Hallo,
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung 2015. Ich habe dreimal die Anlage Kind ausgefüllt (Kinder geboren in 2005, 2008 und 01/2015).
Nach Durchführen der Steuerberechnung werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nur die Kinderfreibeträge für die in 2005 und 2008 geborenen Kinder in Höhe von EUR 7.152 berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des erhaltenen Kindergelds wird das dritte Kind nicht berücksichtigt. Lediglich bei der Berechnung der Kirchensteuer werden drei Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Wie kommt das?
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung 2015. Ich habe dreimal die Anlage Kind ausgefüllt (Kinder geboren in 2005, 2008 und 01/2015).
Nach Durchführen der Steuerberechnung werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nur die Kinderfreibeträge für die in 2005 und 2008 geborenen Kinder in Höhe von EUR 7.152 berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des erhaltenen Kindergelds wird das dritte Kind nicht berücksichtigt. Lediglich bei der Berechnung der Kirchensteuer werden drei Kinderfreibeträge berücksichtigt.
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