANbieternummer für meinen Riestervertag auch angeben, so dass das zuständige Finanzamt bescheid weiß um welchen Anbieter und welchen Vertrag es sich handelt?
    Ich werde aus dem Formular zu Anlage AV nicht so ganz schlau.
    Das ist das einzige was mir noch fehlt damit ich die ganze Steuererklärung abschicken kann.

    Über eine kurze Erläuterung was mir noch fehlt oder eine Bestätitgung das alles so vollständig ist würd ich mich sehr freuen.

    Gruß
    crosby2k

    #2
    AW: Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

    Nachdem die Anbieter die gesamten Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln, sollten deine Angaben ausreichen.

    Kindergeld erhältst du keines? Andernfalls müssten dazu noch Angaben gemacht werden (Zeile 23)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

      nein Kindergeld erhalte ich keines.
      Wenn das alles so reicht war das ja doch einfacher als gedacht. Sollte ich die Bescheinigung vom Anbieter als Schriftlichen Nachweis noch mit einreichen um Rückfragen der Finanzverwaltung direkt zu beantworten?
      Würde natürlich nur eine Kopie der Bescheinigung einreichen

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

        Ich habe doch geschrieben, dass diese Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden bzw. für 2015 bereits übermittelt wurden.

        Du musst deshalb keine Belege beifügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

          Okay danke dann werde ich die Steuererklärung so einreichen

          Nochmals vielen Dank

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zur Anlage AV wegen eintragen der Riesterrente

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich habe doch geschrieben, dass diese Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden bzw. für 2015 bereits übermittelt wurden.

            Du musst deshalb keine Belege beifügen.
            Sofern er tatsächlich seinem Anbieter die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt hat UND der die steuerliche Identifikationsnummer hat. Ansonsten schnellstens nachreichen !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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