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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo,
    ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung 2015. Ich habe dreimal die Anlage Kind ausgefüllt (Kinder geboren in 2005, 2008 und 01/2015).

    Nach Durchführen der Steuerberechnung werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nur die Kinderfreibeträge für die in 2005 und 2008 geborenen Kinder in Höhe von EUR 7.152 berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des erhaltenen Kindergelds wird das dritte Kind nicht berücksichtigt. Lediglich bei der Berechnung der Kirchensteuer werden drei Kinderfreibeträge berücksichtigt.

    Wie kommt das?

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Wenn bei KiSt un Soli alle Kinder auftauchen, ist doch alles gut.
    Ob bei der ESt 0, 1, 2, 3 Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld, errechnet die Günstigerprüfung. Bei dir sind es 2.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      Danke,neysee.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        Auch bei der Berechnung des erhaltenen Kindergelds wird das dritte Kind nicht berücksichtigt.
        Vor etlichen Jahren hatte ich diese Konstellation auch mal.

        Durch das etwas höhere Kindergeld für das 3. Kind reichte das Kindergeld für ein 3. Kind im Jahr 2015 zur Abdeckung einer Einkommensteuerbelastung von 32,89%, bezogen auf den Kinderfreibetrag von 7.152,00 €.
        Wenn bei den ersten beiden Kindern der Kinderfreibetrag mit insgesamt 14.304,00 € zum Tragen kommt, sinkt das zvE entsprechend und damit auch der Steuersatz bzw. die Steuer, die sich bei dem 3. Kind rechnerisch für den Kinderfreibetrag ergibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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